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10. Gehaltseinkommen

Steuerpflichtige Gehaltseinkommen

Die in Luxemburg bezogenen Gehälter unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Das umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Boni, Prämien, dreizehntes Monatsgehalt, Sachbezüge und andere Entschädigungen (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternurlaub).

Wichtige Information!

Alle Gehaltseinkommen müssen deklariert werden, auch wenn der Arbeitsvertrag im Laufe des Jahres begonnen hat.

Die jährliche Gehaltsbescheinigung

Was ist die Gehaltsbescheinigung?

Die Gehaltsbescheinigung ist ein Dokument, das vom Arbeitgeber zu Beginn des Folgejahres ausgestellt wird. Sie fasst die wesentlichen Informationen zu Ihrer Vergütung des vergangenen Jahres zusammen, insbesondere:

  • die erhaltenen Bruttogehälter,
  • die Sozialversicherungsbeiträge und steuerlichen Einbehalte,
  • die verschiedenen Entschädigungen und Vorteile,
  • die angewandten Abzüge

Die Bescheinigung liefert die Jahreswerte all dieser Elemente, was ermöglicht, einen vollständigen Überblick über Ihre Gehaltssituation für das gesamte Jahr zu haben. Sie ist unerlässlich für die Vervollständigung Ihrer Steuererklärung.

Wo erhalten Sie sie?

  • Für Angestellte des privaten Sektors: Bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers.
  • Verwaltungen: Sie können auch Gehaltsbescheinigungen oder Einkommensnachweise von Organisationen wie der Agentur für Arbeit (ADEM), der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), der Zukunftskasse für Kinder (CAE) oder anderen Verwaltungen je nach Einkommensart erhalten (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, etc.).
  • Für Staatsbeamte: Direkt über MyGuichet.lu.

Mögliche Abzüge im Zusammenhang mit Gehältern

Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsplatz

Die Fahrtkosten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrem Arbeitsplatz können teilweise von Ihren steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, ausschließlich in Form einer Pauschale.

Die anderen Kosten, wie die tatsächlichen Ausgaben für Benzin oder öffentliche Verkehrsmittel, sind nicht abzugsfähig.

Berechnung der Pauschale:
Zur Berechnung der pauschalen Fahrtkosten wird die Entfernung in Entfernungseinheiten gemessen:

  • 1 Einheit = 99€ pro Jahr
  • Die Entfernung drückt die Luftlinienentfernung zwischen den Gemeinden des Wohnsitzes und des oder der Arbeitsplätze aus, ohne Berücksichtigung des Fortbewegungsmittels.

Nicht-ansässige Steuerpflichtige

  • Die Entfernung wird zwischen dem Hauptort der Gemeinde des Wohnsitzlandes (Deutschland, Belgien, Frankreich) und dem Ort berechnet, wo der Steuerpflichtige das luxemburgische Territorium betritt.
  • Dazu kommt die Entfernung zwischen dem Hauptort der Eintrittsgemeinde auf luxemburgisches Territorium und dem des Arbeitsplatzes.

Änderungen im Laufe des Jahres

  • Wenn zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember eines Jahres eine Änderung der Wohngemeinde oder des Arbeitsplatzes eine Erhöhung der Entfernungseinheiten zur Folge hat, tritt diese Erhöhung ab Beginn des Monats in Kraft, in dem die Änderung eintritt.
  • Eine Verringerung der Einheiten im Laufe des Jahres hat keine Auswirkung für das Jahr N.

Freibetrag des Ehepartners („AC")

Der Freibetrag des Ehepartners, oder „AC" (Abattement conjoint), ist eine steuerliche Reduzierung, die auf den Quellensteuerabzug auf Gehälter für verheiratete oder PACS-Paare angewandt wird.

Er gilt, wenn beide Ehepartner arbeiten und das Einkommen von jedem steuerpflichtig ist. Der Abzug wird dem Ehepartner mit dem niedrigeren Gehalt zugewiesen, über einen Code „AC" auf seiner Lohnsteuerkarte.

Höhe des Abzugs
Der jährliche „ Freibetrag des Ehepartners" (AC) umfasst:

  • Pauschale für Erwerbskosten: 540€
  • Pauschale für besondere Ausgaben: 480€
  • Außerberuflicher Abzug: 4.500€

Gesamter gemeinsamer Abzug pro Jahr: 5.520€

Außerberuflicher Abzug

Der außerberufliche Abzug ist eine steuerliche Reduzierung, die verheirateten oder PACS-Paaren gewährt wird, die gemeinsam veranlagt werden, wenn beide Ehepartner oder Partner Berufseinkommen erzielen.

Wer kann davon profitieren?

