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Was ist der Unterschied zwischen Formular 100 und Formular 163
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Publié le 26 February 2024

Was ist der Unterschied zwischen Formular 100 und Formular 163?

Erfahren Sie die Unterschiede zwischen den Steuerformularen 100 und 163 auf taxx.lu. Wählen Sie das richtige Formular für eine genaue und vollständige Einkommenssteuererklärung.

Wenn es um die Erfüllung Ihrer Steuerpflichten in Luxemburg geht, ist die Wahl des richtigen Formulars von entscheidender Bedeutung, um eine genaue und vollständige Erklärung Ihrer Einnahmen und Ausgaben zu gewährleisten.

Das taxx.lu-System ist dazu da, Sie durch diesen Prozess zu führen, indem es Ihnen nach der Zahlung mitteilt, welches Formular Sie je nach Ihrer steuerlichen Situation einreichen müssen!

Formular 163 und Formular 100: Die Unterschiede verstehen


Die Formulare 163 und 100 sind Steuererklärungsdokumente, mit denen Sie Ihre Einkünfte und abzugsfähigen Ausgaben angeben sowie Rückerstattungen beantragen oder unbezahlte Steuerschulden begleichen können. Trotz ihrer Unterschiede in Bezug auf Format und Komplexität hat die Entscheidung zwischen Formular 163 und Formular 100 keinen Einfluss auf das endgültige Steuerergebnis.

Es ist entscheidend zu beachten, dass nur eines der beiden Formulare, Formular 163 oder Formular 100, eingereicht werden muss.

  • Formular 163: Dies ist eine knappe, 6-seitige Version, die auch als "Jahresabrechnung" bezeichnet wird.
  • Formular 100: Ein ausführlicheres Dokument von 20 Seiten, das als "Steuererklärung" bezeichnet wird.

Wie wähle ich zwischen Formular 163 und Formular 100?


Die Wahl des richtigen Formulars hängt davon ab, wie komplex Ihre Steuersituation ist.

In den folgenden Fällen müssen Sie das Formular 100 ausfüllen:

  • Wenn das steuerpflichtige Einkommen des Haushalts 100.000 € pro Jahr übersteigt.
  • Bei einer Kumulierung mehrerer Vergütungen, die für Steuerpflichtige der Steuerklassen 1 und 2 36.000 € und für Steuerpflichtige der Steuerklasse 1a 30.000 € übersteigen.
  • Für nicht in Luxemburg ansässige Personen, die zu einem festen Steuersatz besteuert werden.
  • Wenn Ihr in Luxemburg zu versteuerndes Einkommen nicht der Quellensteuer unterliegt, z. B. Einkünfte aus der Ausübung eines freien Berufs, aus der Vermietung von Immobilien, von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlte Lohneinkommen usw., können Sie die Quellensteuer einbehalten.

Wenn keine der oben genannten Bedingungen erfüllt ist und die Steuerbehörde Sie nicht ausdrücklich auffordert, das Formular 100 einzureichen, wählen Sie das Formular 163.

Verwendung des Formulars 163


Das Formular 163 oder "Jahresabrechnung" ist eine vereinfachte Option für die Steuererklärung. Es wird in den folgenden Situationen empfohlen:

  • Wenn ein Student seine berufliche Laufbahn im Laufe des Jahres beginnt.
  • Wenn der Steuerpflichtige, Arbeitnehmer oder Rentner, im Laufe des Jahres Perioden mit schwankenden oder keinen monatlichen Bezügen hat.
  • Wenn ein nicht gebietsansässiger Arbeitnehmer während des Steuerjahres weniger als neun aufeinanderfolgende Monate lang in Luxemburg arbeitet.
  • Bei einer Änderung der Familiensituation, die eine steuerliche Änderung zur Folge hat, wie z. B. die Geburt eines Kindes.

Das Formular 163 muss an das RTS-Büro geschickt werden. Um Ihr RTS-Büro zu bestimmen, verwenden Sie den Simulator, der hier verfügbar ist: https://taxx.lu/simulation/bureau-imposition?locale=de

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