Restschuldversicherung

Schützen Sie Ihre Familie!

Eine Restschuldversicherung ist eine Versicherung, die eine Schuld gegen das Risiko des Todes oder der Invalidität absichert.

Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich, im Falle des Todes oder der Invalidität des Kreditnehmers den Restbetrag des Kredits zurückzuzahlen, sodass die Familie im Falle einer Tragödie nicht für diese Schuld aufkommen muss.

Profitieren Sie von Steuererleichterungen!

Setzen Sie Restschuldversicherung ab und sparen Sie Steuern!

Der abzugsfähige Betrag hängt von der Art der Prämienzahlung, Ihrem Alter und der Haushaltszusammensetzung ab.

Einmalige Prämie oder jährliche Prämie?

Sie haben die Wahl!

Sie haben die Wahl zwischen zwei Optionen: Jahres-/Monatsprämie: Sie können Prämien bis zu 672€/Jahr/Person absetzen, einschließlich aller Versicherungen und Schuldzinsen. Einmalprämie: Entscheiden Sie sich für eine Einmalzahlung und erhöhen Sie den Höchstbetrag für den Abzug von Sonderausgaben.

Einige Beispiele für Abzüge

Einmalige Prämie: 13.200€
Jährliche Prämie: 672€

Einmalige Prämie: 18.240€
Jährliche Prämie: 1344€

Einmalige Prämie: 19.920€
Jährliche Prämie: 2016€

Einmalige Prämie: 28.320€
Jährliche Prämie: 2688€

Interessiert? Fragen Sie nach einem unverbindlichen Angebot!


Ihre Daten werden dabei vertrauenswürdig behandelt.
Dieses Angebot ist komplett kostenlos und ohne Kaufzwang.

Immobilienkredit und Restschuldversicherung: Welche Option sollte man wählen?

Diese Versicherung schützt vor den Risiken Tod und Invalidität und bewahrt so Ihre Angehörigen vor möglichen Schulden. Banken verlangen sie häufig für Immobilienkredite, aber wussten Sie, dass sie auch steuerliche Vorteile bietet?

Wie kann man Versicherungsprämien absetzen? Welche Art von Prämie ist am vorteilhaftesten?

Jahres-/Monatsprämie:Sie können Prämien bis zu 672€/Jahr/Person absetzen, einschließlich aller Versicherungen und Schuldzinsen. Wenn Sie jedoch noch andere Abzüge (z. B. Kranken- oder Autoversicherung) oder Zinsen für ein Privatdarlehen haben, kann diese Obergrenze schnell erreicht werden.

Einmalprämie: Entscheiden Sie sich für eine Einmalzahlung und erhöhen Sie die Obergrenze für den Abzug von Sonderausgaben.

Die Obergrenze wird wie folgt erhöht:
6.000€ + 1.200€ für jedes Kind im Haushalt.
Zusätzliche 8% für jedes Jahr nach dem 30. Lebensjahr des Versicherungsnehmers.

Tipp: Die Versicherung gegen Einmalprämie ist alle 5 Jahre absetzbar, ideal, um Ihr Immobiliendarlehen langfristig abzusichern!

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