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Publié le 01 August 2024

Steuerklassen in Luxemburg

Entdecken Sie die verschiedenen Steuerklassen in Luxemburg. Dieser umfassende Leitfaden erklärt die Steuerkategorien für Ansässige und Nicht-Ansässige, um Ihre Steuererklärung zu optimieren.

Luxemburg, bekannt für sein attraktives Steuersystem, bietet eine Struktur von Steuerklassen, die auf den ersten Blick komplex erscheinen kann. Das Verständnis dieser Klassen ist entscheidend, um Ihre Steuererklärung zu optimieren und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Dieser Artikel zielt darauf ab, die verschiedenen Steuerkategorien für Ansässige und Nicht-Ansässige in Luxemburg zu entmystifizieren.

Die Steuerklassen in Luxemburg: Eine Einführung


Das luxemburgische Steuersystem ist hauptsächlich in drei Steuerklassen unterteilt, die auf der familiären Situation und dem Aufenthaltsstatus basieren. Hier ist ein Überblick über die verschiedenen Klassen:

Klasse 1: Einzelpersonen

Klasse 1 gilt für Steuerpflichtige, die:
  • Ledig
  • Geschieden
  • Getrennt
  • Verwitwet ohne unterhaltsberechtigte Kinder
Diese Klasse umfasst auch Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (PACS) ohne unterhaltsberechtigte Kinder.

Klasse 1a: Einzelpersonen mit unterhaltsberechtigten Kindern

Klasse 1a ist vorgesehen für:
  • Alleinerziehende mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind
  • Verwitwete Steuerpflichtige mit unterhaltsberechtigten Kindern
  • Geschiedene oder getrennte Steuerpflichtige mit unterhaltsberechtigten Kindern
Klasse 2: Verheiratete Paare und PACS-Partner

Klasse 2 gilt für:
  • Verheiratete Paare
  • PACS-Partner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben

Nicht-Ansässige: Wie werden sie besteuert?


Nicht-Ansässige, obwohl sie in Luxemburg arbeiten, unterliegen anderen Steuerregeln. Sie können zwischen zwei Optionen wählen:

  • An der Quelle auf ihr luxemburgisches Einkommen besteuert werden
  • Die Veranlagungsbesteuerung wählen, ähnlich wie bei Ansässigen, wenn mindestens 90 % ihres Einkommens aus Luxemburg stammen
Verheiratete Nicht-Ansässige können beantragen, wie Ansässige (Klasse 2) besteuert zu werden, was erhebliche Steuervorteile bieten kann.

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