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Krankenhaus, Zahnarzt, Medikamente: So setzen Sie nicht erstattete Arztkosten in Luxemburg ab

Genug von Steuerüberraschungen? Mit taxx.lu simulieren Sie Ihre Steuer, optimieren Ihre Erklärung und lassen Ihren Steuerbescheid prüfen.

Eine unerwartete OP, teure Zahnbehandlungen oder Medikamente, die die CNS nicht übernimmt… Solche Kosten können schnell ins Geld gehen. Die gute Nachricht: Einige davon lassen sich in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung absetzen, als außergewöhnliche Belastungen.

1. Was zählt als außergewöhnliche Belastung?

Eine Ausgabe gilt als außergewöhnliche Belastung, wenn sie:

  • nicht erstattet wird (weder von der CNS noch von einer Zusatzversicherung),
  • nicht freiwillig ist (z. B. eine medizinisch notwendige OP),
  • und über Ihre zumutbare Eigenbelastung hinausgeht.

Was heißt das konkret? Das Finanzamt schaut sich Ihr Einkommen an und legt eine Schwelle fest. Nur was darüber liegt, kann abgesetzt werden.

2. Die zumutbare Eigenbelastung

Die zumutbare Eigenbelastung ist der Betrag, den ein Haushalt nach Ansicht des Finanzamts verkraften kann, ohne dass der Lebensstandard leidet. Sie hängt ab von: Steuerklasse, zu versteuerndem Einkommen und Anzahl der Kinder.

Bleiben Ihre Ausgaben unter dieser Grenze, gelten sie als normaler Teil des Alltags, und es gibt keinen Steuerabzug.

Mit taxx.lu müssen Sie das nicht selbst ausrechnen:
Wir berechnen Ihre zumutbare Eigenbelastung automatisch anhand Ihrer Daten und berücksichtigen sie direkt bei der Berechnung.

So vermeiden Sie Fehler und sehen sofort, ob Ihre Ausgaben hoch genug für einen Abzug sind.

Tabelle zur Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung

Zu versteuerndes Einkommen Klasse 1 (0 Kinder) Klasse 2/1a (0 Kinder) 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder
Unter 10.000€ 2% 0% 0% 0% 0% 0% 0%
10.000 – 20.000€ 4% 2% 0% 0% 0% 0% 0%
20.000 – 30.000€ 6% 4% 2% 0% 0% 0% 0%
30.000 – 40.000€ 7% 6% 4% 2% 0% 0% 0%
40.000 – 50.000€ 8% 7% 5% 3% 1% 0% 0%
50.000 – 60.000€ 9% 8% 6% 4% 2% 0% 0%
Über 60.000€ 10% 9% 7% 5% 3% 1% 0%

3. Welche Arztkosten kann ich absetzen?

Am häufigsten sind:

  • Krankenhauskosten, die nicht erstattet wurden,
  • Zahnbehandlungen (Implantate, Prothesen, Kieferorthopädie…),
  • verschriebene Medikamente, die Sie selbst bezahlen mussten,
  • Spezialbehandlungen im Ausland,
  • medizinische Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgeräte…).

Reine Komfort- oder Schönheitsausgaben (z. B. kosmetische OPs ohne medizinische Notwendigkeit) zählen nicht.

4. Wie gebe ich das an?

  • Tragen Sie Ihre Arztkosten auf taxx.lu unter außergewöhnliche Belastungen ein.
  • Legen Sie alle Belege bei: Rechnungen, Erstattungsnachweise von CNS/Versicherung, Rezepte.
  • Je besser Ihre Unterlagen, desto höher die Chancen, dass der Abzug anerkannt wird.

5. Ein kurzes Beispiel

Ein Ehepaar mit zwei Kindern hatte 2024 folgende Kosten:

  • 8.000€ für Zahnbehandlungen,
  • davon wurden 2.000€ von der CNS und der Privatversicherung erstattet.
  • Selbst bezahlt: 6.000€

Nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung wird ein Teil davon als absetzbar anerkannt und senkt die Steuerlast.

Liegt die zumutbare Eigenbelastung bei 5.000€, können nur 1.000€ als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden (6.000€ – 5.000€ = 1.000€).

6. Gut zu wissen

  • Wenn das Finanzamt Ihre Kosten ablehnt, können Sie Einspruch einlegen, einfach ein Schreiben mit Begründung und Belegen einreichen.
  • Manche regelmäßigen Kosten (wie Krankenkassenbeiträge) zählen nicht als außergewöhnlich, können aber unter Sonderausgaben fallen.

Unterm Strich: Nicht erstattete Arztkosten können Ihre Steuerlast senken, aber nur, wenn sie über einer bestimmten Schwelle liegen und Sie alles sauber belegen können.

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