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Zuletzt aktualisiert am 26 April 2022

Wie kann man die Zinsen für ein Immobiliendarlehen absetzen?

Ein Vermögen aufzubauen und zu erweitern ist ein Ziel, das viele Menschen im Laufe ihres Lebens erreichen möchten. Der erste Schritt ist häufig der Erwerb des Hauptwohnsitzes. Das bedeutet, dass Sie die erworbene Immobilie finanzieren können, aber es wirkt sich auch auf Ihre Steuerbelastung aus. 
Sie sind Eigentümer Ihres Hauptwohnsitzes und fragen sich, ob dies Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung in Luxemburg hat? Sie sind sich nicht sicher, was Sie absetzen können und unter welchen Bedingungen? Wir erklären Ihnen alles!

Wenn Sie Ihren Immobilienkauf über ein Darlehen finanziert haben, dann können Sie die Schuldzinsen in Ihrer Steuererklärung in Luxemburg absetzen. Dazu müssen Sie dem Finanzamt lediglich eine Bescheinigung Ihrer Bank vorlegen, in der die Zinsen, die Sie im Laufe des Jahres gezahlt haben, bestätigt werden.
 
Die Obergrenze für den Abzug variiert nach zwei Kriterien:
  • Das Jahr des Einzugs
  • Der Zusammensetzung Ihres Haushalts.
 
Das Jahr des Einzugs bestimmt die maximale Abzugsgrenze pro Person, die Sie in Anspruch nehmen können.
 
  • Die ersten 5 Jahre: 3.000 Euro
  • Zwischen 6 und 10 Jahren: 2.250 Euro
  • Ab 10 Jahren: 1.500 Euro
 
Dieser Höchstbetrag wird für den Ehepartner oder den gemeinsam veranlagten Lebenspartner und für jedes Kind, das dem steuerlichen Haushalt des Steuerpflichtigen angehört hat, um seinen eigenen Betrag erhöht.
Wenn Sie jedoch eine Subvention oder Zinsvergünstigung erhalten haben, ist diese auszufüllen und vom Betrag der abzugsfähigen Schuldzinsen abzuziehen.
 
1) Patrick ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie sind 2019 in ihren neuen Hauptwohnsitz eingezogen, der ihnen gehört. Sie zahlten 2023 Zinsen in Höhe von 4 500 EUR.
 
Datum des Einzugs: 2019 = der geltende Höchstbetrag liegt daher bei 3 000 EUR.
Anzahl der Personen, die den Haushalt bilden: 4 (2 Erwachsene und 2 Kinder).
Höchstgrenze für den Abzug: 4 x 3 000 = 12 000 Euro.
Die Zinsen in Höhe von 4 500 Euro sind daher im Jahr 2023 in voller Höhe absetzbar.
 
2) Mia lebt in einer Partnerschaft und hat ein Kind. Zusammen mit ihrem Partner haben sie 2009 ihren Hauptwohnsitz gekauft und sind im selben Jahr dort eingezogen. Im Jahr 2023 haben sie 3 500 EUR an Zinsen gezahlt und Mia hat eine Zinssubvention von 1 000 EUR erhalten.
 
Einzugsdatum: 2009 = Der geltende Höchstbetrag liegt also bei 1.500 Euro.
Anzahl der Personen, die den Haushalt bilden: 3 (2 Erwachsene und 1 Kind).
Höchstgrenze für den Abzug: 3 x 1.500 = 4.500 Euro.
Abzug der Zinssubvention: 3.500 - 1.000 = 2.500 Euro.
Mia kann diese Zinsen für das Immobiliendarlehen in Höhe von 2 500 Euro für das Jahr 2023 absetzen.
 
Wenn Sie ein Darlehen für Baumaßnahmen an Ihrem Hauptwohnsitz aufgenommen haben, können die Zinsen für dieses Darlehen als Sonderausgaben abgesetzt werden.

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