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Grenzgänger: Ja, die luxemburgische Steuerreform 2028 gilt auch für Sie

Grenzgänger sind von der luxemburgischen Steuerreform 2028 betroffen. Das ändert sich für Grenzgänger aus Belgien, Frankreich und Deutschland.

Bei über 200.000 Grenzgängern, die täglich nach Luxemburg pendeln, war die Frage unvermeidlich: Gilt die neue Steuerreform auch für Grenzgänger?

Die Antwort ist ja. Ausdrücklich ja.

Was sich ändert

Ab Januar 2028 werden die drei luxemburgischen Steuerklassen (1, 1a und 2) zu einer einheitlichen „Classe U" zusammengelegt. Dies gilt für alle in Luxemburg Steuerpflichtigen, Einwohner wie Nicht Einwohner gleichermaßen.

Für Grenzgänger, die derzeit in Klasse 1 sind (ledig, keine Kinder), bedeutet das erhebliche Einsparungen:

  • Einkommen von 50.000 €: +2.600 € netto pro Jahr
  • Einkommen von 75.000 €: +2.517 € netto pro Jahr
  • Einkommen von 100.000 €: +2.518 € netto pro Jahr

Bei Grenzgängern in Klasse 2 werden ebenfalls rund 85 % weniger zahlen. Diejenigen, bei denen ein Ehepartner mehr als 75 % des Haushaltseinkommens verdient, können ihre aktuelle Behandlung bis zu 25 Jahre beibehalten.

Die Vorteile für Familien

Der neue Kleinkinderabzug (Petite enfance) von 5.400 € (450 €/Monat) für Kinder unter 3 Jahren gilt für Grenzgänger. Ebenso der erhöhte Steuerkredit für Alleinerziehende (von 3.504 € auf 4.008 €).

Sie können auch von den erhöhten Abzugsgrenzen profitieren:

  • Versicherungen und Darlehenszinsen: 672 € → 900 €
  • Bausparen: bis zu 1.500 € (18–40 Jahre)
  • Kinderbetreuung/Pflegekosten: 5.400 € → 6.000 €

Hinweis: Einige andere angekündigte Maßnahmen (wie die Erhöhung des Kindergeldes und die CSA-Zuschüsse für Kinderbetreuung) sind von der Steuerreform getrennt und können je nach Wohnsitz unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen haben.

Was jetzt zu tun ist

Bis 2028 ändert sich nichts. Ihre Steuererklärungen für 2025, 2026 und 2027 werden noch nach dem aktuellen System erstellt.

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