Veröffentlicht am 27 April 2022
Welche Art von Restschuldversicherung sollte man wählen? Einmalige oder jährliche Prämie?
Sie können die Versicherungsprämien in Ihrer Steuererklärung absetzen und so viel Geld sparen.
Wie können Sie Versicherungsprämien absetzen? Welche Art von Prämie ist am vorteilhaftesten?
Beim Abschluss einer Restschuldversicherung haben Sie die Wahl zwischen einer monatlichen oder jährlichen Prämienzahlung oder der Zahlung in einem Betrag (Einmalprämie). Für welche Prämienart sollte man sich entscheiden, um alle Steuervorteile voll auszuschöpfen?
Die jährliche oder monatliche Prämie
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Prämie jährlich oder monatlich zu zahlen, können Sie die Prämien als Sonderausgaben absetzen. Die Obergrenze für den Abzug liegt bei 672 Euro pro Jahr und pro Person, die den Haushalt bildet. Diese Obergrenze gilt für alle Versicherungen und Schuldzinsen.
Wenn Sie also noch andere Versicherungen absetzen müssen (z. B. eine Kranken- oder Autoversicherung) oder Zinsen für ein Privatdarlehen zahlen müssen, kann die Obergrenze von 672 Euro schnell erreicht werden.
Es kann also sein, dass Sie Ihre Restschuldversicherung nicht mehr abziehen können, wenn die Höchstgrenze bereits erreicht ist.
Die Einmalprämie
Die Einmalprämie ermöglicht es Ihnen, Ihre Restschuldversicherung auf einmal zu bezahlen.
Diese Art der Prämienzahlung ermöglicht es Ihnen, den Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug zu erhöhen. Der Höchstbetrag wird wie folgt erhöht:
- 6.000 Euro plus 1.200 Euro für jedes Kind, das zum Haushalt des Steuerzahlers gehört.
- 8% für jedes Jahr, das über 30 Jahre hinausgeht.
Beispiel
Eine vierköpfige Familie:
- Die Mutter, 38 Jahre alt,
- Der Vater, 40 Jahre alt
- Zwei Kinder
Sie können zusammen bis zu 24.960 € absetzen.
Erläuterungen:
Aufschlag für den 40-jährigen Vater :
6 000€ + 2 x 1 200 € = 8 400 €
8 % x 10 x 8 400 € = 6 720 €.
Aufschlag für die 38-jährige Mutter :
6 000 €
8 % x 8 x 6.000 € = 3.840 €.
Insgesamt: 24.960 €.
Gut zu wissen: Eine Restschuldversicherung mit Einmalprämie ist alle 5 Jahre in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung absetzbar. So können Sie einen Teil eines Immobilienkredits heute und einen anderen Teil in 5 Jahren abdecken und dabei die Steuervorteile voll ausschöpfen.
Keine Lust, den absetzbaren Höchstbetrag in Ihrer Situation selbst zu berechnen? Verwenden Sie taxx.lu, um Ihre Steuererklärung auszufüllen, und das System übernimmt alle notwendigen Berechnungen. Eine echte Zeit- und Geldersparnis!