Restschuldversicherung

Wie hoch ist der absetzbare Höchstbetrag für die Restschuldversicherung?

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Simulator – Restschuldversicherung: Berechnen Sie Ihren maximalen Steuerabzug

Haben Sie in Luxemburg eine Restschuldversicherung abgeschlossen oder beabsichtigen Sie dies zu tun?
Mit unserem Simulator für Restschuldversicherungen können Sie den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag berechnen, je nach Ihrer familiären Situation, der Art des gewählten Vertrags (Einmalprämie oder Jahresprämie) und Ihrem Alter.

Warum sollten Sie diesen Simulator für Restschuldversicherungen verwenden?

  • die Beträge kennen, die Sie von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen in Luxemburg abziehen können,
  • die richtige Wahl zwischen einer einmaligen Prämie oder einer Jahresprämie treffen,
  • die steuerlichen Vorteile Ihrer Restschuldversicherung optimieren,
  • die steuerlichen Auswirkungen Ihres Vertrags auf Ihre luxemburgische Steuererklärung vorhersehen.

Welcher Steuerabzug gilt für Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen?

Lebensversicherungsprämien, einschließlich solcher im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit (welche jährlich bezahlt werden), sowie Zinsen für einen Privatkredit sind bis zu einem Betrag von 672 € pro Jahr und Person steuerlich absetzbar. Dieser Höchstbetrag kann also je nach Zusammensetzung Ihres Haushalts erhöht werden:

  • 672 € für den Steuerzahler,
  • +672 € für den Ehepartner oder Lebenspartner (bei gemeinsamer Veranlagung),
  • +672 € für jedes Kind im Haushalt.

Beispielsweise kann eine Familie mit zwei Kindern bis zu 2.688 € pro Jahr absetzen.

Abzug der Restschuldversicherung bei Einmalprämie

Wenn Sie eine Restschuldversicherung mit einer Einmalprämie zur Absicherung einer Hypothek abschließen, erhöht sich der Abzugsgrenzwert erheblich:

  • Bis zu 6.000 € je Steuerzahler,
  • +1.200 € pro Kind,
  • bis zur Höhe des tatsächlich gezahlten Einmalbetrags der Prämie.

Diese Regel gilt nur für Verträge, die zur Deckung des Restbetrags eines Hypothekendarlehens für Ihren Hauptwohnsitz bestimmt sind, und nicht für Privatkredite (z. B. für ein Auto).

Erhöhung der Obergrenze für Versicherte über 30 Jahre

Ist der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss älter als 30 Jahre, kann die Obergrenze um 8 % pro Lebensjahr über 30 Jahre hinaus erhöht werden, bis zu einem Maximum von 160 %. Auch hier werden für diese Erhöhung nur die tatsächlichen Kosten der Einmalprämie berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen:

Was ist eine Restschuldversicherung?

Es handelt sich um eine Todesfallversicherung, die die Rückzahlung eines Darlehens (in der Regel eines Immobiliendarlehens) im Falle des Todes des Darlehensnehmers gewährleisten soll.

Sind auch klassische Lebensversicherungsverträge davon betroffen?

Nein. Der hier erläuterte Sonderabzug gilt für Verträge im Zusammenhang mit einem Darlehen und nicht für Spar- oder Kapitalversicherungen.

Ist eine Restschuldversicherung obligatorisch?

Nein, aber sie wird von den Banken dringend empfohlen, um einen Immobilienkredit abzusichern, und sie bietet einen nicht zu vernachlässigenden Steuervorteil und Schutz für Ihre Familie.

Kann ich die Jahresprämie und die Einmalprämie kumulieren?

Ja, aber die Abzugsregeln unterscheiden sich. Der Simulator hilft Ihnen dabei, herauszufinden, was für Ihr Profil am vorteilhaftesten ist. Am Besten Sie kontaktieren unser Team, wenn Sie ein Angebot für eine Restschuldversicherung haben wollen.

Optimieren Sie die Besteuerung Ihrer Immobilienkreditversicherung mit unserem Restschuld-Simulator.
Berechnen Sie mit wenigen Klicks Ihren Steuerabzugsrahmen und bereiten Sie Ihre Steuererklärung ganz entspannt vor.

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