Veröffentlicht am 05 February 2021
Welche Kosten sind in der luxemburgischen Steuererklärung abzugsfähig?
(Mindestpauschale 540 €)
- Beiträge an Arbeitskammern und Gewerkschaften;
- Fachliteratur, die nahezu ausschließlich der Ausübung der beruflichen Tätigkeit dient;
- Berufskleidung, ebenso Kosten für deren Reinigung und Pflege;
- Arbeitsmittel, die nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen.
- Fortbildungskosten für Fortbildungen, welche nötig sind, um seinen Beruf weiterhin auszuführen.
Unter "Sonderausgaben":
(Pauschalbetrag von maximal 672 € pro Person des Haushalts)
- Schuldzinsen im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten
- Versicherungsprämien
- Bausparen
- Altersrente (max. 3200€ pro Steuerzahler)
- Geschenke und Spenden (mindestens insgesamt 120€)
Unter "Freibeträge":
- Kosten für Haushalt, Hilfe und Betreuung und/oder Kinderbetreuung (max. 5.400€)
- Außergewöhnliche Belastungen
- Rentenzahlungen und dauernde Lasten (Scheidung)
- Freiwillig bezahlte Beiträge