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Die Steuerabzüge in Luxemburg, die Grenzgänger beanspruchen können (und sollten)

Grenzgänger in Luxemburg? Mit der steuerlichen Gleichstellung stehen Ihnen Abzüge in Höhe von tausenden Euro zu. Erfahren Sie, was Sie absetzen können und wie taxx.lu es Ihnen leicht macht.

Über 200.000 Menschen überqueren täglich die Grenze, um in Luxemburg zu arbeiten. Aus Metz, Trier, Arlon und überall dazwischen. Wenn Sie dazugehören, sollten Sie das hier wissen: Sie können die meisten Steuerabzüge genauso nutzen wie ein luxemburgischer Einwohner.

Private Rentenversicherung. Versicherungsprämien. Hypothekenzinsen. Kinderbetreuungskosten. Das volle Programm.

Aber es gibt eine Voraussetzung, die all das ermöglicht. Und wenn Sie diese nicht kennen, lassen Sie möglicherweise jedes Jahr tausende Euro liegen.

Das Zauberwort: steuerliche Gleichstellung

Standardmäßig können Sie als nicht ansässiger Arbeitnehmer die meisten Abzüge in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung nicht geltend machen. Sie werden nur auf Ihr luxemburgisches Einkommen besteuert, in Steuerklasse 1, ohne zusätzliche Vorteile.

Das ändert sich, wenn Sie die steuerliche Gleichstellung (Assimilation) beantragen können. Damit werden Sie steuerlich wie ein luxemburgischer Einwohner behandelt. Sobald Sie gleichgestellt sind, haben Sie Zugang zu denselben Abzügen wie jemand, der in Luxemburg lebt.

Um sich zu qualifizieren, müssen Sie mindestens eine der folgenden drei Bedingungen erfüllen:

  1. Mindestens 90 % des Haushaltseinkommens stammen aus Luxemburg. Bei dieser Berechnung zählen die ersten 50 Homeoffice-Tage als luxemburgische Arbeitstage und wirken sich nicht negativ aus.
  2. Ihr Haushalt verdient weniger als 13.000 € netto pro Jahr außerhalb Luxemburgs.
  3. Nur für belgische Einwohner: Mehr als 50 % der beruflichen Einkünfte Ihres Haushalts werden in Luxemburg erzielt.

Diese Bedingungen sind nicht kumulativ. Eine einzige reicht aus. Und bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Partnerschaften muss nur einer der beiden Partner eine Bedingung erfüllen, damit der gesamte Haushalt berechtigt ist.

Konkretes Beispiel

Chloé lebt in Deutschland mit ihrem Partner. Chloé arbeitet in Luxemburg, ihr Partner arbeitet in Deutschland. Da 100 % von Chloés Einkommen aus Luxemburg stammen, erfüllt sie die erste Bedingung. Beide können gleichgestellt werden, obwohl das Einkommen ihres Partners vollständig aus Deutschland stammt.

Wenn Sie sich nicht qualifizieren

Wenn keine der drei Bedingungen erfüllt ist, können Sie keine Abzüge wie Versicherungen, Darlehenszinsen oder Rentenbeiträge geltend machen. Sie werden in Klasse 1 besteuert, nur auf Ihr luxemburgisches Einkommen. Es lohnt sich, das sorgfältig zu prüfen, denn der Unterschied kann erheblich sein.

Was können Sie tatsächlich absetzen?

Sobald Sie gleichgestellt sind, stehen Ihnen dieselben Abzüge wie einem Einwohner zur Verfügung. Das bedeutet in der Praxis Folgendes.

Private Rentenversicherung (Art. 111bis)

Bis zu 4.500 € pro Steuerpflichtigem und Jahr (seit Januar 2026). Dies ist einer der größten Einzelabzüge überhaupt. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % bedeutet das 1.575 € zurück in Ihrer Tasche. Für ein Paar das Doppelte.

Versicherungsprämien

Kfz-Versicherung (Haftpflichtanteil), Hausratversicherung (Haftpflichtanteil), private Krankenversicherung, Lebensversicherung: absetzbar bis zu einer kombinierten Obergrenze von 672 € pro Person im Haushalt. Ja, auch wenn diese Policen bei Versicherern in Ihrem Wohnsitzland abgeschlossen sind.

Hypothekenzinsen auf Ihren Hauptwohnsitz

Sie können die Zinsen auf Ihre Hypothek absetzen, auch wenn Ihre Immobilie in Frankreich, Belgien oder Deutschland liegt. Die Obergrenzen hängen vom Verfügbarkeitsdatum der Immobilie ab:

Verfügbarkeitsdatum Abzugsfähige Obergrenze pro Person und Jahr
Nach dem 31.12.2023 Vollständiger Abzug (keine Obergrenze)
Zwischen 01.01.2020 und 31.12.2023 4.000 €
Zwischen 01.01.2015 und 31.12.2019 3.000 €
Vor dem 01.01.2015 2.000 €

Ein wichtiger Unterschied für Grenzgänger: Wenn Ihre Immobilie im Ausland liegt, passt der Abzug Ihren Gesamtsteuersatz an, anstatt Ihr zu versteuerndes Einkommen direkt zu reduzieren. Das Ergebnis ist immer noch eine niedrigere Steuerrechnung, aber der Mechanismus funktioniert etwas anders als bei einer luxemburgischen Immobilie.

