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Die Individualbesteuerung in Luxemburg: eine bedeutende Steuerreform steht bevor

Luxemburg: Individualbesteuerung ab 2028, Ende der Klassen 1, 1a und 2. Entdecken Sie die Auswirkungen für Steuerpflichtige.

Die luxemburgische Regierung bereitet eine bedeutende Steuerreform vor: das Ende der Steuerklassen (1, 1a und 2) und die Einführung eines individualisierten Besteuerungssystems. Diese vom Finanzminister Gilles Roth vorgestellte Reform zielt darauf ab, das Steuersystem zu modernisieren, indem sie die aktuellen sozialen Realitäten berücksichtigt und eine größere Gerechtigkeit zwischen den Steuerpflichtigen gewährleistet.

Ziel: eine gerechtere und an die heutigen Lebensweisen angepasste Besteuerung

Heute wird die Einkommensteuer in Luxemburg nach drei Steuerklassen (1, 1a und 2) berechnet, die insbesondere die familiäre Situation und den Familienstand berücksichtigen. Der Minister möchte diese Unterscheidung abschaffen und ein individualisiertes System einführen, das nicht mehr von Ehe oder Partnerschaft abhängt. Die Hauptidee: Niemand soll benachteiligt oder bevorzugt werden, je nachdem, ob er verheiratet, verpartnert oder ledig ist.

Eine einzige Steuerklasse: die Steuertabelle "R"

Das neue System wird auf einer einheitlichen Steuertabelle basieren, der sogenannten Steuertabelle "R", die sich an der aktuellen Steuertabelle der Klasse 1a orientiert. Diese Steuertabelle gilt für alle Personen, die heute unter die Klassen 1 und 1a fallen, sowie für neu verheiratete oder verpartnerte Paare ab Inkrafttreten der Reform. Bereits verheiratete oder verpartnerte Paare, die derzeit von den Vorteilen der Klasse 2 profitieren, können diese Vorteile während einer Übergangszeit von 20 Jahren beibehalten. Sie können jedoch jederzeit während dieser Periode freiwillig zur Steuertabelle "R" wechseln, ohne anschließend zurückkehren zu können.

Erhebliche Kosten, aber erwarteter Kaufkraftgewinn

Die Kosten der Reform werden auf 800 bis 900 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Dieser Betrag könnte teilweise durch die Indexstufen und durch die Erhöhung der Kaufkraft der Steuerpflichtigen ausgeglichen werden.

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