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Publié le 11 May 2022

Wie melde ich den Verkauf einer durch Erbschaft erhaltenen Immobilie?

Das Erbrecht ist in Luxemburg ein viel diskutiertes Thema. Tatsächlich genießt die Erbschaft in direkter Linie zahlreiche Vorteile, wie z. B. die Befreiung von bestimmten Kosten.
Beim Verkauf einer Immobilie, die Sie geerbt haben, können Sie von einem Freibetrag profitieren, mit dem Sie den steuerpflichtigen Gewinn erheblich reduzieren können.
In welchen Fällen kann ein solcher Abschlag in Anspruch genommen werden? Welche Bedingungen sind zu beachten?
 
 
Wie beim Verkauf jeder Immobilie (mit Ausnahme des Hauptwohnsitzes) müssen Sie entscheiden, ob es sich um einen Spekulationsgewinn oder um eine Wertsteigerung handelt. Erläuterungen:
 
1.     Spekulationsgewinn
 
Von Spekulationsgewinn spricht man, wenn die Investition ausschließlich mit dem Ziel getätigt wurde, die Immobilie kurzfristig wieder zu verkaufen und einen Gewinn aus dem Verkauf zu erzielen. Unter "kurzfristig" versteht die Steuerbehörde, dass es sich um eine spekulative Investition handelt, wenn der Kauf und Verkauf einer Immobilie innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwei Jahren erfolgt.
 
Im Fall einer geerbten Immobilie wird das Zweijahresintervall unter Berücksichtigung des Datums des letzten entgeltlichen Kaufvertrags berechnet.
 
Beispiel: Steve hat eine Immobilie geerbt, die seinem Vater gehört hatte. Sein Vater hatte sie selbst im Jahr 2019 erworben. Im Jahr 2021 beträgt die Haltedauer der Immobilie daher weniger als 2 Jahre.
Wenn Steves Vater die Immobilie 1990 erworben hätte, wäre die Haltedauer länger als 2 Jahre und der Gewinn aus dem Verkauf würde als Veräußerungsgewinn und nicht als Spekulationsgewinn betrachtet werden.
 
 
Der Spekulationsgewinn wird dann wie folgt berechnet:
 
Verkaufspreis - neu bewerteter Kaufpreis = Spekulationsgewinn.
 
Der Spekulationsgewinn wird nach dem progressiven Tarif, d. h. zum "normalen" Steuersatz, besteuert.
 
2.    Gewinn aus der Veräußerung
 
Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie wird als Veräußerungsgewinn betrachtet, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf mehr als 2 Jahre beträgt.
 
In diesem Fall wird der Veräußerungsgewinn wie folgt ermittelt:
 
Verkaufspreis - neu bewerteter Kaufpreis = Veräußerungsgewinn.
 
 
Im Falle einer Erbschaft wird ein Freibetrag von 75.000 Euro gewährt, wenn die durch Erbschaft in direkter Linie erworbene Immobilie den Hauptwohnsitz des Elternteils darstellte.
 
Es ist zu beachten, dass der Freibetrag von 50.000 Euro hinzukommen kann, wenn der Steuerpflichtige in den letzten zehn Jahren keinen Freibetrag in Anspruch genommen hat.
 
Nach Abzug des oder der Freibeträge wird der Veräußerungsgewinn zum halben globalen Steuersatz (halber Durchschnittssteuersatz) besteuert, also höchstens mit 21%.
 
Beispiel: 
David hat ein Haus geerbt. Dieses Haus war der Hauptwohnsitz seiner Mutter. Sie hatte das Haus im Jahr 2015 zum Preis von 150.000 Euro erworben. Es wurde auf einen Preis von 500.000 Euro neu bewertet. David verkauft das Haus heute zum Preis von 700 000 Euro weiter. Davids Einkommen wird mit einem Gesamtsteuersatz von 20 % besteuert. Er hat in den letzten zehn Jahren nicht von dem Freibetrag von 50 00 Euro profitiert.
 
Dauer der Haltefrist
2021-2015 = 6 Jahre, die Frist von 2 Jahren ist somit eingehalten.
 
Ermittlung des Wertzuwachses
700.000 - 500.000 = 200.000 Euro
 
Abschlag
200.000 - 75.000 - 50.000 = 75.000 Euro.
 
Globaler Halbsatz 
75.000 * 10% = 7.500 Euro zu zahlende Steuern.
 
 
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