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Steuerabzüge bei der luxemburgischen Steuererklärung
News

Veröffentlicht am 27 February 2024

Steuerabzüge bei der luxemburgischen Steuererklärung: Wichtige Informationen

Erfahren Sie, welche Ausgaben Sie bei Ihrer luxemburgischen Steuererklärung abziehen können. Maximieren Sie Ihre Steuerersparnisse und navigieren Sie durch das luxemburgische Steuersystem mit unseren praktischen Tipps.

Bei der luxemburgischen Steuererklärung können Sie eine Reihe von Kosten abziehen, die Ihr Haushalt getragen hat.

Hier einige Beispiele:

Unter "Werbungskosten" :

(Pauschales Minimum 540 €)

  • Beiträge an Berufskammern und Gewerkschaften
  • Bücher und Fachzeitschriften, die fast ausschließlich der Ausübung der beruflichen Tätigkeit dienen.
  • Berufskleidung
  • Arbeitsmittel, die fast ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden.
  • Ausgaben für Weiterbildungen, die für die Ausübung Ihres Berufs notwendig sind.

Unter "Sonderausgaben" :

(Pauschale Höchstgrenze 672 € pro Person im Haushalt).

  • Sollzinsen im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten
  • Beiträge und Prämien für Versicherungen

Einige Beispiele:
  • Autoversicherung (nur Haftpflicht und geschützter Fahrer)
  • Hausratversicherung (nur Haftpflicht)
  • Zusätzliche Krankenversicherung
  • Lebensversicherung

  • Bausparvertrag 
(von 18 bis 41 vollendete Jahre max. 1.344€)
(nach Vollendung des 41. Lebensjahres: 672€)

  • Altersvorsorgetrags (max. 3.200€ pro Steuerzahler).
  • Zuwendungen und Spenden (mindestens insgesamt 120€)

Unter "Hauptwohnsitz" / "Zukünftiger Hauptwohnsitz" :


  • Schuldzinsen in Verbindung mit Immobilienkrediten für Ihren Hauptwohnsitz.

Obergrenze je nach Jahr des Einzugs und Zusammensetzung des Haushalts :
o Die ersten 5 Jahre: 3.000€.
o Zwischen 6 und 10 Jahren: 2.250€.
o Nach 10 Jahren: 1.500€.

Nur im Jahr des Erwerbs des Hauptwohnsitzes : 
  • Die Notarkosten für die Eröffnung eines Kredits.
  • Die Bankprovision

Unter "Freibeträge" :

Kosten für Hauspersonal, Kosten für Hilfeleistungen bei Pflegebedürftigkeit, Kosten für Kinderbewahrung (max. 5400€). 

Einige Beispiele:
o Kinderkrippe
o Maison relais
o Haushaltsunternehmen oder -personal

Unter "Sonstiges" :


Außergewöhnliche Belastungen

(Diese Kosten sind abzugsfähig, wenn eine bestimmte Mindestgrenze erreicht wird. Siehe hier: https://help.taxx.lu/de/article/warum-werden-meine-aussergewohnlichen-belastungen-nicht-in-meiner-steuererklarung-erfasst-3i4q8s/)

o Medizinische Kosten, die nicht von der CNS oder einer Krankenzusatzversicherung erstattet werden (auch Apothekenkosten).
o Kosten für eine Scheidung
o Kosten für Zivilprozesse
o Bestattungskosten
o Unterhalt für Personen, die keinen Unterhalt beanspruchen können
o Diätetische Diäten (auf Rezept)

  • Renten und dauernde Lasten (im Falle einer Scheidung)
  • Persönlich gezahlte Beiträge
  • Kinder, die nicht im Haushalt leben

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