26. Die Steuerreform 2028 in Luxemburg
Die Steuerreform 2028 stellt die bedeutendste Änderung des luxemburgischen Steuersystems seit mehreren Jahrzehnten dar. Wie Premierminister Luc Frieden es beschrieb, handelt es sich um einen „echten Paradigmenwechsel", der grundlegend verändert, wie Privatpersonen in Luxemburg besteuert werden.
Ab dem 1. Januar 2028 werden die drei bestehenden Steuerklassen (1, 1a und 2) zu einer einzigen einheitlichen Klasse zusammengeführt, der sogenannten Klasse U. Diese Reform, die den luxemburgischen Staat zwischen 850 und 950 Millionen Euro jährlich kosten wird, zielt darauf ab, das Steuersystem zu modernisieren, mehr Gerechtigkeit zwischen den Steuerpflichtigen zu schaffen und die heutigen gesellschaftlichen Realitäten besser abzubilden.
Zeitplan der Reform
Ihre Steuererklärungen für 2025, 2026 und 2027 werden weiterhin das aktuelle System mit drei Steuerklassen verwenden. Die Reform tritt erst am 1. Januar 2028 in Kraft. Die erste betroffene Steuererklärung betrifft das Steuerjahr 2028 und ist 2029 einzureichen.
Ende des Drei-Steuerklassen-Systems
Das aktuelle System
Derzeit wendet Luxemburg drei verschiedene Steuerklassen an:
- Klasse 1: Alleinstehende ohne Kinder (etwa 325.000 Steuerpflichtige)
- Klasse 1a: Alleinerziehende, Rentner, Verwitwete (etwa 100.000 Steuerpflichtige)
- Klasse 2: Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Veranlagung (etwa 242.000 Steuerpflichtige)
Dieses System, bei dem verheiratete Paare durch das „Splitting" eine steuerliche Vorzugsbehandlung genießen, entspricht nicht mehr den aktuellen demografischen Verhältnissen. Alleinstehende sind in Luxemburg mittlerweile deutlich zahlreicher als Paare.
Das neue einheitliche System
Ab 2028 werden alle Steuerpflichtigen nach einer einzigen Klasse (Klasse U) besteuert, die auf der aktuellen Klasse 1a basiert, welche als günstiger als Klasse 1 gilt. Wie der Premierminister betonte: „Jeder muss sein Familienmodell frei wählen können, ohne dass sich der Staat einmischt. Der Staat muss in dieser Hinsicht neutral bleiben."
Wesentliche Änderung: Der steuerfreie Grundbetrag verdoppelt sich von 13.230 € auf 26.650 €. Das bedeutet, dass ein erheblicher Teil Ihres Einkommens überhaupt nicht besteuert wird.
Wer profitiert von der Reform?
Alleinstehende (derzeit in Klasse 1)
Alleinstehende sind die großen Gewinner dieser Reform. Laut den offiziellen Berechnungen der Regierung ergeben sich folgende jährliche Einsparungen nach Einkommensniveau:
| Brutto-Jahreseinkommen | Netto-Jahresersparnis |
|---|---|
| 40.000 € | +2.406 € |
| 50.000 € | +2.600 € |
| 75.000 € | +2.517 € |
| 100.000 € | +2.518 € |
| 125.000 € | +2.519 € |
Quelle: Offizielle Projektionen der luxemburgischen Regierung, vorgestellt von Finanzminister Gilles Roth (6. Januar 2026)
Das sind etwa 200 € mehr pro Monat in Ihrer Tasche, unabhängig von Ihrem Einkommensniveau.
Konkretes Beispiel: Alleinstehende Person mit einem Einkommen von 50.000 €
Marie, alleinstehend in Klasse 1, verdient 50.000 € brutto jährlich. Mit der Reform von 2028 spart sie 2.600 € netto pro Jahr, also etwa 217 € mehr jeden Monat. Über 10 Jahre ergibt das eine kumulierte Ersparnis von 26.000 €.
Alleinerziehende (derzeit in Klasse 1a)
Auch Alleinerziehende profitieren von der Reform. Bei einem Einkommen von 40.000 € sind es +549 € pro Jahr. Bei 50.000 € sind es +567 €.
Zusätzlich steigt die Steuergutschrift für Alleinerziehende (CIM) von 3.504 € auf 4.008 € pro Jahr.
