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Publié le 31 January 2020

Grenzgänger und ihre Steuererklärung in Luxemburg

Grenzgänger können taxx.lu nutzen, um ihre Steuererklärung in Luxemburg auszufüllen. 
Die steuerliche Gleichstellung von nicht ansässigen Steuerzahlern mit ansässigen Steuerzahlern:
 
Nichtansässige Steuerzahler können auf Antrag gleichgestellt werden:

  • wenn sie 90% ihres Einkommens in Luxemburg verdienen (jährlich und individuell für jeden Ehepartner oder Partner)

  • wenn die Summe der nicht der luxemburgischen Einkommensteuer unterliegenden Nettoeinnahmen weniger als 13.000€ beträgt.

  • In Belgien ansässige Steuerzahler, die in Luxemburg für mehr als 50% ihres beruflichen Haushaltseinkommens steuerpflichtig sind, können ebenfalls die Gleichstellung mit Ansässigen beantragen.
 
taxx.lu prüft automatisch, ob der nicht-ansässige Steuerzahler gleichgestellt werden kann oder nicht. Sie müssen nur alle Einkünfte, die Sie in Luxemburg und im Ausland erhalten haben, hinzufügen, und wenn eine Gleichstellung an den ansässigen Steuerzahler möglich ist, wird taxx.lu den Antrag auf Gleichstellung automatisch vervollständigen. 
 
Die Steuerbehörden addieren die luxemburgischen und ausländischen Einkünfte und ziehen dann die abzugsfähigen Ausgaben ab, um den Steuersatz zu bestimmen. Dann wendet die Verwaltung den auf das Gesamteinkommen berechneten Satz nur auf das in Luxemburg zu versteuernden Einkommen an.
Ausländische Einkünfte sind daher im Großherzogtum grundsätzlich von der Steuer befreit.
 
Als gebietsansässiger Steuerzahler können Sie von den gleichen Abzügen profitieren wie ein in Luxemburg ansässiger Steuerzahler. 
 
Weitere Einzelheiten finden Sie im folgenden Artikel:
 https://guichet.public.lu/fr/citoyens/impots-taxes/pension-rente/declaration-revenu-non-resident/assimilation-resident.html

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