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Welche Abzüge gibt es für das Jahr, in dem Sie Ihre Immobilie erworben haben
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Veröffentlicht am 26 April 2022

Welche Abzüge gibt es für das Jahr, in dem Sie Ihre Immobilie erworben haben?

Aufgrund der hohen Inflation der Immobilienpreise ist der Besitz des eigenen Hauptwohnsitzes zu einer Priorität geworden. Viele hoffen, ihn später wieder verkaufen zu können und so eine Wertsteigerung zu erzielen. 
Sie müssen jedoch nicht auf den Wiederverkauf der Immobilie warten, um von bestimmten Vorteilen zu profitieren. Im Jahr des Erwerbs der Immobilie können Sie mehrere Abzüge geltend machen, die sich auf den Kauf Ihrer Immobilie beziehen. 
 

Welche Abzüge gibt es? Wie können Sie sie nutzen?


Wie bei einem Hauptwohnsitz, den Sie vor mehreren Jahren erworben haben, können Sie die Schuldzinsen für Ihr Immobiliendarlehen in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung abziehen.
 
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, die sich im Bau oder in der Renovierung befindet, gibt es keine Obergrenze für den Abzug von Schuldzinsen, solange die Immobilie noch nicht vom Eigentümer bewohnt wurde. Sobald es bewohnt wird, gilt die klassische Obergrenze.
 
Das Jahr des Erwerbs ist besonders, da der Steuerzahler hier die Möglichkeit hat, die Kosten für die Hypothek sowie die Kosten für die Bankprovision abzuziehen.
 
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass er diesen Kosten ausgesetzt war und sie belegen kann. Sie müssen also eine Rechnung des Notars vorlegen, die den für die Hypothek gezahlten Betrag belegt.
 
Achtung: Es handelt sich hier um die Notarrechnung für einen "Kreditantrag".  Die Rechnung für den Kaufvertrag, die die Eintragungsgebühren enthält, ist in der Steuererklärung in Luxemburg nicht abzugsfähig.
 
Dasselbe gilt für die Bankgebühren und -provisionen für die Krediteröffnung. Sie sollten einen Beleg der Bank vorlegen, um diese Beträge zu belegen. 
 
Beispiel: 
Charlotte, ledig und kinderlos, kauft ihren Hauptwohnsitz am 01.01.2021 und zieht am 01.05.2021 ein.
Sie zahlt im Jahr 2021 :
5 500 Euro Sollzinsen für ihr Immobiliendarlehen.
8.000 Euro Hypothekarkosten
3.000 Euro Bearbeitungsgebühren und Bankprovision.
 
Prorata für die Sollzinsen :
Vom Eigentümer nicht bewohnter Zeitraum: 5.500 x 4/12 = 1.833,33 Euro.
Vom Eigentümer bewohnter Zeitraum: 5.500 x 8/12 = 3.666,66 Euro.
 
Verlust aus Vermietung: 1.833,33 + 8.000 + 3.000 = 12.833,33 Euro.
Zu übertragen = 12.833,33
 
Sollzinsen: 3.666,66 Euro, aber Höchstgrenze von 2.000 Euro pro Jahr.
Zu übertragen = 2.000 Euro
 
Insgesamt kann Charlotte also 14.833,33€ in ihrer luxemburgischen Steuererklärung abziehen und von Steuervorteilen profitieren! 
 
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