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Veröffentlicht am 05 February 2021

Welche Kosten sind in der luxemburgischen Steuererklärung abzugsfähig?

Die luxemburgische Steuererklärung erlaubt Ihnen, eine bestimmte Anzahl von Ausgaben, die Ihrem Haushalt entstanden sind, abzuziehen. Hier sind einige Beispiele:
Unter "Werbekosten":
(Mindestpauschale 540 €)

  • Beiträge an Arbeitskammern und Gewerkschaften;
  • Fachliteratur, die nahezu ausschließlich der Ausübung der beruflichen Tätigkeit dient;
  • Berufskleidung, ebenso Kosten für deren Reinigung und Pflege;
  • Arbeitsmittel, die nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen.
  • Fortbildungskosten für Fortbildungen, welche nötig sind, um seinen Beruf weiterhin auszuführen.

Unter "Sonderausgaben":
(Pauschalbetrag von maximal 672 € pro Person des Haushalts)

  • Schuldzinsen im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten
  • Versicherungsprämien

Beispiele:
o   Autoversicherung
o   Hausversicherung
o   Zusatzversicherungen
o   Lebensversicherung
o   Renten-Zusatzversicherung
 
  • Bausparen 
(von 18 bis 41 Jahre alt max. 1344€)
(über 41 Jahre alt: 672€)

  • Altersrente (max. 3200€ pro Steuerzahler)
  • Geschenke und Spenden (mindestens insgesamt 120€)

 
Unter "Freibeträge":

  • Kosten für Haushalt, Hilfe und Betreuung und/oder Kinderbetreuung (max. 5.400€)


 
Unter "Andere":
 
  • Außergewöhnliche Belastungen
o   Zivilprozessgebühren
o   Scheidungsgebühren
o   Nicht rückerstattete Arztkosten
o   Beerdigungskosten

(Diese Ausgaben sind abzugsfähig, sofern sie eine bestimmte Mindestschwelle erreichen. 
Siehe unter dem folgenden Link: https://guichet.public.lu/fr/citoyens/impots-taxes/pension-rente/allegement-fiscal/beneficier-abattements.html)
 
  • Rentenzahlungen und dauernde Lasten (Scheidung)
  • Freiwillig bezahlte Beiträge

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