Publié le 30 May 2025
Deutsche Grenzgänger: Welche Ausgaben können Sie in Luxemburg absetzen?
Wer in Deutschland wohnt und in Luxemburg arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen von den luxemburgischen Steuervergünstigungen profitieren. Ob Arbeitnehmer, Eigentümer, Mieter oder Eltern: zahlreiche Ausgaben können Ihre Steuerlast senken, sofern Sie steuerlich gleichgestellt sind.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuererklärung in Luxemburg optimal gestalten.
Sind Sie in Luxemburg steuerlich gleichgestellt?
- Mindestens 90% Ihres weltweiten Einkommens sind in Luxemburg steuerpflichtig,
- Oder Ihre im Ausland (z. B. Deutschland) steuerpflichtigen Einkünfte übersteigen 13.000€ brutto pro Jahr nicht.
Kreditkosten für Konsumkredite
- Zinsen auf Privatkredite
- Zinsen auf Autokredite
- Zinsen auf Kreditkarten
- Zinsen auf überzogene Bankkonten
Versicherungsbeiträge:
- Haftpflichtversicherung (Auto, Hausrat)
- Zusatzkrankenversicherung (z. B. deutsche private Kassen)
- Lebensversicherung
Bausparverträge:
- Bis zu 1.344€/Person zwischen 18 und 41 Jahren
- Bis zu 672€/Person ab 41 Jahren
Private Altersvorsorge (3. Säule):
- Bis zu 3.200€ pro Jahr
Spenden an anerkannte Organisationen in Luxemburg und/oder im Ausland:
- Mindestens 120€ jährlich absetzbar
- Hypothekenzinsen für Kauf oder Bau
- Notarkosten und Bankgebühren (im Jahr des Erwerbs)
- Nach dem 31.12.2022: Vollständiger Abzug
- Zwischen 31.12.2018 und 01.01.2023: 4.000€
- Zwischen 31.12.2013 und 01.01.2019: 3.000€
- Vor dem 01.01.2014: 2.000€
💬Abzug pro Person im Haushalt.
- Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten
- Hypothekenzinsen
- Abschreibung des Gebäudes (je nach Wert und Nutzung)
Diese Ausgaben können ebenfalls abgesetzt werden:
- Gewerkschaftsbeiträge (z. B. LCGB, OGBL)
- Fachliteratur, Arbeitsmaterialien
- Berufskleidung (unter bestimmten Bedingungen)
- Weiterbildungskosten, die vom Arbeitgeber verlangt werden
- Nicht erstattete medizinische Kosten (z. B. durch GKV oder Zusatzversicherung)
- Scheidungs- oder Zivilprozesskosten
- Beerdigungskosten
- Unterhaltszahlungen
- Ärztlich verordnete Spezialernährung
- Entweder eine Steuerrückerstattung,
- Oder eine Nachzahlung, wenn die Vorauszahlungen nicht ausgereicht haben.
Fazit
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