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Steuergutschrift für Start-ups in Luxemburg: bis zu 100.000 € Steuerersparnis ab 2026

In ein luxemburgisches Start-up investieren und 20 % Steuergutschrift erhalten. Voraussetzungen, Obergrenzen und Ablauf ab dem Steuerjahr 2026.

Gute Nachrichten für private Investoren in Luxemburg: Seit dem 1. Januar 2026 können Sie dank einer neuen Steuergutschrift 20 % Ihrer Investition in innovative Start-ups zurückerhalten. Ziel der Regierung: das luxemburgische Gründer-Ökosystem stärken, indem Privatpersonen ermutigt werden, in junge Unternehmen zu investieren.

Wir erklären Ihnen alles: Wer profitieren kann, welche Bedingungen gelten und wie viel Sie tatsächlich sparen können.

Das Prinzip auf einen Blick

Sie investieren in ein förderfähiges Start-up, und Luxemburg gewährt Ihnen eine Steuergutschrift von 20 % auf den investierten Betrag. Diese Gutschrift reduziert direkt Ihre Einkommensteuer, nicht nur Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Die wichtigsten Zahlen:

  • Maximale Steuergutschrift: 100.000 € pro Jahr und Steuerpflichtigen
  • Mindestinvestition: 10.000 € pro Start-up und Jahr
  • Gutschriftsatz: 20 % des investierten Betrags
  • Mindesthaltedauer: 3 Jahre

Steuergutschrift vs. Steuerabzug

Eine Steuergutschrift ist vorteilhafter als ein einfacher Steuerabzug. Sie reduziert Ihre Steuerlast direkt, Euro für Euro. Beispiel: Eine Investition von 30.000 € in ein förderfähiges Start-up ergibt eine Steuergutschrift von 6.000 €.

Wer kann davon profitieren?

Die Steuergutschrift richtet sich an natürliche Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind steuerlich ansässig in Luxemburg.
  • Sie sind steuerlich gleichgestellter Nichtansässiger (besteuert in Luxemburg gemäß Artikel 157ter LIR) für das Jahr der Investition.

Allerdings können Sie die Gutschrift nicht beanspruchen, wenn Sie:

  • Gründer des Start-ups sind
  • Arbeitnehmer oder in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Unternehmen stehen

Die Idee ist klar: Dieses Instrument richtet sich an externe Investoren, die sogenannten "Business Angels", die frisches Kapital einbringen.

Welche Start-ups sind förderfähig?

Nicht jedes junge Unternehmen kommt infrage. Das Start-up muss mehrere konkrete Kriterien erfüllen:

Größe und Alter

  • Seit weniger als 5 Jahren gegründet (zum Ende des betreffenden Steuerjahres)
  • Weniger als 50 Beschäftigte
  • Umsatz oder Bilanzsumme unter 10 Millionen Euro
  • Sitz in Luxemburg (oder im EWR mit einer Betriebsstätte in Luxemburg)

Innovationskriterien

  • Mindestens 2 Vollzeitäquivalente, die für das Unternehmen tätig sind (Angestellte oder unabhängige Verwaltungsratsmitglieder)
  • F&E-Ausgaben von mindestens 15 % der Betriebskosten in mindestens einem der drei vorangegangenen Geschäftsjahre (bestätigt durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer)

Ausgeschlossene Branchen

Bestimmte Tätigkeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen: Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Treuhandgesellschaften, Immobiliengesellschaften, SICARs, börsennotierte Unternehmen sowie Gesellschaften, die durch Fusionen oder Spaltungen entstanden sind. Unternehmen, die Dividenden ausgeschüttet oder ihr Kapital herabgesetzt haben (außer zum Ausgleich von Verlusten), sind ebenfalls ausgeschlossen.

Wie funktioniert die Investition?

