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Steuererklärung nach einer Scheidung in Luxemburg: So geht's

Wie geben Sie Ihre Steuererklärung nach einer Scheidung in Luxemburg ab? Steuerklassen, Übergangszeit, Unterhalt und mehr.

Eine Trennung oder Scheidung betrifft nicht nur Ihr Privat- oder Familienleben. In Luxemburg hat dieser Wechsel auch direkte Auswirkungen auf Ihre Steuern: Steuerklasse, Art der Erklärung, Unterhaltszahlungen… Es lohnt sich, diese Regeln zu kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

1. Scheidung: Was passiert mit Ihrer Besteuerung?

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, endet die gemeinsame Veranlagung als Paar.

  • Im Jahr der Scheidung:
    Sie reichen in der Regel eine letzte gemeinsame Erklärung für dieses Jahr ein.
  • Ab dem folgenden Steuerjahr:
    Jeder Ex-Partner wird einzeln veranlagt und gibt eine eigene Erklärung ab.

Das ist ein wichtiger Wechsel: Sie werden nicht mehr gemeinsam auf das Gesamteinkommen des Paares besteuert, sondern jeder auf sein eigenes Einkommen.

2. Die Übergangszeit: Steuerklasse 2 behalten

Nach einer Trennung gibt es eine Übergangszeit, in der Sie die Steuerklasse 2 (normalerweise für verheiratete Paare mit gemeinsamer Veranlagung) noch eine begrenzte Zeit behalten können.

Voraussetzungen für Klasse 2 über 3 Jahre

Sie können Steuerklasse 2 für drei Steuerjahre nutzen, wenn:

  • die Trennung offiziell ist, also entweder:
    • durch eine gerichtliche Entscheidung bestätigt, oder
    • durch eine Genehmigung zum getrennten Wohnsitz;
  • Sie diese Regelung in den letzten fünf Jahren noch nicht in Anspruch genommen haben.

Wichtig

Die 3-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der gerichtlichen Trennung oder der Genehmigung zum getrennten Wohnsitz, nicht mit dem Datum des endgültigen Scheidungsurteils.

Beispiel:
Gerichtliche Trennung am 10. März 2024: Klasse 2 gilt für die Steuerjahre 2025, 2026 und 2027.
Ab 2028 wird jede Person in Klasse 1 oder 1A besteuert, je nach Familiensituation.

3. Welche Steuerklasse nach der Übergangszeit?

Nach Ablauf der Übergangszeit für Klasse 2 (oder wenn Sie keinen Anspruch haben) werden Sie einzeln in einer der folgenden Klassen veranlagt:

  • Klasse 1:
    Steuerpflichtige ohne unterhaltsberechtigte Kinder.
  • Klasse 1A:
    Steuerpflichtige mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern (oder in bestimmten anderen Situationen).

Ihre Steuerklasse hängt also hauptsächlich davon ab, ob Sie nach der Scheidung Kinder zu versorgen haben.

4. Unterhalt: Wie wird er besteuert?

Bei einer Scheidung geht es oft um Unterhalts- oder Alimentenzahlungen. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wer sie erhält.

4.1. Unterhalt zwischen Ex-Partnern

Unterhalt an den Ex-Partner ist:

  • steuerpflichtig beim Empfänger,
  • absetzbar für den Zahlenden, unter Renten & dauernde Lasten, Bereich „Sonstiges" auf taxx.lu,
  • bis maximal 24.000€ pro Jahr.

Das bedeutet: Der Empfänger muss den Unterhalt als Einkommen angeben, während der Zahlende sein zu versteuerndes Einkommen durch diesen Abzug senken kann.

4.2. Kindesunterhalt

Unterhaltszahlungen für Kinder werden anders behandelt:

  • sie sind nicht steuerpflichtig beim Kind oder beim Elternteil, der sie erhält,
  • sie können dem zahlenden Elternteil einen Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen ermöglichen.

Mit anderen Worten: Kindesunterhalt wird nicht besteuert, kann aber dem zahlenden Elternteil trotzdem einen Steuervorteil bringen.

5. Zusammenfassung: Ihre steuerliche Situation nach einer Scheidung

Hier ein Überblick über die wichtigsten Grundsätze:

Situation Wichtigste steuerliche Folge
Scheidung rechtskräftig Eine letzte gemeinsame Erklärung im Jahr der Scheidung, danach Einzelveranlagung ab dem Folgejahr.
Übergangszeit möglich Steuerklasse 2 für 3 Jahre bei gerichtlicher Trennung oder genehmigtem getrennten Wohnsitz, unter bestimmten Bedingungen.
Nach der Übergangszeit Besteuerung in Klasse 1 (ohne unterhaltsberechtigte Kinder) oder Klasse 1A (mit unterhaltsberechtigten Kindern).

Brauchen Sie Hilfe bei der Erklärung nach einer Scheidung?

Eine Scheidung ändert steuerlich einiges: Steuerklasse, Art der Erklärung, Unterhalt, unterhaltsberechtigte Kinder…

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