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Publié le 05 September 2024

Alles was Sie über den festen Zinssatz für Grenzgänger in Luxemburg wissen müssen

Erfahren Sie mehr über die Regeln und Vorteile des festen Steuersatzes für verheiratete Grenzgänger in Luxemburg. Lernen Sie, wie sich dieser Satz auf Ihre Steuer auswirkt und in welchen Situationen es günstiger sein kann, in Steuerklasse 1 zu bleiben.

Um als verheiratetes Grenzgänger-Paar von der Steuerklasse 2 profitieren zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, um steuerlich als in Luxemburg ansässig zu gelten. Hier alles, was Sie wissen müssen :

Bedingungen, um als in Luxemburg ansässig zu gelten :

  1. Mindestens 90 % des Haushaltseinkommens müssen aus Luxemburg stammen.
  2. Der Haushalt muss weniger als 13 000 € Nettoeinkommen im Ausland (außerhalb Luxemburgs) erzielen. 
  3. Nur für in Belgien ansässige Personen : Mehr als 50 % der Berufseinkünfte müssen in Luxemburg erzielt werden.

Wenn eine dieser Bedingungen erfüllt wird, kann man als in Luxemburg ansässig betrachtet werden und von einem festen Quellensteuersatz profitieren, der der Steuerklasse 2 für verheiratete Grenzgänger entspricht.

Der feste Steuersatz ist jedoch nicht immer vorteilhaft. Er ist in der Regel vorteilhaft, wenn das luxemburgische Einkommen das im Ausland erzielte übersteigt. Ansonsten kann es günstiger sein, in Steuerklasse 1 zu bleiben.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass sich der Steuersatz normalerweise bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung anpasst. Eine Änderung des Einkommens von einem Jahr zum anderen führt jedoch nicht immer zu einer automatischen Anpassung des Steuersatzes, was bei der Abgabe der Steuererklärung zu Überraschungen führen kann.

Beispiel 1 :

Johanna und Leo, verheiratete Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, werden mit einem festen Steuersatz von 25 % besteuert:

Johannas Gehalt :
  •  Steuerpflichtiger Betrag : 100 000 €
  • An der Quelle einbehaltene Steuer : 25 000 €

Leos Gehalt :
  • Steuerpflichtiger Betrag : 40 000 €
  • Einbehaltene Quellensteuer : 10 000 €

Steuerpflichtiges Einkommen des Haushalts : 140 000 €
Geschuldete Steuer : 33 837 €
An der Quelle gezahlte Steuer : 35 000 €
Rückerstattung : 1 163 €


Im folgenden Jahr wechselt Leo die Arbeitsstelle und sein Einkommen steigt. Der Steuersatz bleibt unverändert :

Johannas Gehalt :
  • Steuerpflichtiger Betrag : 100 000 €
  • Einbehaltene Quellensteuer : 25 000 €

Leos Gehalt :
  • Steuerpflichtiger Betrag : 70 000 €
  • Einbehaltene Quellensteuer : 17 500 €

Steuerpflichtiges Einkommen des Haushalts : 170 000 €
Geschuldete Steuer : 46 356 €
An der Quelle gezahlte Steuer : 42 500 €
Zu zahlender Betrag : 3 856 €


Beispiel 2 :

Jérome und Marie, die in Frankreich leben, wobei Marie in Luxemburg und Jérôme in Frankreich arbeitet :

Gehalt von Jérome : 80 000 €
Gehalt von Marie : 40 000 €

Da das französische Einkommen höher ist als das luxemburgische, ist es besser, wenn Marie weiterhin in Steuerklasse 1 besteuert wird, als in Luxemburg eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.

Beispiel 3 :

Stéphane und Vanessa, wohnhaft in Belgien, wobei Stéphane in Luxemburg arbeitet und Vanessa Hausfrau ist :

Gehalt von Stéphane :
  • Steuerpflichtiger Betrag : 50 000 €
  • An der Quelle einbehaltene Steuer : 5 000 €

Steuerpflichtiges Einkommen des Haushalts : 50 000 €
Geschuldete Steuer : 2 879 €
An der Quelle gezahlte Steuer : 5 000 €
Rückerstattung : 2 121 €


Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, kann es vorteilhaft sein, in der Steuerklasse 1 zu bleiben oder Ihre Quellensteuer anzupassen, um Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.

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