6. Ehe und PACS
Die Ehe in Luxemburg
Monatliche Besteuerung
- Erster Ehepartner: besteuert nach Steuerklasse 2.
- Zweiter Ehepartner: einem Pauschalsatz von 15% unterworfen, unabhängig von seinem Einkommen.
In Luxemburg wird der Ehepartner mit dem höchsten Einkommen im Allgemeinen in Steuerklasse 2 eingestuft, was bedeutet, dass sein Gehalt nach der progressiven Steuertabelle besteuert wird. Der andere Ehepartner wird mit einem festen Satz von 15% besteuert, unabhängig von seinem Einkommen.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass dieser Pauschalsatz von 15% oft zu niedrig ist im Vergleich zu dem, was das Paar tatsächlich zahlen muss, sobald beide Einkommen kombiniert werden. Folglich kann der monatliche Abzug vom zweiten Gehalt die tatsächliche Steuerlast nicht decken.
Es ist wichtig zu bemerken, dass der monatliche Abzug nach der Eheschließung nur ein Mechanismus der Vorauszahlung ist. Er spiegelt nicht die geschuldete Endsteuer wider. Die jährliche Steuererklärung bestimmt die tatsächliche Steuerschuld des Paares unter Berücksichtigung der Einkünfte, Abzüge und berechtigten steuerlichen Vorteile beider Ehepartner.
Steuererklärung von Ehepaaren
Ehepaare können zwischen mehreren Besteuerungsarten je nach ihrer Situation wählen:
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Gemeinsame Veranlagung (Klasse 2): Die Einkünfte beider Ehepartner werden addiert und dann durch zwei geteilt (Splitting), was den Gesamtsteuerbetrag reduzieren kann, wenn die Einkommen ungleich sind.
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Einzelveranlagung (Klasse 1): Jeder Ehepartner wird separat auf seine eigenen Einkünfte besteuert.
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Einzelveranlagung mit Umverteilung: Ermöglicht es, bestimmte steuerliche Vorteile oder Abzüge zwischen den Ehepartnern umzuverteilen, um die Gesamtsteuerlast zu optimieren.
Die Wahl zwischen gemeinsamer oder einzelner Veranlagung muss in der Jahreserklärung angegeben werden und kann jedes Jahr je nach finanzieller und familiärer Situation geändert werden.
Steuerliche Vorteile der Ehe
Durch die Wahl der gemeinsamen Veranlagung können Ehepaare profitieren von:
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Verdoppelten Steuerabzügen: Bestimmte Abzugsobergrenzen werden auf das Paar und nicht auf jede Person angewendet.
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Zusätzlichen Freibeträgen: Möglichkeit, vom außerberuflichen Freibetrag von 4.500€ auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen zu profitieren.
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Optimierung der Steuerlast: Das Splitting-System ermöglicht es, den Gesamtsteuersatz zu reduzieren.
Eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS)
Der PACS (Eingetragene Lebenspartnerschaft) ist eine rechtliche Verbindung zwischen zwei Personen, gleichen oder verschiedenen Geschlechts, die zusammenleben und ihre Partnerschaft offiziell machen möchten, ohne zu heiraten. Der PACS bietet rechtliche Rechte und Pflichten ähnlich denen von Ehepaaren, hat aber bestimmte steuerliche und administrative Besonderheiten.
Monatliche Besteuerung
Bei Abschluss eines PACS behalten die Partner ihren individuellen Steuerstatus. Das bedeutet, dass jeder zunächst in Steuerklasse 1 (oder 1a, wenn einer der Partner ein unterhaltsberechtigtes Kind hat) eingestuft wird, was zu einem höheren Quellensteuerabzug auf ihre monatlichen Gehälter führen kann.
Steuererklärung von PACS-Partnern in Luxemburg
Obwohl die monatliche Besteuerung nicht sofort den Status des PACS-Paares widerspiegelt, können die Partner von einer gemeinsamen Veranlagung (Klasse 2) profitieren, indem sie eine gemeinsame Steuererklärung bei der Steuerverwaltung einreichen. Diese Option ermöglicht es, die Einkünfte beider Partner zu kumulieren und von einem günstigeren Gesamtsteuersatz zu profitieren.
Steuererklärung in einer ausländischen Eingetragenen Lebenspartnerschaft
Im Ausland "gepacste Paare" müssen ihren PACS nicht anerkennen lassen, um von den luxemburgischen steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Sie können eine gemeinsame Steuererklärung einreichen und für die gemeinsame Veranlagung optieren, sobald sie die Berechtigung erfüllen.
Bedingungen für die gemeinsame Veranlagung (Klasse 2)
- Vom 1. Januar bis 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres in der Eingetragenen Lebenspartnerschaft sein.
- Während des gesamten Steuerjahres einen gemeinsamen Wohnsitz teilen.
- Die entsprechende Checkbox in der Steuererklärung ankreuzen.
Steuerliche Vorteile
Durch die Wahl der gemeinsamen Veranlagung können PACS-Partner profitieren von:
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Verdoppelten Steuerabzügen: bestimmte Abzugsobergrenzen werden verdoppelt, was ermöglicht, das gesamte steuerpflichtige Einkommen des Haushalts zu reduzieren.
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Zusätzlichen Freibeträgen: Möglichkeit, vom außerberuflichen Freibetrag von 4.500€ zu profitieren.
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Optimierung der Steuerlast: das "Splitting"-System ermöglicht es, die Einkünfte des Haushalts zu verteilen, was den Gesamtsteuersatz reduzieren kann, insbesondere wenn die Einkünfte der Partner ungleich sind.
Ende des PACS und steuerliche Auswirkung
Bei Auflösung des PACS können die Partner nicht mehr von der gemeinsamen Veranlagung (Klasse 2) für das Auflösungsjahr profitieren. Sie werden dann einzeln besteuert, im Allgemeinen in Klasse 1 oder 1a, je nach ihrer Situation.
Unterschiede zwischen Ehe und PACS
Es ist wichtig zu betonen, dass bei gleichen Einkünften der endgültige Betrag der geschuldeten Steuer identisch ist, ob ein Paar verheiratet oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist, sobald sie für die gemeinsame Veranlagung in Klasse 2 optieren. Mit anderen Worten, ob man verheiratet oder in Partnerschaft ist, die von der Verwaltung angewandte Endberechnung basiert auf den gleichen Splitting-Regeln und führt zum gleichen Ergebnis.
Die Unterschiede liegen hauptsächlich in der Art, wie diese Besteuerung im Laufe des Jahres angewandt wird, und in den administrativen Schritten, die notwendig sind, um davon zu profitieren.
Wesentliche Unterscheidungspunkte
- Ehepaare werden automatisch als gemeinsam veranlagbar in Klasse 2 betrachtet, es sei denn, sie beantragen ausdrücklich eine getrennte Veranlagung.
- PACS-Paare hingegen werden standardmäßig getrennt in Klasse 1 besteuert und müssen einen ausdrücklichen jährlichen Antrag stellen, um von Klasse 2 zu profitieren. Dieser Antrag ist mit der Steuererklärung einzureichen (Checkbox auf der Steuererklärung).
- Um für Klasse 2 berechtigt zu sein, müssen die Partner ihren PACS spätestens am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres geschlossen haben und eine gemeinsame Adresse teilen.
- Die Ehe wird rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr anerkannt, während der PACS nicht automatisch anerkannt wird. Dies kann die Periode beeinflussen, während der das Paar Anspruch auf gemeinsame Veranlagung hat.