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Überstunden in Luxemburg: wo und wie du sie als Grenzgänger angibst
Deine Überstunden sind in Luxemburg steuerfrei. Musst du sie in Frankreich, Deutschland oder Belgien angeben, und wo? Der Grenzgänger-Guide, Land für Land.
Du machst Überstunden in Luxemburg. Gute Nachricht: Hier sind sie steuerfrei, vom normalen Stundenlohn bis zum Zuschlag.
Mögliche böse Überraschung: Dein Wohnsitzland sieht das vielleicht anders. Auf der einen Seite der Grenze wohnen und auf der anderen arbeiten heißt, mit zwei Finanzämtern klarzukommen.
Also, musst du diese Stunden zu Hause angeben? Und wo? Das hängt vom Land ab. Wir entwirren das für Frankreich, Deutschland und Belgien.
Zuerst die luxemburgische Seite: steuerfrei, Punkt
In Luxemburg ist die Vergütung für Überstunden komplett steuerfrei: der normale Stundenlohn genauso wie der Zuschlag (die berühmten 40 %).
Diese Beträge stehen auf deiner luxemburgischen Lohnbescheinigung, bei den steuerfreien Summen. Auf der luxemburgischen Seite ist die Sache erledigt.
Der Haken: Du wohnst nicht in Luxemburg.
Warum dein Wohnsitzland mitredet
Als Grenzgänger bist du steuerlich in deinem Wohnsitzland ansässig. Und wer dort steuerlich ansässig ist, muss grundsätzlich sein gesamtes Einkommen angeben, auch den in Luxemburg verdienten Lohn.
Angeben heißt nicht doppelt zahlen. Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Luxemburg mit jedem dieser Länder ein Abkommen geschlossen. Aber die Methode ist von Land zu Land verschieden, und bei den Überstunden steckt der Teufel im Detail.
Du wohnst in Frankreich?
Ja, du musst deine luxemburgischen Einkünfte in Frankreich angeben, auch wenn sie zu 100 % in Luxemburg besteuert werden. Die Überstunden kommen zu deinem luxemburgischen Lohn hinzu und werden zusammen mit ihm angegeben (Betrag nach Abzug der Sozialbeiträge).
Wo du es einträgst, im Prinzip:
- auf dem Formular 2047 (das rosafarbene Formular für ausländische Einkünfte), Abschnitt 1: dein Name, das Land (Luxemburg), die Art der Einkünfte und der Betrag;
- danach übertragen auf das Formular 2042, in Feld 1AF oder 1BF, je nachdem, wer sie bezogen hat;
- mit Übertragung der Summe in Feld 8TK, das den Anspruch auf die Steuergutschrift eröffnet.
Seit den Einkünften 2024 wendet Frankreich eine Steuergutschrift in Höhe der französischen Steuer auf deine luxemburgischen Einkünfte an. Klartext: Du zahlst nicht doppelt. Frankreich berechnet eine theoretische Steuer und streicht dann den Teil, der auf Luxemburg entfällt.
Die französische Steuerbefreiung gilt nicht
In Frankreich können Überstunden bis zu 7.500 € pro Jahr steuerfrei sein. Aber diese Befreiung gilt nur für Stunden, die unter französisches Arbeitsrecht fallen. Deine luxemburgischen Stunden, die einem luxemburgischen Vertrag unterliegen, haben keinen Anspruch darauf: Sie bleiben im angegebenen Einkommen.
Ein Nebeneffekt, den du kennen solltest: Diese Einkünfte fließen in die Berechnung deines Steuersatzes ein. Wenn dein Partner französische Einkünfte hat, kann deren Steuersatz etwas steigen.
Du wohnst in Deutschland?
Hier wird es unangenehm. Seit einer Vereinbarung vom Januar 2024 zwischen Luxemburg und Deutschland, rückwirkend zum 1. Januar 2024 anwendbar, besteuert Deutschland die in Luxemburg geleisteten Überstunden.
Die Logik: Da Luxemburg sie nicht besteuert, holt sich Deutschland das Recht dazu zurück. Direkte Folge: Schon eine einzige im Jahr bezahlte Überstunde kann dich verpflichten, in Deutschland eine Erklärung abzugeben.
Wo du es einträgst: in deiner deutschen Steuererklärung (Anlage N und Anlage N-AUS für ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Der Rest deines luxemburgischen Lohns bleibt dort steuerfrei, dient aber zur Festsetzung deines Steuersatzes (der Progressionsvorbehalt).
Die CIHS mildert die Rechnung
Um diese Besteuerung auszugleichen, hat Luxemburg die Steuergutschrift für Überstunden (CIHS) geschaffen, die bis zu 700 € pro Jahr betragen kann. Genau für diese Situation wurde sie gedacht. Wir erklären alles in unserem Artikel zur CIHS.
Das Thema bleibt in Bewegung: Es ist von den Gewerkschaften umstritten und könnte sich ändern. Wenn es dich betrifft, klär die Lage mit einem deutschen Steuerberater.
Du wohnst in Belgien?
Belgien wendet die Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt an. Übersetzt: Deine luxemburgischen Einkünfte, Überstunden inklusive, werden in Belgien nicht besteuert, müssen aber angegeben werden, weil sie den Steuersatz auf deine etwaigen belgischen Einkünfte beeinflussen.
Wo du es einträgst, an zwei Stellen der belgischen Erklärung:
- cadre IV, rubrique A (ordentliche Vergütungen), Code 1250 oder 2250;
- cadre IV, rubrique O (Einkünfte ausländischer Herkunft).
Der anzugebende Betrag entspricht in der Regel deiner Bruttovergütung, vermindert um die Sozialbeiträge und die an der Quelle einbehaltene Steuer.
Kurz gesagt
| Wohnsitzland | Bei dir besteuert? | Wo angeben |
|---|---|---|
| Frankreich | Keine Doppelbesteuerung dank Steuergutschrift, aber Angabe verpflichtend | Formular 2047, dann 2042 (Felder 1AF/1BF und 8TK) |
| Deutschland | Ja, seit 2024 besteuert; die CIHS gleicht bis zu 700 € aus | Deutsche Erklärung (Anlage N und Anlage N-AUS) |
| Belgien | Nicht besteuert, aber für den Steuersatz berücksichtigt | Belgische Erklärung (cadre IV: rubrique A Code 1250/2250 und rubrique O) |
Die Faustregel: Deine Stunden sind in Luxemburg steuerfrei, aber dein Wohnsitzland hat ein Wörtchen mitzureden. Gib sie korrekt an, und du vermeidest die bösen Überraschungen.
Die Regeln ändern sich, prüf nach
Formulare, Felder und Abkommen ändern sich von Jahr zu Jahr. Bevor du deine Erklärung in deinem Wohnsitzland abschickst, prüf die aktuellen Informationen bei deiner Steuerverwaltung oder einem Berater.
Und wo kommt taxx.lu ins Spiel?
taxx.lu kümmert sich um deine luxemburgische Erklärung (Formulare 100 und 163) und hilft dir, die CIHS zu beantragen, wenn du Anspruch darauf hast.