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Wie muss ich meine Mieteinnahmen in Luxemburg versteuern
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Publié le 11 May 2022

Wie muss ich meine Mieteinnahmen in Luxemburg versteuern?

Der Aufbau eines Vermögens bringt viele Fragen mit sich: Wo soll man investieren? Sollte man sich für eine neue oder alte Immobilie entscheiden? Wie sind Ihre Mieteinnahmen in Luxemburg zu versteuern? Ebenso: Welcher Betrag wird besteuert werden? Wie kann man die steuerlichen Auswirkungen verringern?
Wer muss seine Mieteinnahmen in Luxemburg versteuern?
 
Eigentümer von Immobilien, die in Luxemburg vermietet werden, sind verpflichtet, ihre Einkünfte in Luxemburg zu erklären, da diese Einkünfte nicht der Quellensteuer unterliegen.
Ebenso müssen gleichgestellte Nichtansässige, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Ausland haben, diese Einkünfte in Luxemburg erklären. 
 
Wie wird das Nettovermietungseinkommen in Luxemburg ermittelt? 
 
Das steuerpflichtige Einkommen, das aus vermieteten Immobilien resultiert, wird wie folgt ermittelt: 
 
Nettomieteinnahmen = Bruttomieten (ohne Nebenkosten) - Abschreibung - Beschaffungskosten. 
 
Was kann von den Mieteinnahmen abgezogen werden?
 
Die Gewinnungskosten können von den Mieteinnahmen abgezogen werden und umfassen folgende Posten:
- Instandhaltungs- und Reparaturkosten
- Schuldzinsen
- Kosten für die Hausverwaltung
- Grundsteuer
 
Die Abschreibung ist ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Berechnung. In Luxemburg ist es nämlich möglich, die vermietete Immobilie abzuschreiben. 
Der Abschreibung unterliegen: der Baupreis (ohne Grundstück), die Beurkundungskosten, die Grunderwerbssteuer sowie die Investitionsausgaben nach dem Kauf oder Bau, deren Betrag 20% des Kaufpreises der Immobilie übersteigt. 
 
Vor dem 1. Januar 2021 variierte der Abschreibungssatz je nach Jahr der Fertigstellung des Gutes wie folgt:  
- Weniger als 6 Jahre: 6%. 
- Zwischen 6 und 60 Jahren: 2%. 
- Mehr als 60 Jahre: 3%. 
 
Ab dem Steuerjahr 2021 wird die Abschreibungsquote wie folgt ermittelt: 
- Weniger als 5 Jahre: 4%. 
- Mehr als 5 Jahre : 2%.

 
NB: Wenn Sie Ihre Immobilie im Rahmen einer sozialen Mietverwaltung vermieten, dann haben Sie Anspruch auf eine Steuerbefreiung in Höhe von 50 % der Mieteinnahmen.
 
Beispiel: Ein 1987 gebautes Haus (Kaufpreis ohne Grundstück: 200.000 Euro) wird zur Miete angeboten. Die Miete beträgt 600 Euro pro Monat.
Die Grundsteuer beträgt 150 Euro und die Eigentümer haben 500 Euro Sollzinsen auf das Darlehen gezahlt, mit dem diese Immobilie finanziert wurde. 
Im Jahr 2021 hat der Eigentümer verschiedene Arbeiten (Wartung des Daches und Erneuerung der Fassade) im Gesamtwert von 5.000 Euro durchgeführt.
 
Berechnungen
Jährliches Bruttoeinkommen = 600 € x 12 = 7.200 €.
Abzug der Instandhaltungs- und Reparaturkosten = - 5 000 €.
Abzug der Abschreibung = 200 000 € x 2 % = - 4 000 €.
Sollzinsen = - 500 €
Grundsteuer = - 150 €
Nettoeinkommen aus der Vermietung von Immobilien = - 2.450 €.
 
Wie werden Mieteinnahmen in Luxemburg erklärt?

Zur Erklärung von Mieteinnahmen in Luxemburg muss das Formular 190 ausgefüllt werden. 
 
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, können Sie es auf taxx.lu ausfüllen und dabei von einem verständlichen Formular profitieren, das alle notwendigen Berechnungen für Sie durchführt. 

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