Konkretes Beispiel: Alleinerziehender Elternteil mit einem Kind
Thomas, alleinerziehend mit einem 5-jährigen Kind, verdient 50.000 € pro Jahr. Mit der Reform:
- Steuerersparnis: +567 €/Jahr
- Erhöhte Steuergutschrift für Alleinerziehende: +504 € (von 3.504 € auf 4.008 €)
- Gesamtgewinn: +1.071 €/Jahr
Paare mit Kindern (derzeit in Klasse 2)
Etwa 85 % der Haushalte in Klasse 2 werden weniger Steuern zahlen. Hier einige Beispiele für Einsparungen eines Paares mit einem Kind:
- Gemeinsames Einkommen von 50.000 €: Ersparnis von 2.188 €/Jahr (85 % Reduzierung)
- Gemeinsames Einkommen von 75.000 €: Ersparnis von 3.789 €/Jahr
- Gemeinsames Einkommen von 125.000 €: Ersparnis von 5.037 €/Jahr (19 % Reduzierung)
Quelle: Offizielle Projektionen der luxemburgischen Regierung (6. Januar 2026)
Rentnerpaare
Für ein Rentnerpaar mit einem Einkommen von 100.000 € beträgt die erwartete Ersparnis 4.160 € netto pro Jahr.
Die Übergangszeit für Paare
Etwa 15 % der Paare profitieren nicht sofort von der Reform, insbesondere dann, wenn ein Ehepartner mehr als 75 % des gesamten Haushaltseinkommens verdient. Für diese Alleinverdiener-Haushalte oder Paare mit großem Einkommensunterschied bleibt das aktuelle „Splitting"-System in Klasse 2 vorteilhafter.
Die gute Nachricht: Niemand steht schlechter da. Diese Haushalte können ihre aktuelle steuerliche Behandlung in Klasse 2 für 25 Jahre beibehalten (bis 2052). Wie Finanzminister Gilles Roth klarstellte: „Es wird nicht im Interesse aller sein, sofort die Steuerklasse zu wechseln."
Diese Paare können jederzeit während dieser Übergangszeit in die einheitliche Klasse wechseln, aber diese Entscheidung ist endgültig und unwiderruflich.
Wichtige Bedingung für die Übergangszeit
Nur Paare, die vor dem 31. Dezember 2027 verheiratet oder verpartnert sind, können von dieser 25-jährigen Übergangszeit profitieren. Neue Paare, die ab dem 1. Januar 2028 heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, werden automatisch von Anfang an in die Klasse U eingestuft.
Neuer Freibetrag „Frühe Kindheit"
Die Reform führt einen neuen spezifischen Freibetrag für Kleinkinder ein: 5.400 € pro Jahr (d. h. 450 €/Monat) für jedes Kind unter 3 Jahren.
Diese Maßnahme trägt der finanziellen Belastung in den ersten Lebensjahren Rechnung, und der Tatsache, dass viele Eltern in dieser Phase ihre Arbeitszeit reduzieren.
Für getrennt lebende Eltern wird dieser Freibetrag zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt.
Die Regierung hat für diese Maßnahme 30 Millionen Euro im Jahr 2028 veranschlagt. 2029 steigt dieser Betrag auf 40 Millionen Euro.
Konkretes Beispiel: Paar mit einem Baby
Sophie und Marc haben ein Baby, das im Januar 2028 geboren wurde. Dank des neuen Freibetrags für frühe Kindheit von 5.400 €/Jahr und ihrem Grenzsteuersatz von 30 % sparen sie etwa 1.620 € Steuern pro Jahr während der ersten 3 Lebensjahre ihres Kindes.
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Erhöhte Abzugshöchstbeträge
Neben den wesentlichen Änderungen werden mehrere steuerliche Abzugshöchstbeträge angehoben:
Versicherungen und Darlehenszinsen
Der Abzugshöchstbetrag steigt von 672 € auf 900 € pro Person im Haushalt.
Bausparen (Bausparvertrag)
- Bis zu 1.500 €/Jahr für Personen im Alter von 18 bis 40 Jahren (gegenüber derzeit 1.344 €)
- Bis zu 900 €/Jahr für andere (gegenüber derzeit 672 €)
Haushaltshilfe, Kinderbetreuung und Pflegekosten
Der Pauschalfreibetrag steigt von 5.400 € auf 6.000 €.
