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Wie eine Zusatzkrankenversicherung Ihre Steuern in Luxemburg senken kann

Zusatzkrankenversicherung in Luxemburg: Ihre Beiträge sind steuerlich absetzbar. Höchstbetrag, Bedingungen und Steuererklärung. Alles, was Sie wissen müssen.

Eine Zusatzkrankenversicherung in Luxemburg abschließen? Das bringt nicht nur besseren Schutz bei Arztkosten. Es ist auch ein hervorragender Hebel, um Steuern zu sparen. Und die meisten Steuerzahler wissen das gar nicht.

Beiträge zur Zusatzkrankenversicherung sind steuerlich absetzbar

Gute Nachricht: Beiträge zur Zusatzkrankenversicherung sind steuerlich absetzbar. Die Steuerverwaltung stuft sie als Sonderausgaben ein (Artikel 111 LIR).

Das heißt konkret: Ihre Beiträge senken Ihr zu versteuerndes Einkommen. Und das bedeutet direkt weniger Steuern.

Es gibt einen jährlichen Höchstbetrag

Der Abzug unterliegt einem globalen Höchstbetrag von 672 € pro Jahr und Person. Dieser Betrag gilt für jedes Mitglied des steuerlichen Haushalts (Ehepartner, Partner, unterhaltsberechtigte Kinder).

Beispiel für ein Ehepaar

Ein verheiratetes Paar kann bis zu 1.344 € pro Jahr absetzen (672 € × 2). Bei Kindern im Haushalt sogar noch mehr.

Die Zusatzkrankenversicherung teilt sich den Höchstbetrag mit anderen Versicherungen

Die Zusatzkrankenversicherung steht nicht allein. Sie fällt unter einen gemeinsamen Höchstbetrag mit anderen absetzbaren Versicherungen:

  • Lebensversicherung
  • Todesfallversicherung
  • Restschuldversicherung
  • Kfz- und Wohngebäude-Haftpflichtversicherung

Alle diese Beiträge werden zusammengerechnet, um den Höchstbetrag von 672 € pro Person zu erreichen. Oder eben nicht.

Gemeinsamer Höchstbetrag

Wenn Ihre anderen Versicherungen (Leben, Todesfall, Kfz-Haftpflicht usw.) den Höchstbetrag von 672 € bereits ausschöpfen, bringt Ihnen die Zusatzkrankenversicherung keinen zusätzlichen Steuervorteil. Prüfen Sie zuerst, wie viel Spielraum noch bleibt.

Warum lohnt sich das?

Der Höchstbetrag mag bescheiden wirken. Aber eine Zusatzkrankenversicherung ermöglicht es Ihnen:

  • Einen bestehenden Steuerfreibetrag voll auszuschöpfen, den viele Steuerzahler nicht komplett nutzen
  • Doppelt zu profitieren: besserer Gesundheitsschutz und gleichzeitig weniger Steuern
  • Steuern legal zu senken. Ganz ohne komplizierte Konstruktionen

Sie zahlen bereits für Versicherungen? Dann kann eine Zusatzkrankenversicherung Ihnen helfen, das Maximum aus Ihren Steuervorteilen herauszuholen.

Wie deklarieren Sie Ihre Zusatzkrankenversicherung?

Bei der Steuererklärung gehören die Beiträge zur Zusatzkrankenversicherung in die Rubrik Sonderausgaben. Achten Sie darauf:

  • Jahresbescheinigungen aufbewahren, die Ihnen Ihr Versicherer ausstellt
  • Prüfen, ob die Summe Ihrer Versicherungen den zulässigen Höchstbetrag übersteigt

taxx.lu Vorteil

Auf taxx.lu geben Sie Ihre Versicherungsbeiträge mit wenigen Klicks an. Die Plattform berechnet automatisch, ob Ihr Höchstbetrag erreicht ist, und optimiert Ihre Steuererklärung.

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