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17. Sonderausgaben

Sonderausgaben umfassen bestimmte Arten von Ausgaben und Beiträgen, die vom steuerpflichtigen Einkommen in Luxemburg abgezogen werden können.

Dazu gehören:

  • Zinsen für persönliche Kredite und Schulden
  • Versicherungen
  • Altersvorsorgeverträge
  • Bausparverträge

Jede Kategorie hat ihre eigenen Höchstbeträge, Bedingungen und Abzugsregeln.

Versicherungen

Bestimmte Versicherungen sind steuerlich absetzbar, auch wenn sie im Ausland abgeschlossen wurden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Kfz-Versicherung (nur Haftpflicht und Fahrerschutz)
  • Wohngebäudeversicherung (nur Haftpflicht)
  • Lebensversicherung
  • Zusatzkrankenversicherung (DKV, CMCM…)
  • Unfallversicherung
  • Invaliditäts-/Alters-/Arbeitsunfähigkeitsversicherung
  • Restschuldversicherung (Einmalprämie und Jahresprämie)

Zinsen für persönliche Kredite und Schulden

Die auf bestimmte Schulden gezahlten Zinsen können im Rahmen der Sonderausgaben abgezogen werden.

Absetzbar sind insbesondere:

  • Privatkredit für den Kauf eines Autos
  • Kredit für den Kauf von Möbeln
  • Kredit für andere Konsumgüter
  • Kreditkartenzinsen
  • Überziehungszinsen

Abzugsfähiger Höchstbetrag für Versicherungen und Schuldzinsen

Die Versicherungsprämien und Schuldzinsen für einen Privatkredit sind bis 672€ pro Jahr absetzbar.

Dieser Höchstbetrag kann erhöht werden für:

  • den gemeinsam veranlagten Ehepartner/Partner
  • jedes Kind, das zum Haushalt gehört

Beispiel:
Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern: 672€ × 4 = 2.688€
Die Familie kann also bis zu 2.688€ abziehen.

Altersvorsorgeverträge (Private Zusatzrente)

Altersvorsorgeverträge dienen der Vorbereitung auf die Rente und bieten steuerliche Vorteile.

Abzugsfähiger Höchstbetrag für Altersvorsorge

3.200€ pro Jahr und Person, unabhängig von Kindern.

Beispiel:
Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern: 3.200€ × 2 = 6.400€
Die Familie kann also bis zu 6.400€ abziehen.

Bausparverträge

Bausparverträge sind eine Form der förderfähigen Sparanlage für den Kauf oder Bau einer Immobilie und bieten steuerliche Vorteile.

Höchstbetrag für Bausparverträge

Der Höchstbetrag hängt vom Alter des Sparers ab:

  • Von 18 bis einschließlich 41 Jahre: 1.344€
  • Über 41 Jahre: 672€

Die Erhöhung gilt auch im Kalenderjahr des 41. Geburtstags.

Der Höchstbetrag kann erhöht werden für:

  • gemeinsam veranlagte Ehepartner/Partner
  • jedes Kind, für das der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung erhält

Beispiel:
Ein verheiratetes Paar, beide 35 Jahre alt, mit zwei Kindern, eröffnet jeweils einen Wohnsparvertrag: 1.344 × 4 = 5.376€
Die Familie kann also bis zu 5.376€ abziehen.

Spenden an anerkannte Organisationen

Spenden an anerkannte und zugelassene Organisationen sind steuerlich absetzbar.

  • Um berücksichtigt zu werden, muss die Summe der jährlichen Spenden mindestens 120€ betragen.
  • Spenden können an Vereine, Stiftungen oder anerkannte Institutionen erfolgen.

Beispiel:
Ein Steuerpflichtiger spendet im Jahr 80€ an eine anerkannte Stiftung und 60€ an einen zugelassenen Verein. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt 140€.
Der Steuerpflichtige kann also 140€ abziehen.

Pauschaler Mindestabzug

Wenn Sie keine Sonderausgaben haben oder deren tatsächlicher Betrag niedriger ist, kann jeder Steuerpflichtige automatisch 480€ pro Jahr abziehen. Für gemeinsam veranlagte Paare beträgt dieser Betrag 960€.

Bedingungen für den Abzug von ausländischen Verträgen

Versicherungen und Zinsen für ausländische Kredite

Für Versicherungen und Zinsen auf Kredite oder Schulden bei ausländischen Banken oder Versicherern gibt es keine Probleme mit der Absetzbarkeit in Luxemburg.

Es genügt, dass der Anbieter ein Zertifikat ausstellt, das klar angibt:

  • die Höhe der im Steuerjahr gezahlten Prämien oder Zinsen
  • Art der Versicherung oder des Kredits/der Schuld

Altersvorsorgeverträge

Damit ein im Ausland abgeschlossener Altersvorsorgevertrag absetzbar ist, muss er:

  • speziell für die Altersvorsorge konzipiert sein (Art. 111ter L.I.R.)
  • nur Einzahlungen akzeptieren, die innerhalb der gesetzlichen Grenzen absetzbar sind
  • von einem zugelassenen und autorisierten Anbieter angeboten werden
  • jedes Jahr ein Zertifikat ausstellen, das bestätigt, dass der Vertrag alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt und die Höhe der geleisteten Zahlungen angibt

Bausparverträge

  • Französische Wohnsparverträge (PEL) sind nicht absetzbar.
  • Bei deutschen oder belgischen Verträgen hängt die Absetzbarkeit vom jeweiligen Vertragstyp im jeweiligen Land ab.
Letzte Änderung: 08.09.2025

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