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Solaranlagen in Luxemburg: Was Sie wissen müssen

Solaranlagen in Luxemburg: Erfahren Sie, ob Sie Ihre Photovoltaik-Einnahmen deklarieren müssen. Anlage ≤30 kWp? Sie sind wahrscheinlich befreit!

Sie haben Solarpanels auf Ihrem Dach installiert oder denken darüber nach? Gute Nachricht: Die luxemburgische Steuerverwaltung hat 2023 ein Rundschreiben veröffentlicht, das die steuerlichen Regelungen für Privatpersonen klarstellt.

Hier ist, was Sie wissen müssen.

Wer ist betroffen?

Sie sind betroffen, wenn:

  • Sie eine Privatperson sind
  • Sie eine Solaranlage zu Hause haben (auf Ihrem Dach oder Grundstück)
  • Sie den erzeugten Strom für Ihr Zuhause verbrauchen
  • Sie eventuell einen Teil dieses Stroms ins Netz einspeisen

Was ist, wenn ich etwas Strom verkaufe?

Keine Sorge! Wenn Ihre Anlage 30 Kilowatt (kWp) oder weniger hat, was bei den meisten Haushaltsanlagen der Fall ist, dann gelten Sie als "Amateur".

Gute Nachrichten: In diesem Fall

  • müssen Sie die durch Ihre Solaranlage generierten Einnahmen nicht deklarieren
  • müssen Sie keine komplexen Berechnungen für die Steuerverwaltung durchführen
  • müssen Sie keine spezifischen Formulare ausfüllen

Dies gilt auch dann, wenn Sie einen Teil des erzeugten Stroms an den Netzbetreiber verkaufen.

Was können Sie absetzen?

Absetzbar:

  • Darlehenszinsen (falls die Anlage durch einen Bankkredit finanziert wurde), als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung

Nicht absetzbar:

  • Die Anschaffungskosten der Panels
  • Installationskosten
  • Wartungs- oder Reparaturkosten
  • Die Abschreibung (oder Amortisation) der Anlage

Was ist, wenn meine Anlage 30 kWp überschreitet?

Wenn Ihre Anlage diese Schwelle überschreitet, müssen Sie wahrscheinlich die generierten Einnahmen deklarieren und bestimmte Steuerformulare ausfüllen (Formulare 121 und 113). Sie müssen diese Einnahmen in der Kategorie "Wirtschaftlicher Gewinn" in Ihrem taxx.lu-Konto angeben.

Was können Sie in diesem Fall absetzen?

Absetzbar:

  • Alle Kosten im Zusammenhang mit der Anlage: Kauf, Installation, Wartung, Reparaturen
  • Abschreibung (Wertminderung der Ausrüstung über mehrere Jahre)
  • Darlehenszinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung

Aber Achtung:

  • Ihre Einnahmen aus dem Stromverkauf werden steuerpflichtig
  • Sie müssen diese deklarieren
  • Spezifische Formulare müssen ausgefüllt werden

Vereinfachte Übersicht

Situation Einnahmen deklarieren? Steuerabzüge
Privatnutzung, ≤ 30 kWp Nein Nur Darlehenszinsen
Stromverkauf, > 30 kWp oder gewinnorientiert Ja Alle Kosten (Kauf, Installation, Wartung, Abschreibung, Zinsen)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten privaten Solaranlagen gelten als Amateurtätigkeit
  • Wenn Ihre Anlage 30 kWp oder weniger hat, sind Sie von der steuerlichen Deklaration für erzeugten oder ins Netz eingespeisten Strom befreit. In diesem Fall fallen keine Steuern an
  • Andernfalls müssen Sie die Einnahmen aus dem Stromverkauf in der Kategorie Wirtschaftlicher Gewinn angeben. Diese Einnahmen werden dann steuerpflichtig und zu Ihren anderen Einkünften in Ihrer Steuererklärung hinzugerechnet.

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