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Warum Luxemburg die Steuervorteile für Einverdiener-Paare abschafft
Die luxemburgische Steuerreform 2028 ist eine bewusste politische Entscheidung: weg von der Unterstützung des Alleinverdiener-Modells, hin zur Förderung von Doppelverdienern. Das sind die Argumente der Regierung.
Die neue einheitliche Steuerklasse in Luxemburg ist nicht nur eine Vereinfachung. Es ist eine bewusste politische Entscheidung: den „Zweitverdiener" in einem Paar nicht mehr zu benachteiligen, auch wenn das bedeutet, dass Einverdiener-Haushalte ihren Steuervorteil verlieren.
Die Argumentation der Regierung ist im Gesetzentwurf explizit dargelegt. Hier erfahren Sie, was diese Reform wirklich antreibt.
Das Problem: Luxemburg bestraft Zweitverdiener
Die Diagnose ist eindeutig: Luxemburg gehört zu den OECD-Ländern mit der höchsten Steuerbelastung für den Zweitverdiener im Haushalt.
Im aktuellen System der gemeinsamen Veranlagung und des Splittings wird das Gehalt eines zweiten Partners, der zu arbeiten beginnt, zum Haushaltseinkommen addiert und sofort mit einem hohen Grenzsteuersatz besteuert. Die Regierung betrachtet dies als „objektives Hindernis" für den Eintritt oder die Rückkehr in den Arbeitsmarkt, insbesondere bei Teilzeitarbeit oder nach einer Karrierepause.
Der Gesetzentwurf nimmt kein Blatt vor den Mund: Diese Steuerstruktur entmutigt Arbeit.
Die Lösung: Individualbesteuerung
Die Lösung ist die Individualbesteuerung. Ab 2028 wird jeder Ehepartner auf sein eigenes Einkommen besteuert, nach einem einheitlichen Tarif, der auf der aktuellen Klasse 1a basiert.
Die entscheidende Änderung? Das Einkommen Ihres Partners beeinflusst nicht mehr Ihren Steuersatz.
Der Gesetzentwurf stellt ausdrücklich fest, dass „die einheitliche Steuerklasse eine geringere Steuerbelastung für den Zweitverdiener in einem Paar bedeuten wird" und dass dieser „mehr Anreiz haben wird, in den Arbeitsmarkt einzutreten".
Er geht noch weiter und verweist auf einen möglichen makroökonomischen Effekt: Diese Veränderung „könnte zu einem Anstieg des Angebots an weiblichen Arbeitskräften führen".
Der Wendepunkt: Die 25-Prozent-Schwelle
Eines der aufschlussreichsten Details im Gesetzentwurf ist die präzise Identifizierung der Begünstigten.
Die Reform ist günstiger für verheiratete oder verpartnerte Paare, „wenn der Einkommensbezieher mit dem niedrigsten steuerpflichtigen Einkommen mindestens 25 % des Gesamteinkommens des Paares beiträgt".
Diese 25-Prozent-Schwelle ist entscheidend. Sie bedeutet, dass die Reform hauptsächlich Paaren zugute kommt, bei denen beide Partner ein nennenswertes Einkommen erzielen. Haushalte mit sehr ungleichen Einkommen, wo ein Partner wenig oder nichts verdient, profitieren weiterhin mehr vom aktuellen Splitting-System.
Die Regierung erkennt dies offen an. Sie versucht nicht, es zu verbergen.
Der Kompromiss: Einverdiener-Paare verlieren
Der Gesetzentwurf enthält ein konkretes Beispiel, um zu veranschaulichen, was Einverdiener-Paare zu verlieren drohen.
Bei einem Paar mit einem bereinigten steuerpflichtigen Einkommen von 100.000 € teilt die aktuelle Splitting-Methode diesen Betrag durch zwei: 50.000 € pro fiktivem Ehepartner. Die Steuer auf 50.000 € in Klasse 1 beträgt 7.341 €. Gesamtsteuer in Klasse 2: 14.682 € (ohne Beitrag zum Beschäftigungsfonds).
Die Schlussfolgerung des Gesetzentwurfs ist eindeutig: „Dieser Steuervorteil kann durch die Anwendung der neuen einheitlichen Steuerklasse nicht vollständig ausgeglichen werden."
Mit anderen Worten: Die Regierung akzeptiert ausdrücklich, dass das Steuermodell, das historisch Einverdiener-Paare begünstigt hat, einen Teil seines Vorteils verlieren wird. Dies ist eine politische Entscheidung, kein Versehen.
Warum 25 Jahre? Die Übergangsregelung erklärt
Deshalb bietet die Regierung eine Übergangsfrist von 25 Jahren für bereits verheiratete oder verpartnerte Paare an.
Die Begründung basiert auf konkreten Daten: Rund 30.000 Einverdiener-Haushalte in Luxemburg haben ein Mitglied über 50 Jahre. Für diese Haushalte ist die wirtschaftliche Anpassungsfähigkeit begrenzt — eine Rückkehr auf den Arbeitsmarkt nach einer langen Unterbrechung ist in dieser Lebensphase statistisch unwahrscheinlich.
Der Gesetzentwurf erkennt auch an, dass diese Haushalte wichtige Lebensentscheidungen getroffen haben: Berufswahl, Vermögensplanung, Familienorganisation, basierend auf dem Nettoeinkommen, das sie in Klasse 2 erwarten konnten. Eine plötzliche Änderung würde irreversible Entscheidungen über den Haufen werfen.
Die 25-jährige Übergangszeit wird als Frage des „Vertrauensschutzes" dargestellt, die Achtung der Erwartungen, auf denen Menschen ihr Leben aufgebaut haben.
Begleitmaßnahmen: gezielt, nicht kompensatorisch
Die Reform umfasst mehrere Unterstützungsmaßnahmen:
- Kleinkinderabzug von 5.400 € pro Kind unter 3 Jahren
- Abzugsfähige Rentenbeiträge für einen nicht erwerbstätigen Ehepartner
- Erhöhter Steuerkredit für Alleinerziehende (von 3.504 € auf 4.008 €)
Aber der Gesetzentwurf ist eindeutig: Dies sind „gezielte Korrekturmaßnahmen, keine vollständige Kompensation". Sie sind darauf ausgelegt, bestimmte Situationen zu erleichtern, nicht den vollen Vorteil des alten Systems wiederherzustellen.
Das Fazit
Die Steuerreform 2028 markiert einen klaren Philosophiewandel.
Die Besteuerung ist nicht mehr darauf ausgelegt, das Einverdiener-Modell strukturell zu unterstützen. Stattdessen soll sie die Benachteiligung des Zweitverdieners verringern: Es soll einfacher, nicht schwieriger werden, dass beide Partner arbeiten.
Die Regierung hat den Kompromiss dokumentiert, die Auswirkungen quantifiziert und genau identifiziert, wer gewinnt und wer verliert. Das ist kein Zufall. Es ist eine der bewusstesten politischen Entscheidungen dieser Reform.
Ob Sie dies als Fortschritt oder Verlust betrachten, hängt von Ihrer Haushaltssituation ab, und von Ihren Werten. Aber in jedem Fall lohnt es sich zu verstehen, was diesen Wandel wirklich antreibt.