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Formular 166 in Luxemburg: der Guide für verheiratete Grenzgänger
Verheiratet und Grenzgänger? Mit dem Formular 166 passt ihr eure Steuerklasse oder euren Steuersatz in Luxemburg an. Hier erfahrt ihr alles, was ihr wissen müsst.
Seit Jahren verheiratet. Steuersatz? Nie angefasst.
Und dann das : Jedes Jahr flattert der Steuerbescheid rein und ihr sollt nachzahlen. Viel nachzahlen. Warum? Weil euer fester Steuersatz zu niedrig ist. Jeden Monat wird zu wenig einbehalten, und am Ende des Jahres will das Finanzamt den Rest. Logisch, aber ärgerlich.
Die gute Nachricht : Dafür gibt es eine Lösung. Das Formular 166. Kennt kein Mensch, braucht aber fast jeder. Wir erklären, was es kann und warum es euch das Leben leichter macht.
Was ist das Formular 166?
Kurz gesagt : ein Formular der luxemburgischen Steuerverwaltung (ACD), mit dem ihr euren festen Quellensteuersatz anpassen könnt. Also den Satz, den euer Arbeitgeber nutzt, um eure monatliche Lohnsteuer zu berechnen. Offiziell heißt es Modèle 166 F, aber das klingt nach einem Flugzeug. Bleibt bei 166.
Damit könnt ihr :
- euren festen Steuersatz anpassen oder korrigieren
- die Zusammenveranlagung beantragen (Steuerklasse 2)
- die Einzelveranlagung beantragen (jeder Steuerklasse 1, jeder für sich)
- die Einzelveranlagung mit Umverteilung wählen (Einkünfte werden zusammengelegt, Verteilungsschlüssel frei wählbar, standardmäßig 50/50)
- eine frühere Wahl widerrufen und zurück zur Regelbesteuerung
Immer wenn ihr ändern wollt, wie eure Einkünfte an der Quelle besteuert werden, ist das 166 euer Formular.
Für wen ist das relevant?
Für alle verheirateten Paare in Luxemburg, egal ob ansässig oder Grenzgänger. Hier geht es aber vor allem um euch, die Grenzgänger, die ihren festen Steuersatz anpassen wollen. Denn genau da wird das Formular gerne mal zur Herausforderung.
Typische Situationen :
- Eure Einkünfte haben sich verändert und der aktuelle Steuersatz passt hinten und vorne nicht mehr
- Frisch verheiratet und ihr wollt in Steuerklasse 2 wechseln oder erstmals einen festen Satz bekommen
- Wechsel zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung (oder andersrum)
- Ihr wollt eine frühere Wahl rückgängig machen und zurück in Steuerklasse 1
Wann muss man das ausfüllen?
Jetzt kommt's : Jederzeit. Kein Stichtag, keine Frist, kein Stress. Januar, Juni, Oktober, egal. Sobald sich bei euren Einkünften etwas tut, könnt ihr die Anpassung beantragen. Je früher, desto weniger Überraschungen.
Formular unterschreiben (beide Ehepartner), ab damit ans Bureau RTS, und nach ungefähr einem Monat habt ihr eine neue Lohnsteuerkarte mit korrigiertem Satz. Euer Arbeitgeber übernimmt den Rest. Läuft.
Ein Beispiel aus dem echten Leben
Jeanne und Paul, verheiratet seit 2019, wohnhaft in Frankreich. Damals wurde ihr Steuersatz auf 5 % festgelegt. Seitdem : Gehaltserhöhungen auf beiden Seiten. Steuersatz : unverändert.
Ergebnis : Jedes Jahr rund 5.000 Euro Nachzahlung. Autsch.
Mit dem Formular 166 lassen sie ihren Satz anpassen. Ab sofort wird jeden Monat etwas mehr einbehalten, dafür gibt es am Jahresende keine böse Überraschung mehr. Einfach ruhiger schlafen.
5 Seiten, 5 Fälle, 0 Motivation
Mal ehrlich : Das Formular 166 macht keinen Spaß. Fünf Seiten. Fünf verschiedene Konstellationen. Ein falsches Kreuz und ihr habt monatelang den falschen Steuersatz auf dem Gehaltszettel.
Auf Seite 4 müsst ihr eure Finanzdaten eintragen : weltweite Einkünfte, luxemburgische Einkünfte, und so weiter. Ein Zahlendreher an der falschen Stelle und euer Nettolohn leidet.
Klingt nach einem tollen Samstagabend? Finden wir auch nicht.
Lasst taxx.lu das machen
Fünf Seiten Steuerformular gegen einen Samstagabend tauschen? Muss nicht sein. Für 59 € übernimmt taxx.lu das komplett :
- Wir füllen das Formular 166 mit den richtigen Finanzdaten aus
- Wir prüfen eure Gleichstellungsbedingungen
- Ihr bekommt ein fertiges Formular : unterschreiben, abschicken, fertig
Kein Kopfzerbrechen. Keine Fehler.
Wir brauchen dafür nur :
- Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen von beiden
- Eine Kopie der Heiratsurkunde
Mehr nicht.
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