Rentenbeiträge für den Ehepartner
Neuer Abzug: Sie können nun Beiträge zu einer freiwilligen Rentenversicherung für einen Ehepartner absetzen, der seine berufliche Tätigkeit reduziert oder aufgegeben hat.
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Verbesserter Schutz nach Lebensveränderungen
Derzeit verlieren Sie bei Tod des Ehepartners oder bei Scheidung Ihren Status in Klasse 2 nach nur 3 Jahren. Die Reform verlängert diese Frist auf 5 Jahre und gibt Ihnen mehr Zeit zur finanziellen Anpassung.
Langfristig werden diese Änderungen mit der einheitlichen Klasse keine Rolle mehr spielen: Es wird nur noch eine Klasse geben, sodass Ihre steuerliche Situation stabil bleibt, egal was in Ihrem Privatleben passiert. Wie Frieden sagte: „Die steuerliche Situation der Menschen wird nicht mehr durch Veränderungen in ihrer familiären Situation beeinflusst."
Anwendung auf Grenzgänger
Grenzgänger sind ausdrücklich in diese Reform eingeschlossen. Wenn Sie in Luxemburg arbeiten, aber in Belgien, Frankreich oder Deutschland wohnen, gilt die neue einheitliche Klasse mit all ihren Vorteilen auch für Sie.
Dies betrifft mehr als 200.000 Grenzpendler, die täglich nach Luxemburg pendeln.
Konkretes Beispiel: Alleinstehender Grenzgänger
Jean, ein alleinstehender französischer Grenzgänger in Klasse 1, verdient 50.000 € pro Jahr in Luxemburg. Mit der Reform von 2028 profitiert er von genau denselben Einsparungen wie ein luxemburgischer Einwohner in der gleichen Situation: +2.600 € netto pro Jahr.
Finanzierung der Reform
Die Reform kostet zwischen 850 und 950 Millionen Euro pro Jahr. Ein Teil der Finanzierung ergibt sich daraus, dass die Steuertabelle nicht an die Inflation angepasst wird, das entspricht 2028 rund 4,5 Indextranchen und bringt dem Staat zwischen 450 und 500 Millionen Euro ein.
Ab 2028 wird die automatische Anpassung der Steuertabelle wieder eingeführt, jeweils nach drei Indextranchen.
Zeitplan der Umsetzung
Einreichung des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf wurde am 6. Januar 2026 bei der Abgeordnetenkammer eingereicht.
Abstimmung
Die Regierung plant, das Gesetz vor Ende 2026 zu verabschieden.
Umsetzung
Das Jahr 2027 wird der technischen und administrativen Umsetzung gewidmet.
Inkrafttreten
Die Steuerreform tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.
Hinweis: Bestimmte familienbezogene Maßnahmen (wie die Erhöhung des Kindergeldes) treten bereits früher in Kraft, ab dem 1. Januar 2027.
Das Wichtigste auf einen Blick
Finanzminister Gilles Roth fasste es einfach zusammen: „Niemand wird nach der Steuerreform mehr Steuern zahlen."
Die jährlichen Kosten von einer Milliarde Euro spiegeln eine bewusste Entscheidung wider: eine günstigere Steuertabelle für alle, kombiniert mit gezielten Maßnahmen für konkrete Lebenssituationen: Kinder, Wohnen, Versicherungen, Pflege und Alleinerziehende. Wie Frieden es beschrieb: „Das ist eine klar kinder- und familienfreundliche Politik."
Übersichtstabelle der wichtigsten Änderungen
| Maßnahme | Vor 2028 | Ab 2028 |
|---|---|---|
| Anzahl der Steuerklassen | 3 Klassen (1, 1a, 2) | 1 einheitliche Klasse (U) |
| Steuerfreier Grundbetrag | 13.230 € | 26.650 € |
| Freibetrag frühe Kindheit | Existiert nicht | 5.400 €/Jahr pro Kind < 3 Jahre |
| Steuergutschrift Alleinerziehende (CIM) | 3.504 € | 4.008 € |
| Versicherungen & Zinsen | 672 € | 900 € |
| Bausparen (18–40 Jahre) | 1.344 € | 1.500 € |
| Haushaltshilfe/Kinderbetreuung | 5.400 € | 6.000 € |
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