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Veröffentlicht am 26 February 2021

Restschuldversicherung: einmalige oder jährliche Zahlung?

Eine Restschuldversicherung dient zur Absicherung der Rückzahlung eines Immobilienkredites von einer Immobilie zur Eigennutzung. 

Das heißt also, um für den Fall des Todes oder Invalidität vorzusorgen und den Hinterbliebenen keine Schulden zu hinterlassen, kann man eine Restschuldversicherung abschließen und diese dann auch in der Steuererklärung in Luxemburg absetzen.
 
Eine berechtigte Frage, die sich jedoch viele Leute stellen, ist, welche der Zahlungen vorteilhafter ist: die jährliche oder die einmalige Zahlung der Restschuldversicherung?

Jährliche Zahlung der Restschuldversicherung:
 
Bei der jährlichen Zahlung der Restschuldversicherung, fällt der absetzbare Betrag für die Restschuldversicherung unter den normalen absetzbaren Betrag von 672 € pro Person, der insgesamt für alle absetzbaren Versicherungen und Schuldzinsen gilt. 
 
Dies hat zur Folge, dass wenn man bereits andere Versicherungen und Schuldzinsen absetzt, der absetzbare Höchstbetrag schon erreicht sein kann und man keine Möglichkeit hat die Restschuldversicherung in der Steuererklärung abzusetzen.
 
Beispiel:

Eine Familie (2 Erwachsene und 2 Kinder) kann insgesamt bis zu 2.688 € absetzen für Versicherungsprämien (inkl. Restschuldversicherung) und Schuldzinsen, was einer Steuerrückzahlung von bis zu 1.230,57 € entspricht.
 
 
Einmalige Zahlung der Restschuldversicherung:
 
Mit der einmaligen Zahlung kommt es zu einer Erhöhung des abzugsfähigen Höchstbetrags der Sonderausgaben.
 
In diesem Fall ist der absetzbare Betrag, auf den Wert der einmaligen Zahlung begrenzt, ohne jedoch 6.000€ zu überschreiten. Außerdem erhöht sich der Höchstbetrag für jedes Kind im Haushalt um 1.200€ und es werden 8% pro Lebensjahr über 30 hinzugezählt.
 
Maximal absetzbarer Betrag für die Restschuldversicherung bei einmaliger Zahlung:

  • 6.000 € pro Person
  • 1.200 € pro Kind
  • + 8 % pro Jahr über 30 Jahre
 
Beispiel:

Eine 4-köpfigen Familie, erster Elternteil (40 Jahre), zweiter Elternteil (38 Jahre) und 2 Kinder kann bis zu 24.960 € absetzen.

Erster Elternteil (40 Jahre): 
  • 6.000€ + 2 x 1.200€ = 8.400€
  • 8% x 10 x 8.400€ = 6.720€

Zweiter Elternteil (38 Jahre):
  • 6.000€
  • 8% x 8 x 6.000€ = 3.840€

Insgesamt:
  • 24.960€
 
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