Dernière actualisation le 18 January 2022
Wo sollen Einkünfte aus Schwangerschafts- oder Elternurlaub eingetragen werden?
Einkünfte aus Schwangerschafts- oder Erziehungsurlaub sind in das Formular "Gehälter" einzutragen.
Geben Sie unbedingt die Zukunftskeess (oder eine entsprechende Einrichtung) an.
Geben Sie unbedingt die Zukunftskeess (oder eine entsprechende Einrichtung) an.