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Alleinerziehende: So viel sparen Sie mit der Steuerreform 2028
Höherer Steuerkredit, neuer Kleinkind-Freibetrag, einheitliche Steuerklasse… Die Steuerreform 2028 bringt echte Vorteile für Alleinerziehende in Luxemburg.
Kinder alleine großzuziehen in Luxemburg bedeutet, Beruf, Familie… und Steuern unter einen Hut zu bringen. Die gute Nachricht: Die Steuerreform 2028 hält einige konkrete Vorteile für Sie bereit.
Hier erfahren Sie genau, wie viel Sie sparen werden.
Was sich für Alleinerziehende ändert
Aktuell sind Sie in Steuerklasse 1a, die Klasse für Steuerpflichtige mit unterhaltsberechtigten Kindern, die weder verheiratet sind noch in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Die Reform 2028 führt alle drei Steuerklassen (1, 1a und 2) zu einer einzigen zusammen: der Klasse U (für „unique", also einheitlich).
Diese neue Klasse orientiert sich an der bisherigen Klasse 1a. Konkret bedeutet das: Sie behalten Ihre vorteilhafte steuerliche Behandlung, plus mehrere Boni speziell für Alleinerziehende.
Der Steuerkredit für Alleinerziehende steigt
Der Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) steigt von 3.504 € auf 4.008 € pro Jahr, das sind 504 € mehr in Ihrer Tasche. Das geschieht automatisch: Wenn Sie ein unterhaltsberechtigtes Kind haben und es allein steuerlich geltend machen, wird dieser Kredit direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
Wie viel werden Sie sparen?
Hier sind die vom Finanzministerium angekündigten Ersparnisse:
| Jahreseinkommen | Nettoersparnis | Steuerreduzierung |
|---|---|---|
| 40.000 € | +549 €/Jahr | -41 % |
| 50.000 € | +567 €/Jahr | -31 % |
Quelle: Zahlen von Minister Gilles Roth bei der Einreichung des Gesetzentwurfs, Januar 2026.
Diese Zahlen berücksichtigen die neuen Steuersätze und den erhöhten Steuerkredit für Alleinerziehende. Wichtig zu wissen: Je niedriger Ihr Einkommen, desto größer die prozentuale Entlastung. Je nach Ihrer genauen Situation (Abzüge, Kleinkinder usw.) kann die Ersparnis sogar noch höher ausfallen.
Neuer Freibetrag „Kleinkind": bis zu 5.400 €
Wenn Sie ein Kind unter 3 Jahren haben, profitieren Sie von einem neuen Freibetrag von 5.400 € pro Jahr (450 €/Monat). Das ist eine völlig neue Maßnahme, die die finanzielle Belastung in den ersten Lebensjahren des Kindes verringern soll.
Bei getrennt lebenden Eltern wird dieser Freibetrag aufgeteilt: Jeder Elternteil kann die Hälfte (2.700 €) absetzen, wenn er das Kind teilweise betreut.
Je nach Ihrem Grenzsteuersatz kann dieser Freibetrag bis zu 2.160 € echte Ersparnis pro Jahr bedeuten.
Weitere erhöhte Abzugsgrenzen, die Sie betreffen
Die Reform erhöht auch mehrere Abzugshöchstbeträge:
| Abzug | Vorher | Nachher |
|---|---|---|
| Kinderbetreuung & Haushaltshilfe | 5.400 € | 6.000 € |
| Versicherungen & Zinsen | 672 € | 900 € |
| Bausparen (18-40 Jahre) | 1.344 € | 1.500 € |
Ein konkretes Beispiel
Marie, 35 Jahre, französische Grenzgängerin, ein 2-jähriges Kind, Einkommen 50.000 €/Jahr
Mit der Reform 2028 profitiert Marie von:
- Ersparnis durch neue Steuersätze + Steuerkredit für Alleinerziehende: +567 €/Jahr (offizielle Zahl)
- Neuer Kleinkind-Freibetrag (5.400 €): bis zu +1.500 €/Jahr je nach Grenzsteuersatz
- Erhöhter Höchstbetrag für Kinderbetreuung: potenziell +240 €/Jahr bei maximaler Ausschöpfung
Mögliche Gesamtersparnis: über 2.000 € pro Jahr.
Wann treten diese Maßnahmen in Kraft?
Die Steuerreform tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. Sie profitieren also erstmals bei Ihrer Steuererklärung 2028, die Sie 2029 einreichen.
Bis dahin lohnt es sich, Ihre aktuelle Steuersituation zu optimieren: private Altersvorsorge, absetzbare Versicherungen, Kinderbetreuungskosten…
Grenzgänger: Das gilt auch für Sie
Wenn Sie in Frankreich, Belgien oder Deutschland wohnen und in Luxemburg arbeiten, gelten diese Vorteile auch für Sie, vorausgesetzt, Sie erfüllen die Kriterien der steuerlichen Gleichstellung (90 % Ihres Einkommens in Luxemburg steuerpflichtig oder weniger als 13.000 € ausländische Einkünfte).