Beide Ehepartner üben eine berufliche Tätigkeit aus (Angestellter, Handelsgewinn, landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder freiberuflicher Gewinn) und sind persönlich bei einem Sozialversicherungsregime versichert.

Auf Antrag kann der Abzug auch gewährt werden, wenn einer der Ehepartner seit weniger als 3 Jahren zu Beginn des Steuerjahres eine Rente bezieht und der andere eine berufliche Tätigkeit ausübt.

Höhe des Abzugs

  • Jährlich: 4.500€
  • Monatlich: 375€ pro vollständigen Monat der Steuerpflicht

Dieser Abzug reduziert direkt das steuerpflichtige Einkommen und verringert die geschuldete Steuer für das Paar.

Vorteil von taxx.lu

Auf taxx.lu bestimmen wir automatisch, ob Ihr Paar die Bedingungen erfüllt, um vom außerberuflichen Abzug zu profitieren. Wenn er anwendbar ist, wird er direkt in die Berechnung Ihrer Steuer einbezogen, ohne zusätzliche Maßnahme Ihrerseits.

Erwerbskosten

  • Berufsausgaben im Zusammenhang mit Ihrer Angestelltentätigkeit (Ausbildung, Material, etc.)

Die Erwerbskosten sind Berufsausgaben, die direkt mit der Ausübung Ihrer Angestelltentätigkeit verbunden sind. Sie haben den Zweck, den Erwerb, die Erhaltung oder die Sicherung eines steuerpflichtigen Einkommens zu ermöglichen.

Jeder Angestellte profitiert automatisch von einer jährlichen Pauschale von 540€ (das sind 45€ pro Monat), ohne Nachweis zu erbringen. Aber wenn Ihre tatsächlichen Kosten diesen Betrag übersteigen, kann es interessanter sein, für die Erklärung der effektiven Kosten zu optieren.

Wann sollten Sie Ihre tatsächlichen Kosten erklären?

Sobald Ihre tatsächlichen Kosten die Pauschale von 540€ pro Jahr übersteigen, ist es vorteilhaft, den entsprechenden Abschnitt in Ihrer Steuererklärung auszufüllen, um von einem größeren Abzug als dem automatisch angewandten Pauschalbetrag zu profitieren.

Wichtige Information!

Wenn Ihre Kosten gleich oder unter 540€ bleiben, ist es unnötig, sie zu detaillieren, die Pauschale von 540€ kann angegeben werden.

Welche Ausgaben können abgezogen werden?

Die Ausgaben müssen quasi ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden (mindestens 90%).

Hier sind die von der Steuerverwaltung zugelassenen Kategorien:

  • Beiträge an Berufskammern oder Gewerkschaften
  • Berufliche Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen
  • Typisch berufliche Kleidung (z.B.: Kittel, Helme, Sicherheitsschuhe)
  • Arbeitsinstrumente (z.B.: Computer, spezifische Werkzeuge)
  • Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit Ihrem Beruf

Nicht abzugsfähige Ausgaben

Bestimmte Ausgaben gelten nicht als Erwerbskosten, auch wenn sie indirekt mit der beruflichen Tätigkeit verbunden sind:

  • Klassische Kleidung (Anzüge, Kostüme, gewöhnliche Schuhe), da sie im Privatleben getragen werden können.
  • Kosten für Erstausbildung oder Umschulung zu einer anderen Tätigkeit, da sie keine Verbesserung des aktuellen Berufs darstellen.
  • Gemischte Ausgaben für berufliche und private Nutzung, die nicht die 90%-Regel erfüllen.
  • Allgemeiner jede private Lebenshaltungsausgabe (z.B. Freizeit, Sport, Wohlbefinden) ist ausgeschlossen.

Achtung!

Die Kosten, die Sie erklären, müssen unbedingt mit Belegen (Rechnungen, Quittungen, Zahlungsbeweise, etc.) versehen sein. Die Steuerverwaltung ist nicht verpflichtet, diese Kosten automatisch zu akzeptieren, sie kann sie kontrollieren, zusätzliche Präzisierungen verlangen und entscheiden, sie zu verweigern, wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sind.

Vorteil von taxx.lu

Das System bestimmt automatisch, ob Ihre tatsächlichen Kosten die Pauschale von 540€ übersteigen und berechnet den optimalen Abzug für Ihre Erklärung. taxx.lu hilft Ihnen auch dabei, abzugsfähige Ausgaben zu identifizieren, nicht zugelassene Kosten zu unterscheiden und erinnert Sie daran, die notwendigen Belege beizufügen.

Private Einzahlungen in eine Betriebsrente (RCP)

Maximal abzugsfähiger Betrag

  • Der maximale Abzug für das ergänzende Rentenregime beläuft sich auf 1.200€ pro Jahr und Steuerpflichtigem.
Letzte Änderung: 08.09.2025

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