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Steuergutschrift für Überstunden (CIHS): der Steuer-Bonus für Grenzgänger
Deine Überstunden sind in Luxemburg steuerfrei, aber dein Wohnsitzland besteuert sie? Die CIHS gleicht das aus: bis zu 700 € pro Jahr.
Deine Überstunden sind in Luxemburg steuerfrei. Trotzdem kann dein Wohnsitzland sie besteuern. Doppelte Mühe, doppelte Steuer: nicht ganz der Deal, den man dir versprochen hat.
Genau dafür gibt es die Steuergutschrift für Überstunden (crédit d'impôt heures supplémentaires, kurz CIHS). Ein kleiner Mechanismus, ein echter Unterschied auf deiner Steuerabrechnung.
Wir erklären dir ohne Behördendeutsch, worum es geht: was die CIHS ist, wer sie bekommt, wie viel sie bringt und wie du sie beantragst.
Was ist die CIHS?
Die CIHS ist eine Steuergutschrift, die in Luxemburg ab dem Steuerjahr 2024 eingeführt wurde (Artikel 154terdecies des Einkommensteuergesetzes).
Ohne Fachjargon: Es ist ein Betrag, den der luxemburgische Staat direkt von deiner zu zahlenden Steuer abzieht, um Überstunden auszugleichen, die in deinem Wohnsitzland besteuert werden, obwohl sie es hier nicht sind.
Eine Steuergutschrift ist kein Abzug. Ein Abzug senkt das Einkommen, auf das die Steuer berechnet wird. Eine Gutschrift wird dagegen direkt von der Steuer selbst abgezogen. Und wenn sie höher ist als die fällige Steuer, kann dir die Differenz erstattet werden.
Warum gibt es diese Gutschrift?
In Luxemburg sind Überstunden steuerfrei. Logisch: Du sollst sie machen, ohne dass man dir mit der einen Hand nimmt, was man dir mit der anderen gibt.
Das Problem ist die Grenze. Manche Wohnsitzländer besteuern genau diese Stunden, obwohl Luxemburg sie freistellt. Deutschland ist der bekannteste Fall: Seit einer Vereinbarung von 2024 darf es die in Luxemburg geleisteten Überstunden deutscher Grenzgänger besteuern.
Das Ergebnis für die Betroffenen: Überstunden, die auf der einen Seite der Grenze steuerfrei sind und auf der anderen besteuert werden. Die CIHS federt diese doppelte Belastung ab.
Wer hat Anspruch auf die CIHS?
Die CIHS richtet sich an Grenzgänger im Angestelltenverhältnis. Damit du sie bekommst, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen:
- Du beziehst eine Vergütung für Überstunden, die tatsächlich in Luxemburg geleistet wurden;
- diese Einkünfte unterliegen der luxemburgischen Besteuerung;
- du wohnst in einem Land, das mit Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, das Luxemburg das Besteuerungsrecht zuweist;
- und diese Stunden werden in deinem Wohnsitzland tatsächlich besteuert.
Beamte und Bedienstete im öffentlichen Dienst, ob beim Staat oder den Gemeinden, sind ausgeschlossen.
In der Praxis stehen die deutschen Grenzgänger an erster Stelle, denn ihr Wohnsitzland besteuert diese Stunden.
Wie viel kannst du bekommen?
Der Betrag hängt von deinen gesamten Brutto-Überstundenvergütungen im Jahr ab.
- Unter 1.200 €: keine Gutschrift.
- Zwischen 1.200 € und 4.000 €: Die Gutschrift beträgt 25 % des Teils über 1.200 €.
- Über 4.000 €: Die Gutschrift ist auf 700 € pro Jahr begrenzt.
Ein Rechenbeispiel
Du hast im Jahr 2.000 € an Überstunden bekommen.
Rechnung: (2.000 - 1.200) × 25 % = 200 € Steuergutschrift.
Du hast 5.000 € bekommen? Dann liegst du über der Grenze: Die Gutschrift beträgt 700 €, das Maximum.
Wie beantragst du die CIHS?
Die Falle, die du vermeiden solltest: Die CIHS wird nicht automatisch gewährt.
Kein Antrag, keine Gutschrift
Die CIHS muss beantragt werden, entweder in deiner jährlichen Steuererklärung oder über einen Jahresausgleich (décompte annuel). Ohne dein Zutun wendet die luxemburgische Steuerverwaltung (Administration des contributions directes) sie nicht an.
Sobald du den Antrag gestellt hast, berechnet die Steuerverwaltung den Betrag, der dir zusteht. Die Gutschrift wird von der fälligen Steuer abgezogen; ist sie höher, kann dir die Differenz erstattet werden.
Mit taxx.lu
taxx.lu führt dich an die richtige Stelle deiner Erklärung, um die CIHS zu beantragen (Formular 100 oder 163), ohne dass du selbst nach dem richtigen Feld suchen musst.
Kurz gesagt
Die CIHS ist eine gute Nachricht für Grenzgänger, die in Luxemburg Überstunden machen. Wenn diese Stunden hier steuerfrei sind, im Wohnsitzland aber besteuert werden, hält die Gutschrift den Schaden in Grenzen, bis zu 700 € pro Jahr.
Die einzige Regel, die du dir merken musst: Du musst sie beantragen. Mach das, und hol dir zurück, was dir zusteht.
Häufige Fragen
Ist die CIHS automatisch?
Nein. Du musst sie in deiner Steuererklärung oder über einen Jahresausgleich beantragen. Kein Antrag, keine Gutschrift.
Wie hoch ist die CIHS maximal?
700 € pro Jahr. Diese Grenze erreichst du, sobald deine Brutto-Überstundenvergütungen im Jahr über 4.000 € liegen.
Haben französische und belgische Grenzgänger Anspruch?
Die Regelung steht den Bewohnern jedes Landes offen, dessen Abkommen Luxemburg das Besteuerungsrecht zuweist und das diese Stunden tatsächlich besteuert. In der Praxis sind vor allem die deutschen Grenzgänger betroffen. Für andere Länder hängt der Anspruch vom jeweiligen Abkommen und von der tatsächlichen Besteuerung dieser Stunden im Wohnsitzland ab: im Einzelfall zu prüfen.