Bausparverträge

Beiträge zu einem qualifizierten Bausparvertrag sind absetzbar bis zu 672 € pro Haushaltsmitglied, oder 1.344 €, wenn der jüngste Steuerpflichtige unter 40 Jahre alt ist.

Zinsen auf persönliche Darlehen

Studienkredite, Autokredite, Verbraucherkredite: absetzbar bis zu 672 € pro Person im Haushalt.

Kinderbetreuung und Haushaltshilfe

Krippengebühren, Nachmittagsbetreuung oder ein angemeldeter Hausangestellter: absetzbar bis zu 5.400 € pro Jahr.

Spenden

Zuwendungen an anerkannte gemeinnützige Organisationen, mit einem Minimum von 120 € pro Jahr.

Außergewöhnliche Belastungen

Nicht erstattete Arztkosten, Zahnarztkosten, Scheidungskosten, ärztlich verordnete Diäten: absetzbar, wenn sie einen Schwellenwert überschreiten, der an Ihr Einkommen und Ihre Familiensituation gekoppelt ist.

taxx.lu zeigt Ihnen den Schwellenwert an

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre außergewöhnlichen Belastungen anerkannt werden? taxx.lu berechnet und zeigt den Schwellenwert der zumutbaren Eigenbelastung direkt in dem entsprechenden Abschnitt Ihrer Erklärung an, basierend auf Ihrem Einkommen, Ihrer Steuerklasse und Ihrem Haushalt. Sie sehen sofort, ob Ihre Ausgaben über dem Schwellenwert liegen.

Nicht vergessen: Sie müssen Ihr weltweites Einkommen angeben

Hier kommt die Kehrseite. Sobald Sie die Gleichstellung beantragen, müssen Sie alle Ihre Einkünfte angeben, sowohl aus Luxemburg als auch aus dem Ausland. Das ausländische Gehalt Ihres Partners, Mieteinnahmen in Ihrem Heimatland, Renten: alles kommt in die Erklärung.

Aber keine Panik. Ihr ausländisches Einkommen wird in Luxemburg nicht besteuert. Es dient lediglich dazu, Ihren Gesamtsteuersatz zu berechnen. Dieser Satz wird dann ausschließlich auf Ihr luxemburgisches Einkommen angewandt.

So funktioniert es

Die Verwaltung addiert Ihr luxemburgisches und ausländisches Einkommen, berechnet einen globalen Steuersatz und wendet diesen dann nur auf den luxemburgischen Anteil an. Das ausländische Einkommen bleibt steuerfrei. Das Ergebnis ist in der Regel immer noch sehr günstig, besonders wenn der Großteil Ihres Einkommens aus Luxemburg stammt.

Homeoffice: Achten Sie auf die Schwellenwerte

Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, kann dies sowohl Ihre Gleichstellungsberechtigung als auch die Besteuerung Ihres Gehalts beeinflussen. Das sollten Sie wissen.

Für die Gleichstellung werden die ersten 50 Homeoffice-Tage so behandelt, als hätten Sie in Luxemburg gearbeitet. Sie zählen nicht gegen die 90 %-Schwelle. Auch wenn Sie regelmäßig im Homeoffice arbeiten, können Sie also weiterhin berechtigt sein.

Für die Besteuerung variieren die Schwellenwerte je nach Land:

Wohnsitzland Max. Homeoffice-Tage vor steuerlicher Auswirkung
Frankreich 34 Tage
Belgien 34 Tage
Deutschland 34 Tage

Wenn Sie diese Grenzen überschreiten, kann das Gehalt für die zusätzlichen Tage in Ihrem Wohnsitzland statt in Luxemburg steuerpflichtig werden.

Führen Sie Buch über Ihre Homeoffice-Tage

Die Anzahl der Tage zählt. Wenn Sie den Schwellenwert überschreiten, könnte ein Teil Ihres Gehalts in Ihrem Wohnsitzland besteuert werden. Führen Sie ein Protokoll und klären Sie die Situation mit Ihrem Arbeitgeber.

Verheiratete Grenzgänger: der Pauschalsteuersatz und das Formular 166

Wenn Sie verheiratet sind und beide arbeiten (oder einer von Ihnen in Luxemburg arbeitet, während der andere im Ausland arbeitet), gibt es einige zusätzliche Punkte zu beachten.

Verheiratete Nicht-Ansässige erhalten nicht direkt die Steuerklasse 2. Stattdessen erhalten Sie einen Pauschalsteuersatz, der dem Äquivalent der Klasse 2 an der Quelle entspricht. Ihr Arbeitgeber verwendet diesen Satz, um jeden Monat die Steuer von Ihrem Gehalt einzubehalten.

