Zuletzt aktualisiert am 19 March 2024
Wie beantrage ich eine Zusammenveranlagung, bei der ein Steuerpflichtiger ansässig und der andere nicht ansässig ist?
Wenn Sie verheiratet sind und ein Ehepartner ein gebietsansässiger Steuerzahler und der andere ein nicht gebietsansässiger Steuerzahler ist, müssen Sie eine Bedingung erfüllen, um eine gemeinsame Steuererklärung abgeben zu können.
Es ist wichtig, dass mindestens 90% der Berufseinkünfte Ihres Haushalts während des Steuerjahres von dem in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen erzielt werden.
Sie müssen das Kontrollkästchen in der Kategorie "Persönliche Daten" unter "Geben Sie die Kontaktdaten Ihres Partners an" deaktivieren:
Hier können Sie die Adresse des nicht ansässigen Ehepartners angeben:
Beispiele:
1) Max und Myriam sind ein Ehepaar mit einem Gesamteinkommen von 100 000 €. Max ist ein gebietsansässiger Steuerzahler mit einem Einkommen von 90 000 €. Myriam ist ein nicht-ansässiger Steuerzahler mit einem Einkommen von 10 000 €. Dieses Paar kann die Kollektivbesteuerung beantragen, da das Einkommen von Max in Luxemburg 90 % des Arbeitseinkommens des Haushalts ausmacht.
2) Pedro und Julia, ein verheiratetes Paar mit einem Gesamteinkommen von 100 000 €. Pedro ist ein gebietsansässiger Steuerzahler mit einem Einkommen von 80 000 €. Julia ist ein nicht-ansässiger Steuerzahler mit einem Einkommen von 20 000 €. Dieses Paar kann keine Kollektivbesteuerung beantragen, da Pedros Einkommen in Luxemburg nur 80 % des beruflichen Einkommens des Haushalts ausmacht.
Wenn ein Ehepaar die Kollektivbesteuerung nicht beantragen kann, muss der gebietsansässige Steuerzahler seine Steuererklärung allein mit Steuerklasse 1 abgeben, ohne von den Abzügen profitieren zu können.