Welche Kosten sind in der luxemburgischen Steuererklärung abzugsfähig?
Die luxemburgische Steuererklärung erlaubt Ihnen, eine bestimmte Anzahl von Ausgaben, die Ihrem Haushalt entstanden sind, abzuziehen. Hier sind einige Beispiele:
Unter "Werbekosten":
(Mindestpauschale 540 €)
(Mindestpauschale 540 €)
- Beiträge an Arbeitskammern und Gewerkschaften;
- Fachliteratur, die nahezu ausschließlich der Ausübung der beruflichen Tätigkeit dient;
- Berufskleidung, ebenso Kosten für deren Reinigung und Pflege;
- Arbeitsmittel, die nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen.
- Fortbildungskosten für Fortbildungen, welche nötig sind, um seinen Beruf weiterhin auszuführen.
Unter "Sonderausgaben":
(Pauschalbetrag von maximal 672 € pro Person des Haushalts)
- Schuldzinsen im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten
- Versicherungsprämien
Beispiele:
o Autoversicherung
o Hausversicherung
o Zusatzversicherungen
o Lebensversicherung
o Renten-Zusatzversicherung
- Bausparen
(von 18 bis 41 Jahre alt max. 1344€)
(über 41 Jahre alt: 672€)
- Altersrente (max. 3200€ pro Steuerzahler)
- Geschenke und Spenden (mindestens insgesamt 120€)
Unter "Freibeträge":
- Kosten für Haushalt, Hilfe und Betreuung und/oder Kinderbetreuung (max. 5.400€)
- Nachhaltige Mobilität
o 5,000 Euro beim Kauf eines Null-Emissionen-Autos, das ausschließlich elektrisch oder mit Wasserstoff/Brennstoffzellen betrieben wird
o 300 Euro beim Kauf eines Fahrrades oder eines Elektrofahrrades.
o 2.500 Euro beim Kauf eines aufladbaren Hybridautos mit maximal 50 g CO2/km.
Unter "Andere":
- Außergewöhnliche Belastungen
o Zivilprozessgebühren
o Scheidungsgebühren
o Nicht rückerstattete Arztkosten
o Beerdigungskosten
(Diese Ausgaben sind abzugsfähig, sofern sie eine bestimmte Mindestschwelle erreichen.
Siehe unter dem folgenden Link: https://guichet.public.lu/fr/citoyens/impots-taxes/pension-rente/allegement-fiscal/beneficier-abattements.html)
- Rentenzahlungen und dauernde Lasten (Scheidung)
- Freiwillig bezahlte Beiträge