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Der neue Kleinkinderabzug von 5.400 €: Was Eltern wissen müssen
Luxemburg führt einen neuen jährlichen Abzug von 5.400 € für jedes Kind unter 3 Jahren ein. So funktioniert es und wer davon profitiert.
In der umfangreichen Steuerreform-Ankündigung Luxemburgs versteckt sich eine brandneue Maßnahme speziell für Eltern kleiner Kinder: der „abattement petite enfance" (Kleinkinderabzug).
Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.
Was ist das?
Ab 2028 erhalten Eltern einen Abzug von 5.400 € für jedes Kind unter 3 Jahren. Das entspricht 450 € pro Monat und Kind. Dies ist ein völlig neuer Abzug, den es im aktuellen System nicht gibt.
Die Regierung hat für diese Maßnahme 30 Millionen Euro im Jahr 2028 eingeplant, steigend auf 40 Millionen Euro im Jahr 2029, wenn die Maßnahme bekannter wird.
Wie viel werde ich tatsächlich sparen?
Ihre tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Als grobe Orientierung:
- Bei einem Grenzsteuersatz von 30 %: 5.400 € Abzug = etwa 1.620 € Ersparnis
- Bei einem Grenzsteuersatz von 40 %: 5.400 € Abzug = etwa 2.160 € Ersparnis
Bei Zwillingen oder mehreren Kindern unter 3 Jahren multiplizieren Sie entsprechend.
Was ist mit getrennt lebenden Eltern?
Gute Nachricht: Der Abzug wird zwischen getrennt lebenden Eltern aufgeteilt. Beide können von ihrem Anteil profitieren.
Warum unter 3 Jahren?
Die Regierung hat diese Altersgrenze gewählt, weil Kinder ab 3 Jahren Anspruch auf „éducation précoce" (Früherziehung) haben. Der Abzug soll Familien in den finanziell anspruchsvollsten ersten Jahren unterstützen, wenn die Kinderbetreuungskosten am höchsten sind und viele Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren.
Nicht mit dem Betreuungsabzug verwechseln
Es gibt einen separaten Pauschalabzug für Kinderbetreuungskosten, Haushaltshilfe und Pflegekosten, der ebenfalls steigt, von 5.400 € auf 6.000 €. Dies ist etwas anderes als der Kleinkinderabzug. Sie können möglicherweise beide in Anspruch nehmen, wenn Sie kleine Kinder und Betreuungskosten haben.
Neu: Schützen Sie auch die Rente Ihres Ehepartners
Eine weitere neue Maßnahme für Familien: Wenn ein Elternteil seine Arbeit reduziert oder aufgibt, um sich um die Kinder zu kümmern, kann der andere jetzt Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für den Ehepartner absetzen. Das hilft, die Rentenansprüche von Eltern, die zu Hause bleiben oder Teilzeit arbeiten, langfristig zu schützen.
Das ist nur ein Teil des Puzzles
Der Kleinkinderabzug ist Teil eines umfassenden Pakets familienfreundlicher Maßnahmen:
- Reform des Chèque-service accueil (CSA): Bis zu 5.000 € Ersparnis pro Familie und Jahr. Der Staat übernimmt zwei Drittel der Betreuungskosten, die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich genutzten Stunden (keine Pauschalen oder Zuschläge mehr), und bis 2030 wird jedem Kind ein Betreuungsplatz garantiert.
- 20 kostenlose Stunden pro Woche bei Tagesmüttern/-vätern, ausgeweitet auf Kinder von 1 bis 4 Jahren
- Erhöhung des Kindergeldes (geplant für 2027): +45 €/Monat für unter 12-Jährige, +60 €/Monat für 12-Jährige und älter
- Neue gezielte Hilfe bis zu 3.000 €/Jahr für einkommensschwache Familien mit schulpflichtigen Kindern
- Geburtsbeihilfe erhöht auf insgesamt 2.329,12 € (4 Tranchen à 580,03 €)
Alles zusammengenommen können Familien mit kleinen Kindern mit erheblicher Unterstützung rechnen.