Damit Ihre Investition für die Steuergutschrift qualifiziert, müssen strenge Regeln eingehalten werden:

  • Es muss sich um den Erwerb neuer, voll eingezahlter Namensanteile oder -aktien handeln, entweder bei der Gründung oder bei einer Kapitalerhöhung.
  • Nur die in Gesellschaftskapital und Emissionsagio investierten Beträge werden berücksichtigt.
  • Sie müssen die Anteile direkt halten (oder über eine steuerlich transparente Gesellschaft, anteilig).
  • Ihre Beteiligung darf 30 % des Kapitals des Start-ups nicht überschreiten.
  • Die förderfähigen Investitionen pro Start-up sind auf insgesamt 1,5 Millionen Euro begrenzt.

Die Anteile müssen ununterbrochen mindestens 3 Jahre ab Ende des Steuerjahres gehalten werden, für das die Gutschrift beantragt wird. Beispiel: Für eine Investition im Jahr 2026 müssen Sie Ihre Anteile bis mindestens zum 31. Dezember 2029 behalten.

Was passiert, wenn Sie vor Ablauf der 3 Jahre verkaufen?

Sie verlieren die Steuergutschrift. Die Steuerverwaltung wird eine berichtigte Veranlagung vornehmen, um den Vorteil zurückzufordern. Ausnahme: Bei Konkurs des Start-ups oder bei Tod oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit des Investors erfolgt keine Berichtigung.

Was passiert, wenn die Gutschrift Ihre Steuerlast übersteigt?

Die Start-up-Steuergutschrift ist nicht erstattungsfähig. Übersteigt die Gutschrift Ihre geschuldete Steuer für das Jahr, wird der Überschuss nicht ausgezahlt. Er kann jedoch auf die folgenden Jahre vorgetragen und mit künftigen Steuerschulden verrechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei Ihrer Steuererklärung müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

Zum Zeitpunkt der Investition (innerhalb von 2 Monaten nach der Freigabe der Mittel): ein Zertifikat des Start-ups, das die vollständige Einzahlung der Anteile, die Einhaltung der Mindest- und Höchstgrenzen, die 30-%-Obergrenze und das Fehlen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Investor bestätigt.

Nach Abschluss des Steuerjahres: ein zweites Zertifikat des Start-ups, das bestätigt, dass es alle Förderkriterien erfüllt (Alter, Größe, Innovationscharakter, zertifizierte F&E-Ausgaben).

In den Folgejahren: eine Angabe in Ihrer jährlichen Steuererklärung, die bestätigt, dass Sie die Anteile noch halten (Einhaltung der 3-Jahres-Frist).

Ein konkretes Beispiel

Sophie lebt in Luxemburg und investiert 50.000 € in ein Healthtech-Start-up mit Sitz in Luxemburg-Stadt. Das Unternehmen besteht seit 3 Jahren, hat 12 Angestellte und wendet 20 % seiner Betriebskosten für F&E auf.

  • Steuergutschrift: 50.000 × 20 % = 10.000 €
  • Sophie hält ihre Anteile 3 Jahre lang
  • In ihrer Steuererklärung 2026 zieht sie 10.000 € direkt von ihrer Steuerlast ab

Hätte Sophie 500.000 € investiert (theoretische Gutschrift von 100.000 €), aber nur 70.000 € Steuern geschuldet, würden die verbleibenden 30.000 € auf 2027 vorgetragen.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Diese Steuergutschrift orientiert sich an vergleichbaren Regelungen, die in Frankreich, Belgien und dem Vereinigten Königreich bereits existieren. Finanzminister Gilles Roth bezifferte die steuerlichen Kosten auf 2,5 bis 7,5 Millionen Euro, eine überschaubare Investition angesichts des Ziels: mehr privates Kapital für junge, innovative Unternehmen zu mobilisieren und deren Abhängigkeit von Bankkrediten zu verringern.

Wie Vertreter des Ökosystems betonen, schließt diese Maßnahme eine langjährige Lücke. Sie ergänzt die bestehenden öffentlichen Förderungen und institutionellen Investoren um eine "dritte Säule" der Finanzierung durch Privatinvestoren.

Sie investieren 2026 in ein Start-up?

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