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Publié le 24 August 2024

Muss man in Luxemburg jeder Jahr kontinuierlich eine Steuererklärung einreichen?

Sie machen bereits Ihre Steuererklärung in Luxemburg? Finden Sie heraus, ob Sie weiterhin jedes Jahr eine einreichen müssen und welche steuerlichen Verpflichtungen Sie dabei beachten müssen.

Wenn man in Luxemburg mit der Abgabe einer Steuererklärung begonnen hat, fragt man sich vielleicht, ob man diese weiterhin jährlich abgeben muss. Die Antwort hängt von der steuerlichen Situation der jeweiligen Person und deren Verpflichtungen als Steuerzahler/in ab. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

1. Steuererklärungspflicht: Wann ist sie erforderlich?

In Luxemburg ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht systematisch für alle Steuerzahler verpflichtend. Es gibt allerdings bestimmte Bedingungen, unter denen die Steuererklärung verpflichtend ist:

  • wenn das zu versteuernde Einkommen des Haushalts 100.000€ pro Jahr übersteigt
  • bei einer Kumulierung von mehreren Vergütungen, wenn das zu versteuernde Einkommen 36.000€ für Steuerzahler der Steuerklassen 1 und 2, und 30.000€ für Steuerzahler der Steuerklasse 1a übersteigt.
  • für nicht in Luxemburg ansässige Personen, da diese zu einem festgelegten Steuersatz besteuert werden.

Oder falls die in Luxemburg zu versteuernden Einkommen nicht der Quellensteuer unterliegen, wie z.B. Handelsgewinne, Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, Einkünfte aus beweglichen Kapitalvermögen …

2. Warum sollte man kontinuierlich eine Steuererklärung einreichen?

Auch wenn man nicht strikt dazu verpflichtet ist, jährlich eine Steuererklärung einzureichen, gibt es mehrere Vorteile darin dies weiterhin zu tun:

  • Steueroptimierung: Wenn man eine Steuererklärung abgibt, kann man von verschiedenen Steuerabzügen (Darlehenzinsen, Sonderausgaben, usw.) profitieren die die endgültige Steuerlast verringern können.
  • Rückerstattung von übermäßer Steuerzahlung: Wenn man bereits eine übermäßige Quellensteuer gezahlt hat, könnte eine Steuererklärung dabei helfen, den Überschuss zurückzuerhalten.

3. Wann kann man aufhören eine Steuererklärung einzureichen?

Wenn man keiner der Steuererklärungspflichten mehr unterliegt (z.B. wenn das eigene Einkommen nur aus Löhnen und Gehältern besteht die unterhalb der Steuergrenze liegen), könnte man, in Theorie, aufhören, eine Steuererklärung einzureichen.

4. Konsequenzen des Nichtabgabe der Steuererklärung

Wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und man dies nicht tut, drohen einem Strafen für die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe der Steuererklärung. Außerdem könnte das Finanzamt eine Schätzung Ihres Einkommens vornehmen, die oft ungünstiger ausfällt, als hätte man die Steuererklärung selbst eingereicht. 

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