14. Einkünfte aus Kapitalvermögen
Was sind Einkünfte aus Kapitalvermögen?
Einkünfte aus Kapitalvermögen entsprechen den Gewinnen aus Ihren finanziellen Investitionen. Dazu gehören insbesondere:
- Zinsen (Termingelder, Anleihen, Sparguthaben usw.)
- Dividenden aus Aktien
- Einkünfte aus Kryptowährungen (Gewinne aus Verkauf oder Tausch von privat gehaltenen Kryptowährungen)
- Einkünfte aus Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen (OPC), Familienvermögensverwaltungen (SPF) oder SICAR
Konkrete Beispiele für Kapitalerträge
-
Dividenden, Gewinnanteile oder andere Erträge aus Beteiligungen an:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
-
Gewinnanteile, die anteilig zu Ihrer Investition in ein Handels-, Industrie-, Bergbau- oder Handwerksunternehmen gezahlt werden
-
Ratenzahlungen und Zinsen aus Anleihen oder ähnlichen Wertpapieren, einschließlich Rückzahlungsprämien
-
Zinsen aus verschiedenen Forderungen (Darlehen, Sparkonten, Einlagen, Hypotheken)
-
Diskont auf handelbare Forderungspapiere
-
Vergütungen oder Zusatzleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Einkünften
-
Erträge aus der vorzeitigen Realisierung von Dividenden- oder Zinscoupons, wenn das Wertpapier nicht gleichzeitig verkauft wird
-
Entschädigungen bei der Veräußerung eines festverzinslichen Wertpapiers für aufgelaufene, noch nicht fällige Zinsen
Werden diese Einkünfte in einem gewerblichen, landwirtschaftlichen oder beruflichen Gewinn erfasst, unterliegen sie der Besteuerung in der entsprechenden Kategorie.
Zinsen
Zinsen, die ein luxemburgischer Steuerresident erhält, können automatisch einer Quellensteuer von 20% unterliegen.
Ausnahmen: Jährliche Zinsen unter 250€ pro Zahlstelle, Bausparprodukte und bestimmte Girokonten sind nicht quellensteuerpflichtig.
Für Zinsen aus dem Ausland oder für Nicht-Residenten ist eine Deklaration beim Finanzamt erforderlich, ggf. mit Möglichkeit auf Steueranrechnung.
Deklaration
- Begünstigte müssen Zinsen in ihrem Wohnsitzland deklarieren.
- Ein Nicht-Resident, der einem luxemburgischen Residenten gleichgestellt ist, muss diese Zinsen in Luxemburg deklarieren.
Wichtige Information:
Die befreiende Quellensteuer von 20% ist weder erstattbar noch auf andere luxemburgische Steuern anrechenbar.
Dividenden
Für in Luxemburg ansässige Steuerpflichtige
- Dividenden aus Aktien, die an luxemburgischen oder ausländischen Gesellschaften gehalten werden, sind steuerpflichtig.
- Luxemburger Gesellschaften: 15% Quellensteuer auf den Bruttobetrag
- Ausländische Gesellschaften: Quellensteuer gemäß nationalem Recht oder Doppelbesteuerungsabkommen
Befreiung und Anrechnung
Teilweise Befreiung
Dividenden aus Aktien von vollbesteuerten Kapitalgesellschaften, die in Luxemburg, in einem EU-Land oder in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen gehalten werden, sind zu 50% steuerfrei.
Anrechnung der Quellensteuer
Wurde eine Quellensteuer von der Gesellschaft einbehalten (15% in Luxemburg oder gemäß ausländischem Recht), kann dieser Betrag auf die luxemburgische Einkommensteuer angerechnet werden.
Teilweise anrechenbare ausländische Dividenden
In manchen Fällen ist die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer nicht vollständig. Der nicht anrechenbare Teil kann als Erwerbungskosten geltend gemacht werden, d. h. als direkt mit der Erzielung dieser Einkünfte verbundene Ausgaben.
Steuersatz
- Unterliegen den progressiven Einkommensteuersätzen und dem Abgabesatz für Pflegeversicherung von 1,4%.
Kryptowährungen
Was ist eine Kryptowährung?
- Kryptowährungen (Bitcoin usw.) sind keine offiziellen Währungen.
- Sie gelten als immaterielle Vermögenswerte, ähnlich wie Aktien oder Anleihen.
- Alle Werte müssen für die Steuererklärung in Euro umgerechnet werden.
Umrechnung in Euro
Alle Transaktionen in Kryptowährungen müssen in Euro angegeben werden:
- Einnahmen: Wechselkurs am Tag der Verfügbarkeit auf Ihrem Konto
- Ausgaben: Wechselkurs am Tag der getätigten Ausgabe
Private Tätigkeit
Wenn Kryptowährungen privat gekauft oder verkauft werden, gelten die Gewinne als sonstige Nettoeinkünfte:
- Verkauf einer Kryptowährung gegen Euro oder eine andere Kryptowährung
- Zahlung für Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen
Unterscheidung nach Haltedauer:
- Weniger als 6 Monate: Gewinn gilt als Spekulationsgewinn und ist steuerpflichtig
- Mehr als 6 Monate: Gewinn ist in der Regel steuerfrei
Befreiung: Gesamter Jahresgewinn unter 500€ ist steuerfrei, auch bei Haltedauer < 6 Monate.
Steuerfreier Betrag und Erwerbskosten
Steuerfreier Betrag
- Erste 1.500€ pro Steuerpflichtigem (3.000€ für Ehepaare) auf steuerfreie Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Erwerbskosten
-
Abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit Erwerb, Versicherung oder Erhaltung der Einkünfte stehen:
- Darlehenszinsen für den Erwerb von Wertpapieren
- Bankgebühren
- Finanzabonnements
Mindestpauschale bei fehlendem Nachweis realer Kosten: 25€ pro Person, 50€ für Ehepaare.