⌘K

7. Ausländische Einkommen

Werden ausländische Einkommen in Luxemburg besteuert?

Doppelbesteuerung ist innerhalb der Europäischen Union verboten. Das bedeutet, Sie zahlen nicht zweimal Steuern auf dieselben Einkommen in zwei verschiedenen Ländern.

Gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen, die zwischen Luxemburg und vielen Ländern unterzeichnet wurden, werden Ihre ausländischen Einkommen nicht direkt in Luxemburg besteuert.

Sie können die vollständige Liste der geltenden Steuerabkommen auf der offiziellen Website der Steuerverwaltung Luxemburgs einsehen.

Hingegen werden diese Einkommen zur Berechnung Ihres durchschnittlichen Steuersatzes berücksichtigt. Dieser Satz wird dann ausschließlich auf Ihre luxemburgischen Einkommen angewandt.

Vorteil von taxx.lu

Mit taxx.lu wird die Angabe Ihrer ausländischen Einkünfte einfach und schnell: Die Berechnungen werden automatisch durchgeführt und die Beträge direkt in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen.

Welche Arten ausländischer Einkommen sind anzugeben?

Auch wenn sie in Luxemburg nicht besteuert werden, müssen Sie alle Ihre ausländischen Einkommen angeben, zum Beispiel:

  • Gehälter und Bezüge, die im Ausland bezogen wurden
  • Mieteinnahmen von im Ausland befindlichen Immobilien
  • Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) aus dem Ausland
  • Einkommen aus selbständiger oder gewerblicher Aktivitäten im Ausland

Umrechnung der Einkommen in Euro

Es ist wichtig, alle Beträge in Euro in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung anzugeben.

Für das Steuerjahr 2024 können Sie sich auf die offiziellen Dokumente der Steuerverwaltung beziehen. Bei der Umrechnung verwenden Sie die Spalte „Jahresdurchschnittskurs".

Wenn der Wechselkurs für eine Fremdwährung nicht im Dokument angegeben ist, können Sie den im Internet verfügbaren jährlichen Durchschnittswechselkurs für das betreffende Steuerjahr verwenden. Es wird empfohlen, Ihrer Erklärung eine Anlage beizufügen, die die verwendeten Wechselkurse angibt.

Warum beeinflussen ausländische Einkommen Ihren Steuersatz?

Das Prinzip ist folgendes:

  • Ihre weltweiten Einkommen (Luxemburg + Ausland) dienen zur Bestimmung Ihres Steuersatzes.
  • Dieser Satz spiegelt Ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit wider.
  • Sobald dieser Satz berechnet ist, wird er nur auf Ihre luxemburgischen Einkommen angewandt.

Somit erhöhen Ihre ausländischen Einkommen den anwendbaren Satz auf Ihre luxemburgischen Einkommen, werden aber nicht ein zweites Mal in Luxemburg besteuert.

Beispiel mit ausländischen Einkommen

Stellen wir uns folgende Situation vor:

  • Luxemburgische Einkommen: 50.000€
  • Ausländische Einkommen: 30.000€
  • Gesamte weltweite Einkommen: 80.000€

Schritt 1: Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes

Die Steuerverwaltung betrachtet zunächst das Gesamteinkommen (Luxemburg + Ausland).

In Steuerklasse 1 beträgt der durchschnittliche Steuersatz für ein Jahreseinkommen von 80.000€ im Jahr 2024 24,64%.

Schritt 2: Anwendung des Satzes ausschließlich auf luxemburgische Einkommen

Auch wenn der Satz auf 80.000€ berechnet wird, gilt er ausschließlich für in Luxemburg steuerpflichtige Einkommen (hier: 50.000€).

50.000 × 24,64% = 12.320€

Schritt 3: Hinzufügung des Beitrags fur den Beschäftigungsfond

Zum so erhaltenen Steuerbetrag muss noch der Beitrag zum Beschäftigungsfonds (7%) hinzugefügt werden, der obligatorisch ist.

12.320 × 1,07 = 13.182,40€

Gesamter in Luxemburg geschuldeter Steuerbetrag: 13.182,40€

Beispiel ohne ausländische Einkommen

Nehmen wir nun dieselbe Person, aber ohne ausländische Einkommen:

  • Luxemburgische Einkommen: 50.000€

Schritt 1: Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes

Diesmal werden nur die luxemburgischen Einkommen berücksichtigt.
In Steuerklasse 1 beträgt der durchschnittliche Steuersatz für 50.000€ im Jahr 2024 16,04%.

Schritt 2: Anwendung des Satzes auf luxemburgische Einkommen

50.000 × 16,04% = 8.020€

Gesamter Steuerbetrag nach Tabelle: 8.020€

Es muss noch der Beitrag zum Beschäftigungsfonds (7%) hinzugefügt werden, der obligatorisch ist.

8.020 × 1,07 = 8.581,40€

Gesamter in Luxemburg geschuldeter Steuerbetrag: 8.581,40€

Vergleich der beiden Situationen

  • Mit ausländischen Einkommen: 13.182,40€ Steuern
  • Ohne ausländische Einkommen: 8.581,40€ Steuern

Die ausländischen Einkommen werden nicht zweimal besteuert, aber sie erhöhen den auf luxemburgische Einkommen angewandten Satz, was die Endsteuer steigen lässt.

Letzte Änderung: 08.09.2025

Brauchen Sie Hilfe?

Sie haben noch Fragen?
Wir haben die Antworten.

Kontaktieren Sie uns