Dernière actualisation le 14 February 2024
Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Partnerschaft (PACS)?
Zunächst behalten verpartnerte Paare den Steuerstatus "ledig" (Steuerklasse 1 oder 1a) auf ihre monatlichen Löhne bei, ohne in die vorteilhaftere Steuerklasse 2 "verheiratet" zu wechseln.
Daher gibt es beim Eingehen einer Partnerschaft keine unmittelbare Änderung der Steuern auf die monatlichen Löhne. Durch die gemeinsame Steuererklärung können verpartnerte Paare jedoch auf ähnliche Vorteile zugreifen wie ein verheiratetes Paar mit der Steuerklasse 2.
Die Vorteile der gemeinsamen Steuererklärung für PACS-Partner sind folgende:
Die Vorteile der gemeinsamen Steuererklärung für PACS-Partner sind folgende:
- Die Inanspruchnahme der Steuerklasse 2, wodurch der Gesamtsteuersatz auf ihr kombiniertes Einkommen gesenkt wird.
- Verdoppelung des maximal absetzbaren Betrags für bestimmte Ausgaben (z. B. Versicherungen, Zinsen für persönliche Darlehen...usw.).
- Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Freibetrags, der als "außerberuflicher Freibetrag" bezeichnet wird, für beide berufstätigen Partner