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13. Geschäftlicher Gewinn

Was ist ein gewerblicher Gewinn ?

Als gewerblicher Gewinn gelten alle Einkünfte aus einer Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, sei es allein oder gemeinsam, über ein Unternehmen oder eine Gesellschaft. 


Dazu gehören :

  • Der Nettogewinn aus einem gewerblichen, industriellen, bergbaulichen oder handwerklichen Betrieb,
  • Der Gewinnanteil, den eine beteiligte Person oder Mitunternehmer in einer Gesellschaft (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wirtschaftliche Interessenvereinigung usw.) erhält, sowie die Vergütungen oder Vorteile, die sie erhalten, weil sie für das Unternehmen arbeiten, ihm Geld leihen oder ihm Vermögenswerte zur Verfügung stellen,
  • Der Gewinnanteil und die Vergütungen eines Komplementärs in einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, die mit seiner Arbeit, seinen Darlehen oder den Vermögenswerten zusammenhängen, die er der Gesellschaft zur Verfügung stellt,
  • Einkünfte aus einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit bestimmter Gesellschaften oder Zusammenschlüsse, wenn die Mehrheit der Anteile von Kapitalgesellschaften gehalten wird.

Verschiedene Rubriken des gewerblichen Gewinns 



  1. Gewinn eines Einzelunternehmens : ermittelt entweder durch den Vergleich des eingesetzten Nettovermögens oder durch den Vergleich der Einnahmen und Ausgaben und anzugeben in der Erklärung zur Ermittlung des gewerblichen Gewinns sowie in der Gewerbesteuererklärung (Formular 110 F1),

  2. Gewinnanteil(e) aus einem gemeinschaftlich betriebenen Gewerbebetrieb (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft usw.) : ermittelt auf Grundlage des steuerlichen gewerblichen Gewinns, der im Rahmen eines gemeinschaftlich betriebenen Gewerbebetriebs gesondert festgestellt wird.

  3. Erhaltene Provisionen (Versicherungsprovisionen, sonstige Provisionen usw.) : ermittelt aus dem Betrag der erhaltenen Provisionen abzüglich entweder der tatsächlichen Aufwendungen oder des Pauschalabzugs.

  4. Gewinn aus Veräußerung oder Aufgabe : dieser Betrag ist ebenfalls auf der Seite „außerordentliche Einkünfte“ anzugeben und wird zum halben Steuersatz besteuert.

Pauschaler Betriebsausgabenabzug

Der Pauschalabzug wird wie folgt ermittelt :

Jährliche Einnahmen (€) Pauschale Betriebsausgaben (€)
Bis 2.000 € 30 % der Einnahmen
2.000 bis 6.000 € 600 € + 25 % × (Einnahmen – 2.000 €)
6.000 bis 15.000 € 1.600 € + 20 % × (Einnahmen – 6.000 €)
Über 15.000 € 3.400 €

Konkretes Beispiel

Erhaltene Provisionen : 14.843,50 €
Pauschaler Betriebsausgabenabzug : 1.600 € + 20% x (14.843,50 € – 6.000 €) = –3.368,70 €
Zu versteuernde Provisionen : 11.474,80 €

Letzte Änderung: 10.02.2026

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