Veröffentlicht am 08 February 2024
Immobilien: Welche neuen Maßnahmen hat die Regierung angekündigt?
Der Entwurf des Koalitionsvertrags, der nächste Woche der Abgeordnetenkammer vorgelegt werden soll, wurde vor seiner Veröffentlichung bekannt gegeben. Der Wohnungsbau wird als oberste Priorität der Regierung bezeichnet. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten steuerlichen Maßnahmen, die von der neuen Regierung beschlossen wurden, sowohl für Personen, die ihren Hauptwohnsitz erwerben möchten, als auch für Investoren.
Kauf Ihres Hauptwohnsitzes
Die Erhöhung der Steuergutschrift "Bëllegen Akt" unterstützt Personen, die ihren Hauptwohnsitz erwerben möchten. Der Betrag wird von 30.000 auf 40.000 Euro erhöht. Mit dieser Steuergutschrift sollen die Notarkosten beim Kauf einer Immobilie finanziert werden.
Die Obergrenzen für den Abzug von Schuldzinsen, die den Hauptwohnsitz betreffen, werden ab dem Steuerjahr 2024 erneut angehoben:
- 3.000 bis 4.000 Euro für das Jahr der Belegung und die folgenden fünf Jahre,
- 2.250 bis 3.000 Euro für die folgenden 5 Jahre (6-10 Jahre),
- 1.500 bis 2.000 Euro nach 10 Jahren.
Der "Bëllegen Akt" betrifft nun auch die Investoren. Um den Immobiliensektor zu unterstützen, wird auch eine Steuergutschrift von 20.000 Euro für Personen gewährt, die in eine Immobilie investieren, die anschließend vermietet wird. Diese Maßnahme gilt jedoch nur für Immobilien, die als VEFA (vente en l'état futur d'achèvement - Verkauf im zukünftigen Zustand der Fertigstellung) gekauft wurden und für mindestens zwei Jahre vermietet werden. Diese Maßnahme gilt nur für Immobilien, die im Jahr 2024 erworben werden.
Außerdem wird bei Immobilien, die 2024 verkauft werden, der Veräußerungsgewinn nicht mehr zum Normalsatz, sondern zum Viertel des Gesamtsteuersatzes besteuert. Allerdings muss der Zeitraum zwischen dem Erwerb des Gutes und dem Verkauf mehr als zwei Jahre betragen. Für Immobilien, die ab dem Jahr 2025 verkauft werden, wird der Veräußerungsgewinn zum halben Gesamtsteuersatz besteuert, wenn die Immobilie länger als 5 Jahre gehalten wurde.
Für Immobilien, die im Jahr 2024 erworben werden, um sie zu vermieten, gilt eine Abschreibungsquote von 6% für 6 Jahre, wobei die Abschreibung 250.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten darf.
Ab dem Steuerjahr 2024 werden Einkünfte aus der sozialen Mietverwaltung zu 90% von der Steuer befreit (vorher 75%).