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Veröffentlicht am 12 September 2023

Wie werden die Fahrkosten ermittelt?

Die Fahrkosten werden auf der Grundlage der Entfernung in Kilometern (Entfernungseinheiten) zwischen der Wohngemeinde und der Gemeinde, in der der Steuerpflichtige arbeitet, berechnet. 
Die Entfernung wird mit 99€ multipliziert, um die Höhe der jährlichen Fahrkosten zu erhalten. Allerdings werden die ersten 4 Einheiten bei der Bestimmung der Steuer nicht berücksichtigt. Der maximale Pauschalabzug entspricht 26 Entfernungseinheiten.

Das Transportmittel wird bei der Berechnung der Fahrkosten nicht berücksichtigt.

Für einen nicht ansässigen Steuerpflichtigen wird, die Entfernung auf der Grundlage der Kilometerzahl zwischen der Gemeinde (deutsche, belgische oder französische), in der er seinen Wohnsitz hat, und der Gemeinde des Ortes, an dem der nicht ansässige Steuerpflichtige in das luxemburgische Hoheitsgebiet einreisen soll, berechnet. Darüber hinaus wird die Entfernung zwischen dem Hauptort der Gemeinde, in der der Steuerpflichtige in das luxemburgische Hoheitsgebiet einreist, und der Gemeinde seiner Arbeit hinzugefügt.

 Was ist bei einem Wechsel der Wohngemeinde oder der Gemeinde des Arbeitsortes zu tun?

  • Verringert sich die Anzahl der Entfernungseinheiten, hat dies keine Auswirkungen auf das Steuerjahr.

  • Wenn die Zahl der Entfernungseinheiten steigt, kann der Steuerpflichtige einen Antrag auf Berichtigung oder Regularisierung stellen.

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