Der Haken? Dieser Satz wird nicht immer automatisch aktualisiert. Wenn einer von Ihnen eine Gehaltserhöhung bekommt, den Job wechselt oder mehr verdient, kann der Satz zu niedrig werden. Das Ergebnis: eine böse Überraschung am Jahresende, wenn Sie die Differenz nachzahlen müssen.

Das Formular 166 ist die Lösung. Es ist ein Formular, mit dem Sie eine Anpassung Ihres pauschalen Quellensteuersatzes beantragen können. Sie reichen es bei der ACD zusammen mit Ihren letzten 3 Gehaltsabrechnungen (für beide Ehepartner) ein, und die Verwaltung berechnet Ihren Satz auf Basis Ihres aktuellen Einkommens und Ihrer verfügbaren Abzüge neu.

taxx.lu erledigt das Formular 166 für Sie

Das Formular 166 ist als Zusatzleistung auf taxx.lu verfügbar (59 €). Die Plattform füllt die finanziellen Daten aus, prüft Ihre Gleichstellungsbedingungen und erstellt das Formular unterschriftsreif. Kein Kampf mit dem Papierkram nötig.

Was, wenn die Gleichstellung nicht zu Ihrem Vorteil ist?

In manchen Fällen ist die Gleichstellung möglicherweise nicht die beste Wahl. Wenn Ihr Partner im Ausland deutlich mehr verdient als Sie in Luxemburg, könnte die Angabe des weltweiten Einkommens Ihren Steuersatz eher erhöhen als senken.

Das ist typischerweise der Fall, wenn das ausländische Einkommen deutlich höher ist als das luxemburgische. In diesen Situationen kann es vorteilhafter sein, in Steuerklasse 1 ohne Gleichstellung zu bleiben und auf die Abzüge zu verzichten.

Beispiel

Charlotte lebt in Frankreich und arbeitet in Luxemburg mit einem Gehalt von 40.000 €. Ihr Partner Arnaud arbeitet in Frankreich und verdient 80.000 €. Wenn sie die Gleichstellung und gemeinsame Veranlagung wählen, würde Arnauds Einkommen ihren globalen Steuersatz erheblich erhöhen. In diesem Fall ist es besser, wenn Charlotte in Klasse 1 ohne Gleichstellung bleibt.

Die gute Nachricht: Das ist keine Entscheidung ins Blaue. Sie können beide Szenarien auf taxx.lu simulieren, bevor Sie sich festlegen, und sehen, welche Option Ihnen das bessere Ergebnis bringt.

Wie taxx.lu Grenzgängern hilft

Bei grenzüberschreitenden Steuerfragen spielt taxx.lu seine Stärken voll aus.

Automatische Gleichstellungsprüfung. Sie geben Ihre luxemburgischen und ausländischen Einkünfte ein, und taxx.lu prüft automatisch, ob Sie für die Gleichstellung berechtigt sind. Wenn ja, setzt die Plattform das richtige Häkchen auf dem Formular für Sie.

Erstattungsschätzung in Echtzeit. Sehen Sie Ihre geschätzte Erstattung oder den fälligen Betrag, während Sie Ihre Erklärung ausfüllen. Vergleichen Sie das Ergebnis mit und ohne Gleichstellung, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Opti-Score. Sobald Ihre Erklärung abgeschlossen ist, zeigt der Opti-Score, wo Sie für das nächste Jahr noch optimieren könnten. 111bis nicht ausgeschöpft? Versicherungen bezahlt, die Sie nicht angeben? Der Opti-Score weist darauf hin, und Sie haben den Rest des Jahres, um zu handeln.

Prüfung des Steuerbescheids. Wenn Ihr Steuerbescheid nicht mit dem taxx.lu-Ergebnis übereinstimmt, können Sie das Team um eine Überprüfung bitten (Plus-, Premium- und Platinum-Pakete). Wenn ein Fehler auf Seiten der Verwaltung vorliegt, wird eine Einspruchsschrift für Sie vorbereitet.

Formular 166 als Anlage. Verfügbar für 59 € als Zusatzleistung, wenn Sie Ihren pauschalen Quellensteuersatz anpassen müssen.

Die Steuererklärung 2025 ist online. Starten Sie jetzt.

Die offiziellen ACD-Formulare sind ab dem 7. April verfügbar, aber Ihre Steuererklärung 2025 kann bereits auf taxx.lu ausgefüllt werden. Die Kontoerstellung ist kostenlos, und Sie können so viele Simulationen durchführen, wie Sie möchten. Bezahlt wird erst, wenn Sie das endgültige Formular herunterladen.

Wenn Sie Grenzgänger sind, ist die Frage nicht, ob Sie eine Erklärung abgeben sollten. Sondern wie viel Ihnen entgeht, wenn Sie es nicht tun.

Starten Sie Ihre kostenlose Simulation auf taxx.lu

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