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Publié le 05 May 2022

Verheiratete Grenzgänger: Wer hat Anspruch auf einen festen Steuersatz? Was sind die Vor- und Nachteile?

Als nicht in Luxemburg ansässige Personen können Grenzgänger nicht wie ansässige Personen in Steuerklasse 2 besteuert werden. Sie haben jedoch Anspruch auf das Äquivalent der Steuerklasse 2, d. h. auf einen festen Steuersatz. Wer kann dies in Anspruch nehmen? Unter welchen Bedingungen? 

Wer kann den festen Steuersatz in Anspruch nehmen?
 
Alle verheirateten nicht ansässigen Paare, die die Bedingungen für die Gleichstellung erfüllen. 
Verpartnerte Paare haben keinen Anspruch auf die Steuerklasse 2 direkt an der Quelle, können aber bei der Erstellung ihrer Steuererklärung von der Steuerklasse 2 profitieren. 
 

Wie erhalte ich einen festen Steuersatz? 

 
Dazu muss ein entsprechender Antrag über das Formular 166 gestellt werden. 
 

Wie wird der Steuersatz festgelegt? 

 
Mit dem Formular 166 müssen Sie Ihre jeweils letzten drei Lohnabrechnungen (für beide Ehegatten) einreichen. Die Steuerbehörde bestimmt den anzuwendenden Steuersatz auf der Grundlage des Einkommens der Ehegatten und der Abzüge, die das Paar in Anspruch nehmen kann.  
Ziel ist es, dass der Steuersatz so weit wie möglich angepasst wird, damit er Ihrem Einkommen am besten entspricht. 
 

In welchem Fall ist der Steuersatz vorteilhaft? 

 
Der Steuersatz ist vorteilhaft, wenn der Lohnunterschied zwischen den beiden Ehepartnern groß ist. 
In dem Fall, dass ein Ehegatte Einkommen in Luxemburg und der andere im Ausland (z. B. Belgien) hat, muss das Einkommen aus Luxemburg höher sein als das Einkommen aus Belgien.  
Andernfalls wäre es nicht vorteilhaft, sich für den Steuersatz in Luxemburg zu entscheiden, sondern würde nur Ihren Steuersatz erhöhen! In diesem Fall ist es besser, in der Steuerklasse 1 zu bleiben. 
 

Was sind die Nachteile? 

 
Wenn Sie sich für den festen Steuersatz entscheiden, müssen Sie zwangsläufig jedes Jahr Ihre Steuererklärung in Luxemburg erstellen. Die Steuer wird nämlich auf der Grundlage der Steuererklärung reguliert. Sobald die Steuererklärung bearbeitet wurde, kann Ihr Steuersatz je nach Fall nach oben oder unten angepasst werden. 
Der Steuersatz basiert auf dem Einkommen des Vorjahres. Bei einer Gehaltserhöhung oder -senkung im Laufe des Jahres kann die Steuerregulierung bei der Steuererklärung manchmal beträchtlich sein. 
Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, eine Anpassung Ihres Steuersatzes zu beantragen, sobald Sie von einer Gehaltserhöhung oder einem höheren Bonus Kenntnis haben. 
 
Beispiel 1
 
Rose und François sind verheiratet und haben ihren Wohnsitz in Frankreich. Sie sind beide abhängig beschäftigt.  
Rose arbeitet in Frankreich und hat ein steuerpflichtiges Einkommen von 18.000 EUR pro Jahr.  
François arbeitet in Luxemburg und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 32.000 Euro pro Jahr. 
 
In Steuerklasse 1 würde der durchschnittliche Steuersatz von François 9,63% betragen. 
Bei Beantragung der Gleichstellung würde sein Steuersatz 6,42% betragen. 
 
Es ist also für François vorteilhaft, einen festen Steuersatz zu beantragen. Tatsächlich sind die Einkünfte aus Luxemburg höher als die Einkünfte aus dem Ausland, sodass dies den Steuersatz von Rose senkt. 
 
 
Beispiel 2 
 
Rita und Philipp sind verheiratet und wohnen in Deutschland. 
Rita arbeitet in Luxemburg als Arbeitnehmerin. Sie erzielt ein steuerpflichtiges Einkommen von 40.000 EUR pro Jahr. 
Philipp ist selbstständig in Deutschland und erzielt ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro. 
 
In Steuerklasse 1 würde Ritas durchschnittlicher Steuersatz 13,46% betragen. 
Bei Beantragung eines festen Steuersatzes und damit der Anwendung der Steuerklasse 2 würde ihr Steuersatz 18,21% betragen. 
 
Es ist also nicht vorteilhaft für Rita, einen festen Steuersatz zu beantragen. Da die Einkünfte aus Deutschland höher sind als die Einkünfte aus Luxemburg, erhöht dies Ritas Steuersatz. Daher ist es für sie günstiger, in Steuerklasse 1 zu bleiben.

Haben Sie Fragen in Bezug auf Ihre persönliche Situation? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: help@taxx.lu

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