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Hypothekenzinsen in Luxemburg: wie viel können Sie für Ihr Eigenheim absetzen?
Eigenheimbesitzer in Luxemburg? So viel Hypothekenzinsen können Sie je nach Bezugsdatum Ihrer Immobilie von der Steuer absetzen.
Sie sind Eigentümer Ihrer Hauptwohnung, ob in Luxemburg oder im Ausland, und zahlen einen Immobilienkredit ab?
Gute Nachricht: Die Sollzinsen (intérêts débiteurs) Ihres Darlehens sind von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzbar. Aber Achtung: Wie viel Sie tatsächlich absetzen können, hängt nicht nur davon ab, was Sie Ihrer Bank überwiesen haben. Entscheidend ist das Bezugsdatum Ihrer Immobilie.
1. Das Bezugsdatum
Das Bezugsdatum (date de disponibilité) Ihrer Hauptwohnung ist das ausschlaggebende Kriterium für die Höchstgrenze der absetzbaren Sollzinsen. Gemeint ist der Zeitpunkt, ab dem die Wohnung bezugsfertig ist, auch wenn Sie erst später tatsächlich einziehen.
Wie wird das Bezugsdatum bestimmt?
Das hängt von der Art des Erwerbs und dem Zustand der Immobilie ab:
1. Kauf eines Neubaus ab Plan (VEFA)
Das Bezugsdatum entspricht dem Abschluss der Bauarbeiten und der Schlüsselübergabe.
2. Kauf einer Bestandsimmobilie
Hier kommt es auf den Zustand des Objekts und eventuelle Renovierungsarbeiten an:
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Ist die Wohnung sofort bewohnbar (nur Kleinigkeiten wie Streichen oder neue Böden), gilt das Kaufdatum als Bezugsdatum.
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Ist die Immobilie baufällig und muss komplett saniert werden, gilt das Ende der Renovierungsarbeiten als Bezugsdatum, also der Moment, ab dem die Wohnung bewohnbar ist.
Gut zu wissen
Eine Wohnung gilt als unbewohnbar, wenn die wesentliche Grundausstattung fehlt: Heizung (Zentral- oder Einzelheizung), sanitäre Basisinstallationen, ein Küchenbereich sowie ein Raum, der normales Wohnen und Ausruhen ermöglicht. In diesem Fall entspricht das Bezugsdatum dem Zeitpunkt, an dem alles installiert ist und die Wohnung normal bewohnt werden kann.
2. Abzugshöchstgrenzen nach Bezugsdatum
Je jünger Ihre Immobilie, desto höher die Höchstgrenze und desto grösser Ihr Steuervorteil. Hier die geltenden Höchstbeträge im Überblick:
| Bezugsdatum der Immobilie | Höchstbetrag der absetzbaren Sollzinsen |
|---|---|
| Nach dem 31.12.2023 | Vollständiger Abzug |
| Zwischen dem 31.12.2019 und dem 01.01.2024 | 4.000 € |
| Zwischen dem 31.12.2014 und dem 01.01.2020 | 3.000 € |
| Vor dem 01.01.2015 | 2.000 € |
Diese Höchstbeträge gelten pro Haushaltsmitglied, also auch für den Ehepartner und die Kinder.
Gut zu wissen
Im Jahr des Immobilienerwerbs können Sie neben den Sollzinsen auch die Notarkosten für die Kreditaufnahme sowie die Bankprovision absetzen. Ein netter Bonus obendrauf.
3. Konkrete Beispiele
Beispiel 1: Paar mit einem Kind kauft 2025 eine Immobilie
Kaufdatum: 22.04.2025
Bezugsdatum: 22.04.2025 (sofort bewohnbar)
Sollzinsen 2025: 12.000 €
Notarkosten für die Kreditaufnahme: 2.500 €
Bankprovision: 1.500 €
Berechnung des Steuerabzugs:
Geltende Höchstgrenze: Vollständiger Abzug (Bezugsdatum nach dem 31.12.2023)
Gesamtbetrag der absetzbaren Ausgaben:
Sollzinsen: 12.000 €
Notarkosten: 2.500 €
Bankprovision: 1.500 €
Absetzbarer Gesamtbetrag 2025: 16.000 €
Dank dieser Regelung kann das Paar die vollen 16.000 € absetzen.
Beispiel 2: Paar mit einem Kind hat 2022 eine Immobilie gekauft
Kaufdatum: 01.08.2022
Bezugsdatum: 01.08.2022 (sofort bewohnbar)
Sollzinsen 2025: 10.000 €
Berechnung des Steuerabzugs:
Geltende Höchstgrenze: 4.000 € pro Person (Bezugsdatum zwischen dem 31.12.2019 und dem 01.01.2024)
Absetzbarer Gesamtbetrag:
Höchstbetrag pro Person: 4.000 €
Haushalt mit 3 Personen (Paar + 1 Kind) → 4.000 € × 3 = 12.000 €
Sollzinsen 2025: 10.000 €
Da die Sollzinsen (10.000 €) unter der zulässigen Höchstgrenze (12.000 €) liegen, kann das Paar die vollen 10.000 € absetzen.