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Booster fir de Wunnengsbau: 7 Maßnahmen, die Wohnen (ein bisschen) bezahlbarer machen

Die Regierung startet den „Booster fir de Wunnengsbau“: Bëllegen Akt auf 45.000 €, 8 % MwSt., schnellere Abschreibung. Wir erklären die 7 Wohnungsbau-Maßnahmen.

Am 16. Juli 2026: zwei Minister, Claude Meisch (Wohnungsbau) und Gilles Roth (Finanzen) haben das Paket „Booster fir de Wunnengsbau“ vorgestellt. Der Slogan heißt sinngemäß: mehr bauen, bezahlbarer machen, mehr Wohnraum schaffen.

Hinter dem Wortspiel stecken sieben konkrete Maßnahmen. Manche senken die Rechnung, wenn du kaufst. Andere machen die Investition in Mietimmobilien weniger einschüchternd. Und zum ersten Mal sind einige Steuervorteile an soziale Kriterien geknüpft. Wir haben die Pressemitteilung für dich gelesen. Hier kommt, was wirklich zählt.

Die 7 Maßnahmen, ohne Behördendeutsch

1. Weniger Registrierungsgebühren beim Neubau. Du kaufst auf Plan (VEFA) eine Wohnung, die noch im Bau ist und höchstens zu 80 % fertiggestellt, um selbst darin zu wohnen? Dann werden die Registrierungs- und Umschreibungsgebühren nur auf den Grundstückswert berechnet, nicht auf den Bau. Das gilt für Urkunden, die ab dem 16. Juli 2026 unterschrieben werden, und zwar drei Jahre lang.

2. Der Bëllegen Akt steigt auf 45.000 €. Die Steuergutschrift auf die notarielle Urkunde steigt von 40.000 auf 45.000 € pro Person. Konkret: Wer allein kauft, kann eine Immobilie von rund 640.000 € anpeilen, ohne einen Cent Registrierungsgebühren zu zahlen. Zu zweit kommt ihr in die Nähe von 1,3 Millionen €. Gilt seit dem 16. Juli 2026.

Ein Rechenbeispiel

Die Registrierungs- und Umschreibungsgebühren für einen Hauptwohnsitz liegen bei 7 %. Eine Gutschrift von 45.000 € deckt also rund 640.000 € Kaufpreis ab (45.000 / 0,07). Zwei Käufer addieren ihre Gutschriften, das sind 90.000 €, und fast 1,3 Millionen € sind steuerfrei.

3. 8 % MwSt. für sozialen Mietwohnungsbau. Ein neuer ermäßigter Satz von 8 % (statt der üblichen 17 %) für den Bau von Mietwohnungen mit sozialer Zweckbestimmung. Im Gegenzug gelten strenge Bedingungen: höchstens 120 m², ein Preis pro m², der nicht über dem regionalen Median des Observatoire de l'habitat liegt, eine auf 4 % begrenzte Mietrendite, mindestens zehn Jahre Vermietung und Vermietung an einen vom Ministerium als berechtigt zertifizierten Mieter. Die Idee: bezahlbaren Mietwohnungsbau fördern, ohne den Luxus zu subventionieren.

4. Beschleunigte Abschreibung: 6 % über 6 Jahre. Das neue Regime folgt dem Prinzip „dreimal sechs“. Du investierst in Mietimmobilien? Dann schreibst du 6 % pro Jahr über 6 Jahre ab, solange die Abschreibungsbasis 600.000 € pro Gebäude nicht übersteigt. Darüber sinkt der Satz auf 2 % der gesamten Basis, ohne zeitliche Begrenzung. Für Käufe im Jahr 2026 wählst du zwischen dem alten und dem neuen Regime. Ab dem 1. Januar 2027 wird das neue Regime die einzige Option für Neuanschaffungen.

5. Housing Bond: dein Erspartes finanziert Wohnraum. Nach dem Erfolg des Defence Bond legt der Staat eine Bürgeranleihe über 250 Millionen € auf, die dem bezahlbaren Wohnen gewidmet ist. Gut zu wissen: Die Zinsen entgehen der abgeltenden Quellensteuer von 20 %. Start voraussichtlich Anfang 2027.

6. Höhere Wohnungsbeihilfen. Für junge Käufer bis 35 Jahre steigt die Darlehensobergrenze, die zur Berechnung der Zinssubvention herangezogen wird, von 200.000 auf 300.000 €. Für alle Haushalte steigt dieselbe Obergrenze von 200.000 auf 250.000 €, und der Zuschlag pro unterhaltsberechtigtem Kind von 20.000 auf 30.000 € (bis zu 370.000 € insgesamt). Das Sahnehäubchen: Unter-35-Jährige, die eine bezahlbare Wohnung kaufen, können jetzt die Erwerbsprämie und die Sparprämie (prime d'accession und prime d'épargne) beantragen, die bisher dem privaten Markt vorbehalten waren.

7. Der Staat kauft, um Baustellen in Gang zu bringen. Der Staat legt weitere 300 Millionen € auf den Tisch, um Wohnungen auf Plan (VEFA) zu erwerben. Neu: Er kann jetzt auch nur einen Teil eines Projekts kaufen. Indem er früh einsteigt, wirkt er als „Anker-Reservierung“, hilft den Bauträgern, die von den Banken geforderte Vorverkaufsschwelle zu erreichen, und bringt so den Baustart ins Rollen. Zur Erinnerung: Die erste Tranche von 480 Millionen € hat 830 bezahlbare Wohnungen gesichert oder reserviert.

Und was ändert sich für deine Steuererklärung?

Diese Maßnahmen drehen sich nicht nur ums Kaufen. Mehrere betreffen direkt deine Steuern. Die beschleunigte Abschreibung gibst du bei deinen Mieteinnahmen an. Die Zinsen des Housing Bond entgehen der Quellensteuer. Und wenn du Eigentümer wirst, sieht deine nächste Steuererklärung anders aus als die letzte.

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Zu beachten

Noch ist nichts davon in Stein gemeißelt. Der erhöhte Bëllegen Akt und die VEFA-Befreiung treten am 16. Juli 2026 in Kraft: Für eine Urkunde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes unterschrieben wurde, kannst du den Vorteil über einen Antrag bei der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA (AED) geltend machen. Die 8 % MwSt. und das neue Abschreibungsregime gelten allerdings erst, sobald das Gesetz verabschiedet ist. Beträge und Bedingungen können sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern.

Quelle: gemeinsame Pressemitteilung des Finanzministeriums und des Ministeriums für Wohnungsbau und Raumordnung, 16. Juli 2026.

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