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Publié le 22 March 2024

Steuerliche Unterschiede zwischen Ehe und PACS in Luxemburg: Alles, was Sie wissen müssen!

Für ansässige Paare besteht der Hauptunterschied in der Art und Weise, wie das Einkommen besteuert wird.

Es ist zu beachten, dass aus steuerlicher Sicht ein verpartnertes und ein verheiratetes Paar, die beide von denselben Einkünften und Abzügen profitieren, bei gemeinsamen Steuererklärungen letztlich denselben Steuerbetrag zahlen. 

Steuerlicher Status von Ehepaaren: Steuerklasse und gemeinsame Steuererklärungen

Bei verheirateten Paaren wird ein Ehepartner nach Steuerklasse 2 und der andere mit einem festen Steuersatz von 15% auf ihren monatlichen Lohnabrechnungen besteuert. Bei der jährlichen Steuererklärung wird die Steuerklasse 2 auf das gesamte Einkommen des Haushalts angewendet. Diese Besteuerungsmethode ist für alle in Luxemburg ansässigen Ehepaare einheitlich.

Verheiratete Grenzgänger werden an der Quelle nach einem festen Steuersatz besteuert und erhalten bei der Steuererklärung die Steuerklasse.

Steuerlicher Status von PACS-Partnern: Ursprünglicher Status und Vorteile der gemeinsamen Steuererklärung.

Bei verpartnerten Partnern hingegen behält jeder zunächst den Steuerstatus "ledig" auf seinen monatlichen Lohnabrechnungen bei. Das heißt Steuerklasse 1 oder 1a. Bei der gemeinsamen Steuererklärung können verpartnerte Paare jedoch die gleichen Vorteile wie verheiratete Paare in Anspruch nehmen, insbesondere den Zugang zur Steuerklasse 2 und andere günstige Steuerabzüge.

Vergleich der Steuervorteile zwischen Ehe und PACS

Der Hauptunterschied besteht darin, wie die Partner auf ihr monatliches Einkommen und bei der jährlichen Steuererklärung besteuert werden. Während Ehepaare ab dem Zeitpunkt des Einkommens gemeinsam besteuert werden, behalten PACS-Partner zunächst ihren individuellen Steuerstatus bei, bis sie sich für eine gemeinsame Steuererklärung entscheiden.

Vergleicht man zwei Paare, eines verheiratet und eines verpartnert, mit denselben Gehältern, so wird die monatliche Quellensteuer des verheirateten Paares niedriger sein als die des verpartnerten Paares. Folglich ist es wahrscheinlich, dass das verheiratete Paar bei der jährlichen Steuererklärung einen Teil der Steuern zurückzahlen muss, je nachdem, welche Abzüge gelten. 

Bei dem verpartnerten Paar hingegen werden sie aufgrund ihres ursprünglichen individuellen Steuerstatus wahrscheinlich zu viel Quellensteuer zahlen, können die zu viel gezahlte Steuer aber durch die gemeinsame Steuererklärung zurückerhalten.

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