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Die Steuertabelle und Steuerklassen in Luxemburg verstehen

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Die Steuererklärung mag komplex erscheinen, aber das Verständnis der Rolle der Steuertabelle und der Steuerklassen hilft Ihnen, die Berechnung Ihrer Steuer in Luxemburg besser nachzuvollziehen.

Die Rolle der Steuertabelle bei der Steuererklärung

Die Steuertabelle bestimmt die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer auf Basis des zu versteuernden Nettoeinkommens. Sie ist progressiv, was bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Jede Einkommensstufe wird separat besteuert, wodurch eine zu hohe Besteuerung des Gesamteinkommens vermieden wird.

Einfluss der Steuerklasse auf die Steuertabelle

In Luxemburg gibt es drei Steuerklassen: 1, 1a und 2. Jede Klasse entspricht einer spezifischen Steuertabelle, die die Steuerberechnung bestimmt. Ihre Steuerklasse hängt von Ihrer familiären Situation, Ihrem steuerlichen Wohnsitz und Ihren Familienlasten ab.

Die verschiedenen Steuerklassen in Luxemburg

Klasse 1

Sie betrifft ledige Personen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, geschiedene Personen oder Verheiratete, die individuell besteuert werden.

Klasse 1a

Sie wird ledigen Steuerpflichtigen mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind, verwitweten Personen oder Personen ab 65 Jahren zugewiesen. Diese Klasse profitiert von einer günstigeren Steuertabelle als Klasse 1.

Klasse 2

Diese Klasse gilt für verheiratete oder verpartnerte Paare, die gemeinsam besteuert werden. Sie bietet in der Regel das vorteilhafteste Steuerregime dank des Ehegattensplittings.

Funktionsweise der progressiven luxemburgischen Steuertabelle

Luxemburg wendet ein System von Einkommensstufen mit progressiven Grenzsteuersätzen an, die von 0% bis 42% reichen, zuzüglich des Beitrags zum Beschäftigungsfonds.

Zu versteuerndes Jahreseinkommen Grenzsteuersatz
Bis 12.438€ 0%
12.438 – 14.508€ 8%
14.508 – 16.578€ 9%
16.578 – 18.648€ 10%
18.648 – 20.718€ 11%
20.718 – 22.788€ 12%
22.788 – 24.939€ 14%
24.939 – 27.090€ 16%
27.090 – 29.241€ 18%
29.241 – 31.392€ 20%
31.392 – 33.543€ 22%
33.543 – 35.694€ 24%
35.694 – 37.845€ 26%
37.845 – 39.996€ 28%
39.996 – 42.147€ 30%
42.147 – 44.298€ 32%
44.298 – 46.449€ 34%
46.449 – 48.600€ 36%
48.600 – 50.751€ 38%
50.751 – 110.403€ 39%
110.403 – 165.600€ 40%
165.600 – 220.788€ 41%
Über 220.788€ 42%

Berechnungsbeispiel

Ein Steuerpflichtiger mit einem Jahreseinkommen von 30.000€ zahlt nicht 20% auf sein gesamtes Einkommen, sondern nur auf den Teil, der der Stufe 29.241 – 31.392€ entspricht:

Einkommensstufe Stufenbetrag Satz Steuer
Bis 12.438€ - 0% 0€
12.438 – 14.508€ 2.070€ 8% 165,60€
14.508 – 16.578€ 2.070€ 9% 186,30€
16.578 – 18.648€ 2.070€ 10% 207,00€
18.648 – 20.718€ 2.070€ 11% 227,70€
20.718 – 22.788€ 2.070€ 12% 248,40€
22.788 – 24.939€ 2.151€ 14% 301,14€
24.939 – 27.090€ 2.151€ 16% 344,16€
27.090 – 29.241€ 2.151€ 18% 386,58€
29.241 – 30.000€ 759€ 20% 151,80€

Gesamtsteuer: 2.218,68€

Dieser Betrag ist deutlich niedriger als bei Anwendung des Grenzsteuersatzes auf das gesamte Einkommen (6.000€).

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Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz

Grenzsteuersatz: Der Prozentsatz, der auf die letzte Einkommensstufe angewendet wird. In unserem Beispiel beträgt der Grenzsteuersatz 20%.

Durchschnittssteuersatz: Der durchschnittliche Prozentsatz, der auf das Gesamteinkommen gezahlt wird, hier 7,4% (2.218,68€ ÷ 30.000€).

Beitrag zum Beschäftigungsfonds

Die Einkommensteuer für natürliche Personen wird um einen Beitrag zum Beschäftigungsfonds erhöht, der zur Finanzierung von Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und beruflichen Integration dient. Dieser Beitrag wird als Prozentsatz der geschuldeten Einkommensteuer berechnet:

  • 7% für ein angepasstes zu versteuerndes Einkommen von maximal 150.000€ in den Steuerklassen 1 und 1a oder maximal 300.000€ in Steuerklasse 2.
  • 9% für ein angepasstes zu versteuerndes Einkommen über diesen Schwellenwerten.

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