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Veröffentlicht am 06 September 2024

Verstehen Sie warum Ihr Ehepartner in Luxemburg mit einem festen Steuersatz von 15% besteuert wird

Entdecken Sie warum Ihr Partner in Luxemburg mit einem festen Steuersatz von 15% versteuert wird und wie dies Ihre Steuererklärung beeinflussen kann. Lernen Sie wie Sie Ihre Quellensteuer anpassen können um unerwartete Zahlungen zu vermeiden.

Für verheiratete Paare mit Wohnsitz in Luxemburg, ist es üblich, dass ein Ehepartner der Steuerklasse 2 unterliegt, während der andere Ehepartner mit einem festen Steuersatz von 15 % besteuert wird. Dieser feste Steuersatz ändert sich nicht mit dem Einkommen, was zu erheblichen Steueranpassungen führen kann.

Wenn Ihr durchschnittlicher Steuersatz 15 % übersteigt, reicht die Quellensteuer auf das Gehalt des Ehepartners, der mit einem festen Steuersatz besteuert wird, nicht aus. Es kann daher sein, dass Sie bei ihrer Steuererklärung einen beachtlichen Betrag begleichen müssen.

Das Jahr nach der ersten Steuererklärung als Ehepaar, kann die Steuerbehörde eventuell vierteljährliche Vorauszahlungen einführen, um einen zu hohen Betrag, der erneut gezahlt werden muss, zu vermeiden. Diese Option wird jedoch nicht systematisch angeboten.

Hier einige Beispiele zur Veranschaulichung (zur Vereinfachung wird angenommen, dass der außerberufliche Freibetrag bereits berücksichtigt wird) : 


Beispiel 1 :

Cédric und Delphine sind verheiratet, wohnen in Luxemburg, und haben unterschiedliche Steuersysteme. Cédric wird in Steuerklasse 2 besteuert, Delphine zu einem festen Steuersatz von 15 %. Ohne Steuervorschüsse verläuft das Jahr folgend:

Cédrics Gehalt :
  • Steuerpflichtiger Betrag: 100 000 €
  • An der Quelle einbehaltene Steuer: 16 747 €

Delphines Gehalt :
  • Steuerpflichtiger Betrag: 100 000 €
  • Einbehaltene Steuer: 15 000 €

Gesamtes zu versteuerndes Einkommen des Haushalts : 200 000 €

Geschuldete Steuer : 58 875 €
An der Quelle gezahlte Steuer : 31 474 €
Zu zahlender Betrag : 27 401 €
 

Beispiel 2 :

Paul und Julia, die ebenfalls in Luxemburg verheiratet sind, haben Steuervorauszahlungen geleistet :

Pauls Gehalt :
  • Steuerpflichtiger Betrag : 60 000 €
  • An der Quelle einbehaltene Steuer : 4 530 €

Julias Gehalt :
  • Steuerpflichtiger Betrag : 80 000 €
  • Einbehaltene Quellensteuer : 12 000 €

Gesamtes zu versteuerndes Einkommen des Haushalts : 140 000 €

Geschuldete Steuer : 33 837 €
An der Quelle gezahlte Steuer : 16 530 €
Steuervorauszahlungen : 16 000 €
Zurückzuzahlender Betrag : 1 307 €
 
Beispiel 3 :
Joao und Philipp, verheiratet, wohnhaft in Luxemburg, ohne Steuervorschüsse :

Joaos Gehalt :
  • Steuerpflichtiger Betrag : 35 000 €
  • An der Quelle einbehaltene Steuer : 841 €

 Philipps Gehalt :
  • Steuerpflichtiger Betrag : 50 000 €
  • Einbehaltene Quellensteuer : 7 500 €

Gesamtes zu versteuerndes Einkommen des Haushalts : 85 000 €

Geschuldete Steuer : 11 569 €
An der Quelle gezahlte Steuer : 8 341 €
Zu zahlender Betrag : 3 228 €
 
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, kann die Besteuerung als Alleinstehender in der Steuerklasse 1 an der Quelle beantragt werden. Dies führt aufgrund der höheren Quellensteuer zu einer Verringerung des monatlichen Nettoeinkommens, jedoch verringert es das Risiko, dass man bei der Steuererklärung einen erheblichen Betrag zahlen muss. Dazu muss man einfach das Formular 166 ausfüllen.

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