Publié le 20 February 2024
Wie können Sie die Zinsen Ihres Immobilienkredits absetzen? Entdecken Sie, wie Sie Steuern sparen können!
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Hypothekenzinsen in Luxemburg absetzen und Steuern sparen können mit unserem detaillierten Leitfaden auf taxx.lu.
Sie haben Ihren Traum verwirklicht und sind stolzer Besitzer Ihrer eigenen Immobilie? Herzlichen Glückwunsch! Nun fragen Sie sich vielleicht, wie sich das auf Ihre Steuererklärung in Luxemburg auswirkt?
Wenn Sie den Kauf Ihrer Immobilie über einen Kredit finanziert haben, können Sie die gezahlten Zinsen in Ihrer Steuererklärung abziehen! Dazu reichen Sie der Steuerverwaltung einfach eine Bescheinigung Ihrer Bank ein, die die gezahlten Zinsen für das Jahr ausweist.
Die abzugsfähige Höchstgrenze variiert je nach zwei Kriterien:
- Einzugsjahr
- Zusammensetzung Ihres Haushalts
Die maximale Abzugsfähigkeit pro Person beträgt:
- Erste 5 Jahre: 3.000 €
- Zwischen 6 und 10 Jahren: 2.250 €
- Ab 10 Jahren: 1.500 €
Diese Höchstgrenze wird für den Ehepartner, den Lebenspartner und jedes Kind, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, erhöht.
Beispiel 1:
Patrick ist verheiratet und hat 2 Kinder, er ist 2019 eingezogen. Die Höchstgrenze beträgt 3.000 € pro Person, also insgesamt 12.000 €. Er zahlte 2023 4.500 € Zinsen, die vollständig abzugsfähig sind!
Beispiel 2:
Mia ist mit 1 Kind verpartnert und ist 2009 eingezogen. Die Höchstgrenze beträgt 1.500 € pro Person, also insgesamt 4.500 €. Sie zahlte 2023 3.500 € Zinsen, erhielt aber eine Zuschusszahlung von 1.000 €. Mia kann 2.500 € abziehen.
Wenn Sie einen Kredit für Renovierungsarbeiten an Ihrer Hauptwohnsitzimmobilie haben, sind die Zinsen als besondere Aufwendungen abzugsfähig.
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